Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema „Grenzland seit Menschengedenken“ – Eupen, Malmedy, St. Vith zwischen Wiener Kongress und Versailler Vertrag Mit der nachnapoleonischen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 bildeten die frühneuzeitlichen Herzogtümer Limburg und Luxemburg sowie die Fürstabtei Stavelot-Malmedy keine Einheiten mehr. Willkürlich wurden neue Grenzen gezogen zwischen dem Vereinigten Königreich der Niederlande – bestehend aus den ehemaligen sieben Vereinigten Provinzen sowie den Österreichischen Niederlanden – und dem Königreich Preußen unter Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840). Dieser nahm die ihm übertragenen, ursprünglich nicht gewollten rheinischen Territorien im April des Jahres in Besitz.