Die Grafen von Sponheim an Mosel und Nahe
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1. Der Ursprung der Familie und die ersten Generationen
In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts sind die führenden Familien des Reiches dazu übergegangen, sich feste Familiennamen zuzulegen. Namen gebend war meist eine für die Familie besonders wichtige Burg. Für die Zeit davor werden bis heute Bezeichnungen benutzt, die erst die Geschichtsschreibung den seinerzeit einnamigen Personen und ihren Familien gegeben hat. Das gilt selbst für die Familien der Könige und Kaiser (Merowinger, Karolinger, Ottonen, Salier, Staufer).
Nach der Burg Sponheim − im Mittelalter fast immer Spanheim oder Spanheym geschrieben − bei Bad Kreuznach nannte sich erstmals im Jahr 1075 ein Mann namens Stephan. Das unter der Burg liegende Dorf trägt heute den Namen Burgsponheim zur Unterscheidung vom benachbarten Sponheim mit dem dortigen, von der Grafenfamilie gestifteten Kloster.
Zur Herkunft Stephans (erwähnt ab 1052, gestorben 1095) lassen sich nur Vermutungen anstellen. In der Vita seiner als Inklusin (Eingeschlossene) im Kloster Disibodenberg lebenden Tochter Jutta (1192-1136) wird angegeben, der Vater stamme aus Gallien, die Mutter Sophie aus Bayern. Jutta lebte mit einer Gruppe von Schülerinnen (discipulae), deren bedeutendste die heilige Hildegard (1098-1179) war, die später das auch von Angehörigen der Grafenfamilie unterstützte Kloster Rupertsberg (heute Stadt Bingen) gründete.
Meinhard, Bruder der Jutta, heiratete Mechtild von Mörsberg/Morimont, die zu den Erbinnen der Grafen von Nellenburg gehörte. Er führte als erster Angehöriger des Hauses 1125 den Titel eines Grafen (von Mörsberg) und besaß aufgrund seiner Ehe unter anderem die Vogtei des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen (Schweiz). Mechtilds Vorfahren hatten 1044 das Stift Pfaffen-Schwabenheim (bei Bad Kreuznach) gegründet, sie waren unter anderem Besitzer von Dill auf dem Hunsrück und Enkirch an der Mosel – fortan in Händen der Grafen von Sponheim. Das Ehepaar stiftete 1124 gemeinsam mit nahen Verwandten das Benediktinerkloster Sponheim. Vermutlich ein Bruder Meinhards war Hugo (um 1090–1137), Domdekan zu Köln, Propst des Liebfrauenstifts zu Aachen, Propst von St. Gereon zu Köln und 1137 für wenige Monate Erzbischof von Köln. Er gründete 1131 das Prämonstratenserstift Knechtsteden.
Mangels eindeutiger Belege bestehen für die nächsten Generationen des Hauses Unklarheiten. Zur Familie gehörte unter anderem Albert (gestorben 1158), Hofkaplan bei König Konrad III. (1138–1152 römisch-deutscher König), Propst des Marienstifts zu Aachen, Domdekan, dann Dompropst zu Köln und Förderer von Knechtsteden, wo man ihn als zweiten Gründer bezeichnete; sein Grab in der dortigen Klosterkirche wurde 1963 wieder aufgefunden. Graf Simon von Sponheim begleitete Kaiser Friedrich I. (1152-1190 römisch-deutscher König, ab 1155 Kaiser) auf dem Kreuzzug. 1189 ist er auf dem Weg ins Heilige Land in Adrianopel (Edirne) gestorben. Sein Bruder Graf Heinrich (belegt bis 1197) gehörte zeitweise zur engeren Umgebung des staufischen Kaisers Heinrich VI. (1169-1197 römisch-deutscher König, ab 1191 Kaiser). Graf Albert (belegt bis 1204), ein weiterer Bruder, gehörte zu den Zeugen der letzten Urkunde, die Heinrich VI. am 27.9.1197 in Messina ausgestellt hat (einen Tag vor seinem Tod).
Fortgesetzt wurde die Familie zu Beginn des 13. Jahrhunderts von Graf Gottfried, verheiratet mit Adelheid, Schwester des bedeutenden Grafen Heinrich von Sayn. Da Heinrich kinderlos starb, traten Adelheids Söhne das Erbe der vor allem auf dem rechten Rheinufer begüterten Grafen von Sayn an. In den 1230er Jahren haben die Brüder Johann, Simon und Heinrich das väterliche und mütterliche Erbe geteilt. Johann, Graf von Sponheim und Sayn, war Stammvater der Grafen von Sponheim (-Starkenburg; Hintere Grafschaft), von Simon stammen die Grafen von Sponheim-Kreuznach ab (Vordere Grafschaft), von Heinrich die Herren von Heinsberg, zuletzt Grafen von Loon und Blankenheim (erloschen 1469). Eine Nebenlinie besaß die Löwenburg im Siebengebirge; ihr Wappen lebt bis heute im Stadtwappen von Bad Honnef weiter. Zwei weitere Brüder waren Geistliche: Gottfried war von 1244 bis 1259 Propst des Stifts St. Cassius zu Bonn, Walram (belegt bis 1277) war Domherr zu Köln.
Auf die beiden erwähnten Linien des Hauses Sponheim wird zurückzukommen sein.
2. „Die Gründer kamen vom Rhein“
Diesen Satz wählte Heinz Dopsch zur Überschrift seines Aufsatzes zur Gründerfamilie im Katalog „Schatzhaus Kärntens. Landesausstellung St. Paul 1991. 900 Jahre Benediktinerstift“. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts war ein Angehöriger der Familie namens Siegfried (gestorben 1065) in den Alpenraum ausgewandert, hatte dort im Dienst des Kaisers Heinrich III. (1039-1056 römisch-deutscher König, ab 1046 Kaiser) erfolgreich Karriere gemacht und in eine führende Familie des Alpenraumes eingeheiratet. Sein Sohn Hartwig war 1079-1102 Erzbischof von Magdeburg. Dessen Bruder Hermann (gestorben 1118) war Burggraf zu Magdeburg und Vogt des Erzbistums; seine Tochter war 1124 an der Gründung des Klosters Sponheim beteiligt. Fortgesetzt wurde die Familie in Kärnten von Siegfrieds ältestem Sohn Engelbert (gestorben 1096), dem Gründer des Stifts St. Paul im Lavanttal. Von dessen Söhnen war Hartwig von 1105-1126 Bischof von Regensburg, Heinrich (gestorben 1123) vor seinem Tod für wenige Monate Herzog von Kärnten, Engelbert II. (gestorben 1141 als Mönch in Seeon) von 1124-1134 Herzog von Kärnten und Siegfried (gestorben 1130) Stammvater der 1229 erloschen Grafen von Lebenau. Engelbert II. wiederum hatte fünf Söhne: Engelbert III. (gestorben 1173), Markgraf von Istrien, Ulrich, Herzog von Kärnten (gestorben 1144) und Stammvater der 1279 erloschenen herzoglichen Linie, Heinrich, von 1145-1169 Bischof von Troyes in Frankreich, Hartwig, von 1156-1164 Bischof von Regensburg, und Rapoto (gestorben 1166), Stammvater der heute noch blühenden Grafen von Ortenburg (nahe Passau).
