Orte und Räume Fürstentum Wied-Neuwied Das Gebiet der späteren Grafschaft Wied gehörte zunächst zur Grafschaft des Engersgaues. Erstmals als „Graf von Wied“ wird Graf Metfried (1084-1145) im Jahr 1129 in einer Urkunde des Klosters St. Thomas in Andernach bezeichnet. Bereits zuvor hatte er die Stammburg des Hauses Wied im heutigen Altwied erbaut. Welche Bedeutung das Haus Wied bereits zu dieser Zeit hatte, zeigt sich daran, dass Graf Metfried seinen Kindern wichtige Kirchenämter sichern konnte. So wurde sein zweitgeborener Sohn als Arnold I. Erzbischof von Köln, seine Tochter Hedwig Äbtissin des Reichsstiftes Essen und zwei weitere Töchter wurden Äbtissinnen rheinischer Klöster. Auch in späteren Jahren findet man Mitglieder des Grafenhauses in wichtigen geistlichen Ämtern, namentlich auf dem Stuhl des Erzbischofs von Trier. Dieses erste wiedische Grafenhaus erlosch jedoch bereits im Jahr 1244 und das Gebiet der späteren Grafschaft gelangte durch Heirat an die Herren von Isenburg. Zahlreiche Erbteilungen folgten.
Orte und Räume Evangelische Kirche im Rheinland Die zahlreichen lutherischen und reformierten Kirchentümer im Bereich der späteren Rheinprovinz hatten zumeist den Status einer Minderheitenkirche, nur wenige bildeten eigene Landeskirchen aus und wurden obrigkeitlich gefördert. Die Erzstifte Köln und Trier blieben rein katholisch, wobei sich in Köln einige heimliche Gemeinden behaupten konnten. In den Herzogtümern Jülich und Berg, für deren konfessionelle Zustände sich der Terminus von der (evangelischen) „Kirche unter dem Kreuz" etabliert hat, und im Herzogtum Kleve war im Cöllner Religionsvergleich von 1672 ein fragiler Interessenabgleich zwischen dem katholischen Pfalz-Neuburg und dem reformierten Brandenburg gefunden worden. Die französische Besatzung seit 1794 förderte die religiöse Toleranz und brachte die Gleichberechtigung der Konfessionen. Erstmals durften evangelische Gottesdienste auch in ehedem rein katholischen Städten frei ausgeübt werden.