Orte und Räume Kurpfalz Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war ein Territorium des Alten Reichs, das im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 aufgelöst wurde. Ihre Ursprünge liegen im seit dem frühen Mittelalter nachweisbaren lothringischen Pfalzgrafenamt. Diese Würde wurde durch die fränkischen und römisch-deutschen Könige im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Geschlechter übertragen. Dabei lässt sich in der Zeit vom zweiten Viertel des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine sukzessive Verschiebung des durch unterschiedliche Rechtstitel und Ansprüche konstituierten Herrschaftsgebiets nach Süden verfolgen.
Orte und Räume Kurfürstentum Trier Die Bezeichnung „Kurtrier“ steht für das Territorium des Kurfürsten von Trier. Als Erzbischof und Reichsfürst war er Mitglied des Kurfürstenkollegs, einem seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert festen Gremium von Königswählern, in dem er neben den Erzbischöfen von Köln und Mainz die dritte geistliche Kurstimme erhob. Die Anfänge des Trierer Bistums reichen in das ausgehende 3. Jahrhundert zurück.
Orte und Räume Herzogtum Kleve Die Grafschaft - ab 1417 Herzogtum - Kleve war im Spätmittelalter kein ausgedehntes, aber ein stabiles und wohlhabendes Territorium. Außerdem war Kleve um 1360 das am fortschrittlichsten administrierte Territorium im Reich. Dieses wusste seine Selbständigkeit im Verbund mit anderen Territorien (Mark, Jülich-Berg) bis 1609 zu wahren. Das Kerngebiet des Herzogtums, das zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis gehörte, erstreckte sich auf beiden Seiten des Rheins von Duisburg bis Zyfflich.
Orte und Räume Grafschaft Nieder-Isenburg Die Grafschaft Nieder-Isenburg verdankte ihren Namen der im Sayntal (Westerwald, heute Landkreis Neuwied) gelegenen Isenburg, die im Bereich der Vogtei über eine Grundherrschaft der Reichsabtei Fulda errichtet worden war. Sie wurde zu Beginn des 12. Jahrhunderts zum Stammsitz eines bereits im 9. Jahrhundert erwähnten Edelherrengeschlechts mit den Leitnamen Reginbold und Gerlach.
Orte und Räume Vest Recklinghausen Im Mittelniederdeutschen taucht der vornehmlich für Westfalen überlieferte Terminus „vest(e)“ im juristisch-administrativen Sprachgebrauch auf. Der Begriff Vest, der auch für Lüdenscheid, Gummersbach, Hagen und Schwelm sporadische Belege aufweist, spricht dabei auf einen Gerichtsbezirk, einen Jurisdiktionssprengel an, der später auch im allgemeinen Sinne eines Verwaltungsdistriktes verstanden wurde. Urkunden des 13. und frühen 14. Jahrhunderts bezeichnen das Vest Recklinghausen zunächst als iudicium; 1336 taucht in einer gegen Grenzverletzungen im Raum Dinslaken gerichteten klevischen Klageschrift erstmalig die Formulierung veste van Rekelychusen auf.