Mit den Grafen, späteren Fürsten von Sayn (-Wittgenstein) und den Grafen von Ortenburg (Sitz heute Tambach bei Coburg) bestehen daher bis heute zwei Hochadelsfamilien, die ihren Ursprung auf die Grafen von Spanheim/Sponheim zurückführen.
3. Die Grafen von Sponheim-Starkenburg (Hintere Grafschaft)
Die Grafen von Sponheim haben – wie ihre Nachbarn, die stets auch territorialpolitische Konkurrenten waren – über Jahrhunderte eine Erwerbspolitik betrieben mit dem Ziel, das Zubehör der Grafschaft, die daraus anfallenden Einkünfte und somit auch das soziale Ansehen der Familie zu mehren. Das konnte durch Kauf, den Erwerb von Pfandschaften, aber auch durch Gewalt erfolgen.
Graf Johann I., Stammvater der Linie Starkenburg, ist vermutlich 1266 gestorben und – wie die Mehrzahl seiner Nachkommen – im Kloster Himmerod begraben worden. Seine Söhne Gottfried und Heinrich hatten bereits 1265 das väterliche Erbe geteilt. Gottfried erhielt die Besitzungen auf dem rechten Rheinufer und nannte sich fortan Graf von Sayn. Er ist der Stammvater der noch heute blühenden Fürsten von Sayn-Wittgenstein. Der jüngere Sohn Heinrich erhielt das Drittel der Grafschaft Sponheim, das dem Vater zugefallen war. Er starb im August 1289. Heinrich hatte im September 1269 Birkenfeld und einige benachbarte Dörfer, die bisher von ihm zu Lehen gerührt hatten, käuflich erworben. Damit begann eine aktive Territorialpolitik in diesem Raum. Dazu gehörte auch der Ausbau des 1279 erstmals erwähnten Hofes Herrstein.
Im November 1274 versprach König Rudolf von Habsburg (1273-1291 römisch-deutscher König) dem Grafen Heinrich wegen der geleisteten Dienste die Verleihung eines Lehens. Bis dahin wurde ihm das Reichsgut Kröv als Pfand verliehen. Das „Kröver Reich“ blieb bis in das 18. Jahrhundert ein wichtiger Bestandteil der Grafschaft Sponheim. Für die Erzbischöfe von Trier war es ein Dorn im Fleisch des Erzstifts, da es eine Landbrücke zwischen den Besitzkomplexen um Trier und Cochem / Koblenz verhinderte. Sie waren daher stets um Mehrung ihres Einflusses bemüht und haben zu diesem Zweck 1355 kurzfristig und 1398 auf Dauer die Vogtei über das Kröver Reich von den Herren von Daun erworben. Erst im Jahr 1784 wurden die dortigen Streitigkeiten zwischen dem Erzstift und der Grafschaft Sponheim auf Dauer beigelegt. Im April 1287 übertrug König Rudolf dem Grafen Heinrich die Verwaltung der Burg Kaiserswerth (heute Stadt Düsseldorf).
Zwei Söhne des Grafen Heinrich und seiner Ehefrau Blancheflor von Jülich traten in den geistlichen Stand. Der bedeutendere war Heinrich, Domherr zu Köln; er führte daneben den Titel eines Propstes von St. Servatius zu Maastricht, scheint aber nicht in den tatsächlichen Besitz der Propstei gelangt zu sein. Er begleitete den König/Kaiser Heinrich VII. (1308-1313 römisch-deutscher König, ab 1312 Kaiser) aus dem Hause der Grafen von Luxemburg auf dem Romzug. Im Februar 1312 verpfändete ihm der König die Burgen Wolfstein und Kübelberg in der Pfalz, die Heinrich bis 1323 behielt. Im Juni 1313 wurde er als Kandidat für die vakante Propstei des Aachener Marienstifts genannt. Wahrscheinlich hat er jedoch dieses Amt erst bei der Krönung des neuen Königs Ludwig im Oktober 1314 in Aachen erhalten. 1317 kandidierte er erfolglos bei der Bischofswahl in Utrecht. Später erhielt er noch Domkanonikate in Mainz und Trier. Im April 1332 holte er an der Kurie das Pallium für den neugewählten Erzbischof von Köln, seinen Vetter Walram von Jülich. Im Juni 1336 weilte er als Rat des Grafen von Jülich am englischen Königshof. Zwischen Februar und Juni 1343 ist er gestorben. Sein Bruder Gottfried, belegt bis 1332, war Domherr zu Köln und Pfarrer zu Kirchberg auf dem Hunsrück; das Patronat über diese Pfarrei stand dem Grafenhaus zu.
Die Nachfolge des Vaters trat Graf Johann II. an. Im Juni 1291 bekundete König Rudolf den Ehevertrag zwischen seiner verwitweten Nichte Katharina von Ochsenstein (Tochter seiner Schwester) und dem Grafen Johann. Diese Ehe zeigt das Ansehen, in dem der Graf von Sponheim damals stand. Der König, der als erster die so erfolgreiche Heiratspolitik des Hauses Habsburg betrieb, verheiratete seine Töchter mit den weltlichen Kurfürsten und nahe weibliche Verwandte mit bedeutenden Grafen, die er an sich binden wollte (neben dem Grafen von Sponheim unter anderem Graf Dietrich von Kleve). Als Heiratsgut erhielt Katharina von Ochsenstein die Burg Kaiserswerth, die nach dem Tod des Königs allerdings wieder verloren ging. Graf Johann II. ist im Februar/März 1324 gestorben und mit seiner im Januar 1315 zuletzt belegten Ehefrau im Kloster Himmerod begraben worden.
