Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.
Thema Die Aufmarschtransportbewegungen des Heeres 1914 im Rheinland Der Aufmarschplan des Großen Generalstabs („Schlieffen-Plan“) sah für den Kriegsfall vor, nahezu sämtliche Landstreitkräfte Im Westen gegen Frankreich einzusetzen, für die vorgesehene Umfassung der französischen Truppen auch durch Belgien (unter Missachtung der belgischen Neutralität) und Luxemburg vorzurücken. Der Großteil der mit der Eisenbahn durchgeführten Aufmarschtransportbewegungen Richtung Westen hatte Bestimmungen in der Rheinprovinz zum Ziel, die in den folgenden Übersichten dokumentiert werden.
Thema Die Organisation der kriegswirtschaftlichen Sonderverwaltungen und der Reichsverteidigung im Rheinland (1936/1939 bis 1945) Ab 1936 wurde im Deutschen Reich flächendeckend eine überwiegend geheime Organisation aufgebaut, die der Sicherstellung bestimmter Verkehrs- und Wirtschaftsleistungen im Kriegsfall dienen sollte. Diese Organisation erstreckte sich auch auf die Rheinprovinz, nachdem durch die Remilitarisierung der Rheinlande Rücksichten auf das Ausland nicht mehr genommen zu werden brauchten.
Thema Die Stadtverwaltung Krefeld in der NS-Zeit Die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Krefeld 1933 erfolgte nicht, wie in vielen anderen Städten, bereits im März 1933 symbolisch durch eine spektakuläre Entlassung des Oberbürgermeisters, sondern vollzog sich schrittweise vom Frühjahr bis zum Sommer, allerdings nicht weniger effektiv, und kann im August 1933 als mehr oder weniger abgeschlossen gelten. So liegt der Schwerpunkt des folgenden Beitrags auf dem Jahr 1933, in dem nicht nur personell, sondern auch organisatorisch die Tatsachen geschaffen wurden, die in Krefeld bis 1945 Bestand hatten. Die im Zusammenhang zu berücksichtigende Besonderheit der Kommunalverfassung in der Stadt Krefeld-Uerdingen a.Rh., die von 1929 bis 1940 in Geltung war, wird eingangs vorgestellt.
Thema Birkenfeld (oldenburgischer Landesteil) Das von 1817 bis 1937 zum Großherzogtum beziehungsweise Land Oldenburg gehörende Gebiet (Fürstentum/Landesteil) Birkenfeld war die einzige Exklave eines anderen Staates/Landes innerhalb der Rheinprovinz. Dessen Entstehung, Verfassung und Verwaltung sowie seine Aufhebung werden im folgenden Beitrag skizziert.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.