Aus der Ehe sind neben der Tochter Blancheflor, verheiratet mit dem Grafen Friedrich von Veldenz, zwei Söhne hervorgegangen. Der jüngere Sohn Pantaleon trat in den geistlichen Stand. Er wurde im Oktober 1307 von König Albrecht (aus dem Haus Habsburg) für die Pfarrei Nördlingen präsentiert. Außerdem war er Domherr zu Straßburg. 1321 hat er zugunsten seines Bruders Heinrich auf das väterliche Erbe verzichtet. 1324 erhielt er vom Vater dessen Anteil an der Burg Dill. Die Beteiligung an Fehden brachte ihn in Schwierigkeiten, 1332 musste er die Burg an seinen Neffen abtreten. Zwischen August 1333 und November 1335 ist er gestorben.
Der ältere Sohn Heinrich heiratete im Januar 1315 Loretta, Tochter des Grafen von Salm. Im April 1321 stiftete er einen Jahrtag in Himmerod – vermutlich war er bereits in jungen Jahren nicht mehr bester Gesundheit. Ende 1322 ist er gestorben. Seine junge Ehefrau musste im Frühjahr 1324 nach dem Tod des Schwiegervaters im Namen ihrer Söhne die Regentschaft in der Hinteren Grafschaft antreten. Balduin von Luxemburg, Erzbischof von Trier, hat versucht, diese vermeintliche Schwäche auszunutzen und bei Birkenfeld eine Burg errichtet, die die dortige gräfliche Burg neutralisieren sollte. Im Gegenzug hat die Gräfin Ende Mai oder Anfang Juni 1328 den zu Schiff die Mosel herabfahrenden Erzbischof auf der Höhe der Starkenburg aufhalten und gefangen nehmen lassen. Am 7.7.1328 kam Balduin wieder frei, seine territorialpolitischen Ziele hat er zunächst aufgegeben. Loretta, die durch die Gefangennahme des Erzbischofs im Kirchenbann war, reiste, versehen mit einem Brief Balduins, an die Kurie in Avignon und erhielt dort die Absolution. Sie nutzte die Gelegenheit auch dazu aus, für ihre jüngeren Söhne geistliche Pfründen zu erwerben. Von diesen wird Heinrich als Domherr zu Verdun (1325) und Dompropst zu Straßburg (1351) bezeichnet, hatte allerdings Konkurrenten, gegen die er sich nicht durchsetzen konnte. 1340 ist er als Student in Bologna belegt, zeitweise war er Domherr in Mainz. Von 1351 bis zum Tod 1375 ist er als Propst des Stiftes St. Martin und Severus zum Münstermaifeld belegt.
Gottfried, der jüngste Sohn, studierte 1340 mit dem Bruder in Bologna. Er erwarb Kanonikate an den Domen in Köln und Trier; von 1350 bis zu seinem Tod (Mitte 1395) war er Archidiakon zu Longuyon in der Erzdiözese Trier. Im Juli 1369 ist er mit zwei unehelichen Söhnen belegt. Durch sie war er Stammvater der niederadligen Familie von Allenbach (erloschen 1603).
Gräfin Loretta ist in der zweiten Jahreshälfte 1345 oder Anfang 1346 gestorben. Als Witwe lebte sie in der von ihr errichteten Burg Frauenberg (in einem Nebental der Nahe oberhalb von Idar-Oberstein). Die Nachfolge in der Regierung trat Graf Johann III. an. Er ist erstmals im Februar 1324 urkundlich belegt und starb im Dezember 1398. Im Juni 1330 wurde er mit der Pfalzgräfin Mechtild (gestorben November 1357) verlobt. Auch diese Ehe demonstriert das Ansehen, in dem das Haus Sponheim-Starkenburg damals stand (zweifellos auch ein Verdienst der Gräfin Loretta): Mechtild war als Tochter des Pfalzgrafen Rudolf eine Urenkelin König Rudolfs und eine Enkelin des Königs Adolf von Nassau (1292-1298 römisch-deutscher König). Der regierende König Ludwig (der Bayer) war ein Bruder ihres Vaters. Die Eheberedung wurde durch ihre Brüder Rudolf und Ruprecht ausgehandelt, die die Pfalzgrafschaft bei Rhein regierten. Am 20.9.1331 traten Johann und Mechtild erstmals als Eheleute auf. Sie statteten die Gräfinwitwe Loretta angemessen aus; besiegelt wurde diese Urkunde auch von den beiden Pfalzgrafen.
Graf Johann III. war zunächst noch im Besitz der mütterlichen Erbgüter um Püttlingen (Puttelange-aux-lacs, Dép. Moselle, Frankreich); diese wurden im Dezember 1356 durch den Grafen von Salm zurückgekauft. Graf Johann erwarb im November 1347 eine Hälfte von Burg und Stadt Landstuhl, in den Folgejahren dann weitere Anteile. Allerdings blieben Rechte Dritter bestehen, die den (militärischen) Wert der Burg minderten. Im November 1363 kaufte Graf Johann vom Wild- und Rheingrafen Johann die halbe Burg und Stadt Grumbach (Landkreis Kusel) mit der Hälfte der zugehörigen Dörfer. Im Juni 1375 konnte er Anteile an Gerichten und Gütern in den Dörfern Hochscheid, Evenhausen und Oberkleinich erwerben, die auf Dauer Bestandteil der Grafschaft blieben.
Da Pfalzgraf Ruprecht I. kinderlos war, der Bruder Rudolf (gestorben Oktober 1353) nur eine kinderlos gestorbene Tochter (Anna, gestorben Februar 1353, Ehefrau von König Karl IV.) und der Bruder Adolf (gestorben 1327) nur einen Sohn hinterlassen hatte, wurden die drei Kinder ihrer einzigen Schwester im Interesse des pfalzgräflichen Hauses verheiratet: im Juli 1346 wurde die ältere Tochter Mechtild von Sponheim mit dem Markgrafen Rudolf VI. von Baden verlobt; einen erheblichen Teil der Mitgift übernahm Pfalzgraf Ruprecht. An der Eheschließung der jüngeren Tochter Loretta mit Heinrich, einem Sohn des Grafen Heinrich von Veldenz, im Frühjahr 1364 war Pfalzgraf Ruprecht ebenfalls beteiligt.
Der Junggraf Johann (IV.) war im Juli 1338 mit Elisabeth, der ältesten Tochter des Grafen Walram von Sponheim-Kreuznach, verlobt worden; der Erzbischof von Mainz und Pfalzgraf Ruprecht gehörten zu den Sieglern der Eheberedung. Der Pfalzgraf hat seinem Neffen Johann die Herrschaften Hohenfels am Donnersberg (1355, zunächst eine Hälfte), Gräfenstein (Landkreis Pirmasens, 1371), Ermstein (bei Lambrecht, Pfalz, vor 1376) sowie (Neu-) Wolfstein und Kübelberg in der Pfalz (1378) übertragen. Sie sind zum Teil nach dem Erlöschen des Grafenhauses (1437) an die Kurpfalz zurückgefallen. Johann war zeitweise pfalzgräflicher Amtmann zu Simmern (1366); 1371 wurde er vom Onkel als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zwischen 1387 und 1394 ist er mehrfach als Hofrichter des römischen Königs Wenzel belegt – ein Beleg für das Ansehen, das er genoss.
Da Graf Johann III. der Schwiegertochter im April 1356 die halbe Burg Birkenfeld überschrieb, ist deren Ehe mit dem Junggrafen Johann möglicherweise erst zu diesem Zeitpunkt vollzogen worden. Elisabeth, die zuletzt im April 1395 belegt ist, hatte lediglich einen Sohn namens Johann (V.), der im April 1382 zwischen seinen zerstrittenen Eltern vermitteln musste. Graf Johann IV. hat erst im Dezember 1398 – im Alter von mehr als 60 Jahren – die Regierung der Hinteren Grafschaft angetreten. Zwischen Oktober 1413 und April 1414 ist er gestorben; er wurde wie die Vorfahren in Himmerod begraben.
Seine Nachfolge trat der einzige, wohl um 1359 geborene Sohn an, der zu diesem Zeitpunkt noch unverheiratet war. Dies muss erstaunen, da die Fortsetzung der Familie für ein hochadliges Geschlecht immer von zentraler Bedeutung war. Hinzu kommt in diesem Fall, dass das Erlöschen der Kreuznacher Linie des Hauses absehbar war. Im Dezember 1415 hat Graf Johann V. eine Tochter des Grafen Johann von Leiningen-Rixingen geheiratet. Die Gräfin Walpurg brachte als Mitgift die Burgen Altbolanden und Frankenstein in der Pfalz in die Ehe. Diese sind nach ihrem Tod (nach August 1447) an die väterliche Familie zurückgefallen.
Offenbar rechnete man schon früh damit, dass die Ehe kinderlos bleiben, somit das Haus der Grafen von Sponheim mit Graf Johann V. erlöschen würde. Er hat daher im Juli 1420 eine erste Erbregelung getroffen, die er am 19.3.1425 erneuerte und präzisierte. Demnach sollten die Söhne der beiden Schwestern seines Vaters, Markgraf Bernhard von Baden (gestorben 1431) und Graf Friedrich von Veldenz (gestorben 1444) gemeinsam die Nachfolge in den Hinteren und in den an Graf Johann gefallenen Teilen der Vorderen Grafschaft antreten. Dieses Territorium sollte ungeteilt bleiben, der jeweils zuerst in die Gemeinschaft eingetretene als „Ältester Graf“ die Passivlehen empfangen und die Aktivlehen verleihen – jeweils auch im Namen seines Mitgemeiners. Graf Johann ist am 24.10.1437 gestorben und in Trarbach begraben worden. Das Erbe haben Markgraf Jakob von Baden und Graf Friedrich von Veldenz angetreten. Da das Geschlecht der Grafen von Veldenz mit Friedrich erlosch, ist ihm sein gleichnamiger Enkel aus der Simmerner Linie des Pfalzgrafenhauses gefolgt. Bis zum Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Jahr 1794 haben verschiedene Linien der Markgrafen von Baden und der Pfalzgrafen bei Rhein die Grafschaft(en) Sponheim besessen. Die Vordere Grafschaft wurde 1708, die Hintere 1776 zwischen den Gemeinsherren aufgeteilt.
4. Die Grafen von Sponheim-Kreuznach (Vordere Grafschaft)
Der Begründer dieser Linie, Graf Simon I., hatte in der Teilung mit seinen Brüdern Johann und Heinrich jeweils ein Drittel des väterlichen (Sponheim) und mütterlichen Erbes (Sayn) erhalten. Heinrich trat im Oktober 1248 seinen Anteil an der Grafschaft Sponheim (Kastellaun, Neef und Kirchberg) an Simon ab und erhielt dafür dessen Anteil aus dem Sayner Erbe, die Herrschaften Blankenberg (Sieg), Saffenberg (Ahr), Hülchrath (bei Grevenbroich) und Löwenberg (Siebengebirge). Simon heiratete im Jahr 1240 Margarete von Heimbach, eine Nichte des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden, der am Zustandekommen der Ehe beteiligt war. Nach Simons Tod (April 1264) ging Margarete eine zweite Ehe mit dem Grafen Emich von Leiningen ein.
Aus der Ehe mit Simon sind vier Söhne und zwei Töchter (Imagina, verheiratet mit Walter Herrn von Geroldseck, und Mechtild, verheiratet mit Graf Friedrich IV. von Leiningen) hervorgegangen. Luther, wohl der jüngste Sohn, ist 1279 und 1280 als Johanniter-Ordensritter belegt. Eberhard war zeitweise Domherr zu Köln, trat aber nach dem Tod des ältesten Bruders in den weltlichen Stand zurück und forderte einen Anteil am Erbe. 1292 erhielt er die halbe Burg Dill, 1299 das Haus Neef an der Mosel und das Reichslehen Sohren auf dem Hunsrück. Verheiratet war er mit Elisabeth, Tochter des Gerhard Truchsess von Alzey, die ministerialischer, das heißt unfreier Herkunft war. Eberhard, der nicht den Grafentitel führte, tritt 1303 letztmals mit der Ehefrau urkundlich auf. Aus der Ehe sind die Söhne Gerhard (belegt 1325–1351, vor 1353 gestorben) und Eberhard (1328–1336) hervorgegangen; beide waren kinderlos. Die Herrschaft Neef fiel daher an die Schwester Elisabeth (1328–1360), verheiratet mit Johann Herrn von Scharfeneck (Pfalz), und deren Nachkommen.
Auch der Sohn Heinrich (belegt ab 1277) hat eine Nebenlinie begründet. Er hatte aus dem väterlichen Erbe Böckelheim erhalten, das er im Juli 1278 an den Erzbischof von Mainz verkaufte. Aus dem Erbe seiner Ehefrau Kunigunde von Bolanden besaß er seit 1290 die Herrschaft Kirchheim (-bolanden) in der Pfalz. Graf Heinrich, der 1309 und 1310 mehrfach als Hofrichter des römischen Königs Heinrich VII. belegt ist, starb zwischen März 1312 und März 1314. Von den Töchtern war Imagina mit Eberhard Schenk von Erbach verheiratet, Elisabeth war Meisterin des Klosters Hane bei (Kirchheim-) Bolanden. Aus der Ehe des Sohnes Philipp (gestorben zwischen Oktober 1337 und März 1338) mit Adelheid von Katzenelnbogen sind die Tochter Kunigunde (verheiratet mit Raugraf Wilhelm, dann mit Graf Ludwig VI. von Rieneck) sowie die Söhne Heinrich II. und Johann (belegt 1344–1358) hervorgegangen. Auch Heinrich heiratete eine Dame aus dem Haus Katzenelnbogen. Mit seinem Tod (zwischen April und Juli 1393) ist diese Linie des Hauses Sponheim erloschen. Die Herrschaft Kirchheim (-bolanden) fiel an die einzige Tochter Elisabeth, verheiratet mit Kraft IV. Herrn zu Hohenlohe, und deren Nachkommen, letztlich an die Grafen von Nassau und Saarbrücken.
Die Linie Kreuznach wurde von Graf Johann I. (gestorben Januar 1290) fortgesetzt. Sein Versuch, die vom Bruder an den Erzbischof von Mainz verkaufte Burg Böckelheim zurückzugewinnen, scheiterte im Herbst 1279 in der Schlacht von Sprendlingen. Johann war mit Adelheid von Leiningen-Landeck verheiratet. Da diese Linie des Hauses Leiningen 1290 erlosch, konnten Adelheids Söhne Simon II. und Johann II. aus dem Erbe einen Anteil an der Stammburg Altleiningen und die Herrschaft Ebernburg an sich bringen. Zwei weitere Söhne waren Geistliche: Emich (gestorben Herbst 1325), der in Bologna studiert hatte, besaß mehrere Pfarreien und war Domherr zu Lüttich, Köln und Mainz; er unterlag bei den Bischofswahlen 1305 in Mainz (gegen Peter von Aspelt) und 1307 in Trier (gegen Balduin von Luxemburg); durch einen unehelichen Sohn war Emich Stammvater der Wolf von Sponheim (erloschen um 1700). Gottfried (belegt 1299–1316) war Rektor der Pfarrei Sobernheim. Zwei Töchter waren geistlich, Anna heiratete den Grafen Ludwig IV. von Rieneck.
Die beiden weltlichen Söhne teilten 1301 das väterliche Erbe so, dass der Soonwald die Grenze bildete. Simon (gestorben zwischen Oktober 1336 und März 1337) residierte fortan in Kastellaun, Johann (gestorben März 1340) in Kreuznach. Sie gehörten nach der Doppelwahl vom Oktober 1314 gemeinsam mit dem Pfalzgrafen Rudolf zu den Unterstützern Herzog Friedrichs von Österreich, der nach längeren Auseinandersetzungen 1322 dem Herzog Ludwig von Bayern unterlag. Zu Ludwigs Wählern zählte der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Ihm gegenüber musste Graf Simon im Juli 1321 in Kastellaun kapitulieren und Kirchberg an den Erzbischof abtreten. Eine Erstürmung von Kastellaun soll dadurch verhindert worden sein, dass die Gräfin Elisabeth mit ihren Kindern aus der Stadt kam und den Erzbischof um Gnade anflehte. Graf Johann hat mit der Errichtung der Burgen Winterburg (1324) und Koppenstein (1325) eine aktive, vor allem gegen den Erzbischof von Trier gerichtete Burgenpolitik betrieben. 1339 erwarb er zudem einen Anteil an Burg und Herrschaft Dahn (im Süden der Pfalz). Da er unverheiratet geblieben war, fiel das gesamte Erbe an die Söhne seines Bruders Simon. Graf Johann hinterließ jedoch mehrere uneheliche Söhne (von Argenschwang; von Koppenstein, Familie erloschen 1768).
Aus der Ehe des Grafen Simon II. mit Elisabeth von Valkenburg (Provinz Limburg, Niederlande) gingen je vier Söhne und Töchter hervor. Agnes heiratete den Grafen Heinrich II. von Veldenz, Elisabeth in erster Ehe den Grafen Rudolf von Hohenberg, in zweiter den „Junker“ Ludwig von Hessen (Bruder des regierenden Landgrafen; von Ludwig und Elisabeth stammen alle späteren Landgrafen ab), Margarete den Wildgrafen Johann von Dhaun und Imagina den Grafen Philipp von Solms. Der älteste Sohn Simon starb vor dem Vater; sein Grabstein ist neben denen seiner Eltern in Kastellaun erhalten geblieben. Johann (belegt 1330–1362) war Domherr in Köln, Trier und Mainz. Rainald (gestorben März 1352) besaß ebenfalls Kanonikate an diesen drei Domstiften.
In der Herrschaft folgte daher nach dem Tod von Vater und Onkel Graf Walram, erstmals belegt 1318 und seit September 1330 verheiratet mit Elisabeth von Katzenelnbogen. Er betrieb eine aggressive, nicht immer erfolgreiche Territorialpolitik, die ihm unter anderem den Pfalzgrafen Ruprecht zum Feind machte. 1331 erwarb er einen Anteil an der Burg Stadecken (in Rheinhessen), 1337 einen Anteil an der Vogtei Strimmig, 1347 einen Anteil an der Vogtei Senheim, 1366 einen Anteil am Beltheimer Gericht und 1377/1379 die Burg Naumburg. Nach dem Tod des Johann Herrn von Valkenburg (1352) kämpfte Graf Walram um einen Anteil an dessen Erbe, obwohl er nicht zu den nächsten Verwandten gehörte. 1365 konnte er die Herrschaften St. Vith und Bütgenbach (in Belgien) besetzen und mit Unterbrechungen auch halten. Nach 1379 waren seine dortigen Rechte unbestritten.
Die ältere Tochter Walrams, Elisabeth, wurde 1338 dem Junggrafen Johann aus der Linie Starkenburg verlobt; von ihr ist bereits die Rede gewesen. Margarete (belegt 1354–1367) heiratete Philipp VII. Herrn von Falkenstein; sie war kinderlos. Der Sohn Simon III. führte aufgrund seiner Ehe mit Maria von Vianden (gestorben 1400, begraben in Vianden im Großherzogtum Luxemburg) seit 1348 den Titel eines Grafen von Vianden; in dieser Eigenschaft besaß er auch die Herrschaften Grimbergen und Londerzeel (in Belgien). Da sein einziger Sohn Walram im Februar 1382 starb, war das Erlöschen der Linie absehbar. Die Tochter Elisabeth, seit 1381 verheiratet mit Graf Engelbert III. von der Mark (gestorben 1392), heiratete kurz nach dem Tod des ersten Ehemannes den Pfalzgrafen Ruprecht den Jüngsten, Sohn des späteren Königs Ruprecht (gestorben 1397). Beide Ehen waren kinderlos. Graf Simon III. starb im August 1414. Seine Tochter, die bevorzugt in Heidelberg am Hof von Schwiegervater und Schwager lebte, hat im Januar 1416 testamentarisch den Pfalzgrafen ein Fünftel an den Burgen und Städten Kreuznach, Ebernburg, Gutenberg, Argenschwang, Naumburg, Koppenstein, Gemünden und Kirchberg übertragen. Nicht von dieser Regelung betroffen waren die Burgen, Städte und Ämter Kastellaun und Winterburg sowie die Anteile an den Stammburgen Sponheim und Dill. Diese wurden fortan zur Hinteren Grafschaft gerechnet. Mit dem Tod der Gräfin Elisabeth von Sponheim und Vianden am 31.7.1417 ist die Linie Kreuznach erloschen. Nächster Erbe von Vaterseite war Graf Johann V. von Sponheim-Starkenburg, Sohn einer Vatersschwester der Gräfin Elisabeth. Die Grafschaft Vianden und die im heutigen Belgien gelegenen Herrschaften fielen an den Grafen Engelbert von Nassau.
Graf Johann hat 1421 ein weiteres Fünftel der Vorderen Grafschaft an den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig verpfänden müssen. Seine letzten Jahre waren vom Kampf um dieses Erbe erfüllt. Drei Fünftel der Vorderen Grafschaft sind bei seinem Tod (Oktober 1437) an die oben genannten Erben, den Markgrafen von Baden und den Grafen von Veldenz, gefallen.
In den folgenden Jahrhunderten hatten die Vordere und die Hintere Grafschaft zeitweise verschiedene Besitzer. Alle stammten jedoch aus den Häusern der Markgrafen von Baden und der Pfalzgrafen bei Rhein. Die letzten, die den Titel eines Grafen von Sponheim führten, waren Markgraf Karl Friedrich (1806 erster Großherzog von Baden) und Pfalzgraf Maximilian Josef (1806 erster König von Bayern).
5. Das Territorium
Neben der Erwerbspolitik waren die Grafen bestrebt, durch Landesausbau (unter anderem Rodungen) die Anzahl der Untertanen zu mehren. Die Mehrzahl von diesen schuldete den Grafen Abgaben wegen Grund-, Leib- und Gerichtsherrschaft. In vielen Dörfern auf dem Hunsrück waren die Grafen von Sponheim die alleinigen Inhaber dieser Rechte. In den Orten an der Mosel, an denen man Weinbau betrieb, waren daneben vor allem geistliche Institutionen begütert (so zum Beispiel das Aachener Marienstift in Traben). Die Landesherren waren jedoch erfolgreich bestrebt, diese Rechte Dritter immer weiter zurückzudrängen; diesen bleib vielfach nur noch der an ortsansässige Personen in Leihe ausgegebene Grundbesitz mit den daraus anfallenden Abgaben.
Die Hungerjahre um 1315 und die Pestepidemie des Jahres 1349 führten in vielen Hunsrückdörfern zur Landflucht; einige kleinere Dörfer wurden zu Wüstungen. Versuche der Grafen, der Landflucht durch „Nichtabzugsverpflichtungen“ entgegenzutreten, waren nicht erfolgreich. Als Nichtabzugsverpflichtungen bezeichnet man Urkunden, in denen sich die Aussteller verpflichteten, am Ort wohnhaft zu bleiben, und dafür Bürgen stellten – oft sehr viele, vermutlich vor allem Verwandte und Nachbarn. Im 15. Jahrhundert setzen dann auch in den Orten an der Mosel solche Nichtabzugsverpflichtungen ein.
Die Grafen empfingen regelmäßig ihre Lehen vom Reich, von den Erzbischöfen von Trier, den Pfalzgrafen bei Rhein und den Grafen / Herzögen von Kleve. Aus einzelnen Urkunden lässt sich belegen, dass sie auch Güter und Rechte von den Erzstiften Köln und Mainz, von den Hochstiften Speyer und Worms, den Abteien Klingenmünster, Corvey und Prüm sowie den Grafen von Luxemburg und Geldern zu Lehen hatten. Das Wissen um diese Lehen ging offenbar im Laufe der Zeit verloren. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts scheiterte ein Versuch des Bischofs von Speyer, Kreuznach wieder in seine Hand zu bekommen.
Der größte Teil der Grafschaft war jedoch Eigen der Grafen. Zahlreiche Güter und Rechte wurden von den Grafen als Lehen ausgegeben. Aus dem Juli 1286 sind zwei vollständige Listen der Lehnsleute erhalten (für die Vordere beziehungsweise Hintere Grafschaft); im Mai 1301 listeten die Brüder Simon und Johann aus der Linie Kreuznach ihre Lehnsleute auf. Demnach gehörten zu den Lehnsleuten unter anderem der Graf von Virneburg, die Herren von Bruch, Daun, Dudeldorf, Ehrenburg, Schwarzenberg, Steinkallenfels und Wildenburg (Eifel) sowie zahlreiche, aus der ursprünglich unfreien Ministerialität hervorgegangene Familien, von denen einige besonders angesehene (Metzenhausen, Sötern) später Erzbischöfe von Trier gestellt haben.
Über das Territorium verteilt bestand ein Netz von Burgen, das auch im 14. Jahrhundert noch weiter ausgebaut wurde. Auf diesen landesherrlichen Burgen saßen Burgmannen, meist Niederadlige, die für festgesetzte Fristen zur Anwesenheit auf der Burg (Residenz) verpflichtet waren. Meist handelt es sich um Personen und Familien, die auch weitere Lehen von den Grafen hatten. Aus dem Jahr 1438 ist ein Verzeichnis der Burgmannen der Vorderen Grafschaft überliefert. Es nennt zu Kreuznach 57 Namen, zu Gutenberg drei, zu Dahn einen, zu Altleiningen neun, zu Kirchberg acht, zu Kastellaun 14, zu (Burg-) Sponheim drei, zu Dill drei, zu Koppenstein einen, zu Winterburg zwei und zu Megelsheim (St. Johann) einen. Dies entspricht der militärischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Burgen und der darunter gelegenen Orte. Zahlreiche Häuser in der Stadt Kreuznach waren Zubehör von Burglehen. Die Burgen Dill und Sponheim waren gemeinsamer Besitz beider Linien, beide hatten hier Burgmannen. Die Burgen Kastellaun und Winterburg wurden seit 1417 zur Hinteren Grafschaft gerechnet. In dieser Teilgrafschaft lagen die ebenfalls mit Burgmannen besetzten Burgen Birkenfeld, Frauenberg, Grevenburg (über Trarbach), Herrstein und Starkenburg. Neben den niederadligen Burgmannen lebten auf den Burgen Torhüter, Türmer und Wächter. Für den „Ernstfall“ wurden auf den Burgen größere Mengen an Lebensmitteln vorgehalten. 1438 sollten auf der Grevenburg an „Kost und Zeug“ vorgehalten werden 40 Malter Korn, zehn Malter Mehl, fünf Fuder Wein, zehn Seiten Speck, ein Malter Salz, zwei Malter Erbsen, 20 Schienen Eisen, ein Schmiedezeug, zwei Wagen Kohlen, 20 Handbüchsen, zwei Kammerbüchsen, zwei Schirmbüchsen (das heißt Feuerwaffen), zwei Tonnen Pulver, zehn Armbrüste im Wert von je vier Gulden, 3.000 (Armbrust-) Pfeile, zwei Zentner Blei, drei Armbrustwinden (zum Spannen der Armbrüste), eine Reißbank, drei Armbrustböcke, sechs Hauben, sechs Brustbleche, sechs Paar Armzeug, dazu 20 Handbüchsen in der Stadt Trarbach. Zu Birkenfeld standen damals 42 Personen in Lohn und Kost des Grafen: der adlige Amtmann mit drei Pferden, zwölf reisige Knechte mit je einem Pferd, davon einer mit einem Knaben, ein Kaplan, ein Kellner, ein Koch, eine Magd, drei Pförtner, die auch Wächterdienste verrichteten, vier Ackerknechte (auch Wächter), zwei Wagenknechte, ein Schmied, der Weinmeister, ein Weihermacher, ein Turmknecht, ein Schweinhirt, ein Kuhhirt, ein Schütze (wacht Tag und Nacht auf der Mauer), ein Müller, ein Schäfer, ein Otterfänger, ein Küchenknabe, der Bote des Grafen und drei Büttel, die auch für die Pflege zuständig waren. Die Burgen waren demnach auch Sitze der Verwaltung. Amtleute (meist Niederadlige) übten im Namen der Grafen die Gerichtsbarkeit aus, Kellner und Truchsessen (bürgerlicher Herkunft) zogen bei den Untertanen die Geld- und Naturalabgaben (Getreide, Wein) ein und lieferten sie an den Landesherrn ab. Weil der sich im Laufe des Jahres auf verschiedenen Burgen aufhielt, wurde ein wesentlicher Teil der Abgaben vor Ort verzehrt. Im Jahr 1436 legten folgende landesherrliche „Diener“ gegenüber einer vom Grafen eingesetzten Kommission Rechnung ab: zu Kreuznach der Truchsess (Einnahme 4.224 Gulden aus dem Anteil des Grafen), der Ungelter, der Zinsmeister, der Schreiber, der Amtmann und der Kellner (zuständig für Getreide, Wein und Salz); der Kellner zu Starkenburg, der Schultheiß zu Winterburg, der Schultheiß sowie der Kellner zu Kastellaun, der Truchseß und der Kellner zu Kirchberg (auch für Dill), der Fischer zu Litzig, der Kellner zu Trarbach, der Kellner zu Herrstein (der unter anderem für das Halten der Wolfshunde zuständig war), der Schultheiß zu Kübelberg, der Schultheiß zu Birkenfeld, der Marsteller und der Kellner zu Allenbach, der Weinmeister zu Frauenberg, der Schultheiß und der Kellner zu Wolfstein, der Bürgermeister zu Trarbach, der Koch zu Kreuznach, der Schultheiß zu Irmenach, der Truchseß zu Kröv, der Vogt zu Winningen und zwei Männer aus der näheren Umgebung des Grafen. Aus diesen Auflistungen wird deutlich, dass in der Verwaltung des Territoriums eine größere Anzahl von Personen tätig war, die im Vertrauen des Grafen standen. Wenn sie dieses verloren, wurden sie entlassen oder sogar in den Turm geworfen. Die Quellen nennen mehrfach Männer, die sich dem durch Flucht entzogen.
Ursprünglich befanden sich die Sitze der Verwaltung fast ausschließlich auf Burgen. Später wurden sie häufig in die nahegelegenen Orte verlegt. Diese entwickelten sich auf diese Weise vielfach zu Städten, von denen einige formelle Stadtrechtsverleihungen erhielten: Kirchberg (1259), Kreuznach (1270, 1290 vom König bestätigt), Kastellaun (1305/1309) und Birkenfeld (1332); Enkirch hatte schon 1248 eine Freiheitsurkunde erhalten. Nicht immer führte die Verleihung von Stadtrechten zu einer entsprechenden Entwicklung (Koppenstein, 1330; Frauenberg, 1332). Andere Orte, für die keine formelle Stadtrechtsverleihung belegt ist, entwickelten nichtsdestoweniger im Lauf der Zeit städtischen Charakter (Trarbach). Einige, denen bestimmte Privilegien verliehen wurden, entwickelten sich nicht weiter, sondern behielten eher dörflichen Charakter (Dill, 1427; Herrstein, 1425; Winterburg, 1330).
Die große Masse der Untertanen betrieb Landwirtschaft, die Bewohner der größeren Orte daneben oft auch ein Handwerk. Dem entsprachen die an den Landesherrn fälligen Abgaben: auf dem Hunsrück neben Geld vor allem Getreide (Spelz, Hafer) und Tiere (Hühner und Eier, Gänse, Schweine), an der Mosel neben diesen Abgaben vor allem Wein und Nüsse bzw. das daraus gewonnene Öl. Da Rechnungen und Abgabeverzeichnisse aus dem 14. und 15. Jahrhundert erhalten geblieben sind, kennen wir viele Untertanen mit Namen. Aus der Höhe der geschuldeten Abgaben und aus zugehörigen Informationen lassen sich auch Schlüsse zu ihrer sozialen Stellung ziehen.
6. Ortsliste der Grafschaft(en) Sponheim
Grundlage ist das Gültbuch der Grafschaft aus dem Jahr 1438. Darin fehlen die Ämter Kreuznach, Koppenstein und Naumburg sowie die nähere Umgebung von Kirchberg; diese werden ergänzt nach Quellen aus den Jahren 1440 und 1464. Einige dieser Orte sind in der Folgezeit zu Wüstungen geworden.
a. Vordere Grafschaft
Amt Kreuznach mit der Stadt Kreuznach Bockenau, Bonheim, Bosenheim, Braunweiler, Frei-Laubersheim, Gensingen, Gumbsheim, Gutenberg, Hackenheim, Hargesheim, Langenlonsheim, Pfaffen-Schwabenheim, Roxheim, Rüdesheim, St. Johann, Siefersheim, Sponheim, Sprendlingen, Traisen und Weinsheim; Ober-Hilbersheim und Zotzenheim waren seit 1369 verpfändet. Hinzu kommt 1565 das bis zur Auflösung dem Klosters Sponheim gehörende Dorf Auen. Ebernburg, Feil, Bingert (Feilbingert) und Norheim waren 1438 verpfändet.
Amt Kirchberg mit der Stadt Kirchberg, (Ober- /Nieder-) Bärenbach, Belg, Büchenbeuren, Dickenschied, Dillendorf, Dorweiler, Hahn, Hecken, Hellertshausen, Hottenbach, Kappel, Kludenbach, Lautzenhausen, Maitzborn, Metzenhausen, Nieder Kostenz, Niedersohren, Niederweiler, Ober Kostenz, Oppertshausen, Panzweiler, Rödelhausen, Rödern, Rohrbach, Ruchenhausen, Schlierschied, Schönborn, Schwarzen, Seckenhausen, Selz, Sohren, Sulzbach (bei Womrath), Todenroth, Wahlenau, Wallenbrück, Walspach, Werchweiler, Womrath und Würrich sowie einige Wüstungen.
Amt Koppenstein mit Brauweiler, Gehlweiler, Gemünden (1514 an die Schenk von Schmidtburg verkauft), Henau, Reichweiler und Schwarzerden (Anteil).
Amt Naumburg mit Bärenbach bei Naumburg, Becherbach, Heimberg (heute Teil von Heimweiler), Krebsweiler, Limbach, Löllbach, Martinweierbach (ein Hof), Naumburg (wüst bei Bärenbach), Oberreidenbach, Otzweiler, Schmidthachenbach und der Wüstung Dahl.
b. Hintere Grafschaft
Amt Allenbach mit Allenbach, Langweiler und Wirschweiler.
Amt Birkenfeld mit Ausweiler, Böschweiler, Brücken, Buhlenberg, Burbach, Dienstweiler, Einschied, Eisen, Elchweiler, Ellenberg, Elzweiler, Feckweiler, Frauenberg, Geinsweiler, Gollenberg, (Nieder-) Hambach, Hammerstein, Hattgenstein, Heiligenbösch, Heimbach, Heupweiler, Hinzhausen, Kronweiler, Leisel, Niederbrombach, Nockenthal, Nohen, Oberbrombach, Reckershausen, Reichenbach, Rettweiler, Rinchweiler, Rinzenberg, Rötsweiler, Schmißberg, Siesbach, Springweiler, Traunen, Wilzenberg, Winnweiler und etlichen Wüstungen.
Amt Dill mit Dill und Sohrschied.
Amt Herrstein mit Fischbach, Gerach, Göttschied, Herrstein, Hintertiefenbach, Mörschied, Niederhosenbach, Niederwörresbach, Oberwörresbach und Regulshausen.
Amt Kastellaun mit der Stadt Kastellaun, Alterkülz, Bell, Gödenroth, Hasselbach, Hesweiler, Krastel, Leideneck, Michelbach, Neuerkirch, Pleizenhausen, Roth, Schnellbach, Schwollen, Spesenroth, Völkenroth, Winningen und Wohnroth sowie den sponheimischen Rechten in der Vogtei Bruttig mit Bruttig und Fankel.
Das „Kröver Reich“ mit Bengel, Erden, Hetzhof, Kindel, Kinderbeuern, Kinheim, Kövenig, Kröv und Reil.
Amt Trarbach mit der Stadt Trarbach, Beuren, Emmeroth, Enkirch, Fronhofen, Götzeroth, Hochscheid, Horbruch, Irmenach, Litzig, Lötzbeuren, Oberkleinich, Rißbach, Starkenburg, Thalkleinich, Traben und Wolf.
Amt Winterburg mit Allenfeld, Burgsponheim, Daubach, Eckweiler, Gebroth, Ippenschied, Pferdsfeld, Rehbach, Spall, Winterbach und Winterburg.
Ebenfalls zur Hinteren Grafschaft gehören die sponheimischen Anteile (jeweils ein Drittel) am „Dreiherrischen auf dem Hunsrück“ (dem Amt Kastellaun zugeordnet): das Beltheimer Gericht mit Beltheim, Buch, Burgen, Dommershausen, Eveshausen, Lahr, Lieg, Macken, Mörsdorf, Mörz, Petershausen, Sabershausen, Uhler und Zilshausen; das Gericht Senheim mit Grenderich, Senhals und Senheim; die Vogtei Strimmig mit Altstrimmig, Briedern, Liesenich und Mittelstrimmig. Mitherren waren das Erzstift Trier und die Herren von Winneburg-Beilstein.
Quellen
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Mötsch, Johannes, Die Grafen von Sponheim an Mosel und Nahe, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-grafen-von-sponheim-an-mosel-und-nahe/DE-2086/lido/67360408173865.41710290 (abgerufen am 09.12.2024)