Die Wappen der trierischen Burgmannen um 1340
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1. Landesburgen
Wenn wir an das Mittelalter denken, erscheinen unwillkürlich die Burgen vor unseren geistigen Augen, begleitet von Bildern, die wir vom dortigen Leben haben. Diese „Kenntnisse“ stammen oft aus historischen Romanen, aus dem Fernsehen, aus dem Kino oder aus dem Internet, angereichert vielfach durch den Besuch von Mittelalter-Festivals, die oft auf Burgen stattfinden und schon deshalb zu begrüßen sind, weil ihr Erlös zum Erhalt der Baudenkmäler beträgt. Man „weiß“ daher, dass die Burgen (auch) Wohnsitze waren, dass dort edle Ritter und schöne Burgfräulein lebten und gelegentlich ein Minnesänger vor dem Burgtor erschien und mittels Musik und Gesang um Einlass ersuchte.
In der Tat war ein erheblicher Teil der Burgen in Händen adliger Familien unterschiedlicher Stellung (Herzöge, Grafen, Freiherren, untitulierter Niederadel) und diente diesen als Wohnsitz. Die Mehrzahl dieser Familien benannten sich nach einer Burg (und wechselte daher manchmal den Namen). In Einzelfällen sind Burgen über Jahrhunderte im Besitz derselben Familie geblieben; das Rheinland verfügt mit der Burg Eltz über ein eindrucksvolles Beispiel.
Ein erheblicher Teil der Burgen aber gehörte den Landesherren. Zu diesen zählten im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation auch die Mehrzahl der Bischöfe sowie einige Äbte. Die landesherrlichen Burgen waren vor allem militärische Anlagen zur Sicherung von Grenzen oder Verkehrswegen, später dann auch Sitze der Verwaltung, bis diese in die Städte verlegt wurden. Als militärische Anlagen wurden sie laufend den Erfordernissen angepasst oder – wenn sie etwa dem Beschuss durch die immer durchschlagskräftigen Feuerwaffen nicht mehr gewachsen waren – dem allmählichen Verfall preisgegeben. So entstanden die malerischen Ruinen, die wir heute vor Augen haben.
Diese Landesburgen waren nicht – oder nicht in erster Linie – Wohnsitze von Adligen. Dort lebten dauerhaft vor allem die Personen, die für Bewachung und Unterhalt erforderlich waren: Pförtner, Wächter und Turmhüter, manchmal auch Eseltreiber, die mit ihren Tieren den Bedarf an Wasser transportierten – sämtlich Leute bäuerlicher Herkunft, oft aus den benachbarten Dörfern, die in einem Dienstverhältnis zum Burgherrn standen. Daneben aber benötigte der Eigentümer für seine Burg militärischen Sachverstand. Den repräsentierten Männer niederadliger Herkunft, Ritter und Knappen, die ihr kriegerisches Handwerk von Jugend auf gelernt hatten: die Burgmannen.
Sie standen in einem Lehnsverhältnis zum Eigentümer der Burg, waren verpflichtetet, sich für einen vereinbarten Zeitraum auf der Burg aufzuhalten - Residenz zu leisten - und, wenn erforderlich, über den so festgelegten Zeitraum hinaus kurzfristig die dortige Mannschaft zu verstärken. Dafür erhielten sie Geld- oder Naturalleistungen (Getreide oder Wein), die in einem Verhältnis zu ihrem sozialen Status, zu ihrer militärischen Leistungsfähigkeit und zur Dauer ihrer Residenzverpflichtung standen.
Die entsprechenden Verpflichtungen von Grafen oder angesehenen Freiherren waren oft symbolischer Natur: sie konnten sich durch Niederadlige vertreten lassen. Männer, auf deren Dienste der Landesherr Wert legte, besaßen oft mehrere Burglehen, waren aber eher in der Umgebung ihres Herrn als auf dessen Burgen zu finden. Andere aber – oft Männer, die sozial an der Grenze von Adel und Nichtadel anzusiedeln waren – hatten über das ganze Jahr Residenz zu leisten. Für sie war die Burg ihr Hauptwohnsitz. Als Unterkunft für diese Leute dienten die vielfach in größerer Zahl vorhandenen Burgmannenhäuser. So gab es auf der unten erwähnten Grimburg 15 Burgmannen, die im Besitz von Häusern auf der Burg oder in der Talsiedlung waren. Burglehen hatten daneben weitere 16 Burgmannen, darunter die sozial Höhergestellten, die vielfach nur im „Alarmfall“ zu erscheinen hatten. Die Verpflichtungen der Burgmannen wurden in der Regel urkundlich festgehalten.
2. Balduin von Luxemburg, Erzbischof von Trier
Balduin von Luxemburg, von 1307/1308 bis zu seinem Tod im Januar 1354 Erzbischof von Trier, war eine bedeutende Figur auf reichspolitischer Bühne. Gemeinsam mit dem aus der Grafschaft Luxemburg stammenden Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt (1306-1320) konnte er 1308 die Wahl der Mitkurfürsten auf seinen Bruder Graf Heinrich VII. von Luxemburg lenken. 1310 konnte dieser König seinem Sohn Johann (1296-1346) durch die Ehe mit der Erbin des Königreichs Böhmen eine erbliche Krone verschaffen. Im Herbst 1310 brach König Heinrich über die Alpen auf, um sich in Rom zum Kaiser krönen zu lassen. Erzbischof Balduin hat ihn zeitweise begleitet, er war auch bei der Kaiserkrönung am 29.6.1312 anwesend. Im März 1313 kehrte Balduin nach Deutschland zurück. Am 24.8.1313 ist Kaiser Heinrich VII. in Buonconvento gestorben.
Auch auf die folgenden Königswahlen hatte Erzbischof Balduin als Kurfürst des Reiches wesentlichen Einfluss. 1346 war er an der Wahl seines Großneffen Karl, Markgraf von Mähren (Enkel Heinrichs VII. und Sohn des Königs Johann von Böhmen) maßgeblich beteiligt. Die Krone des Heiligen Römischen Reichs ist nach Kaiser Karl IV. (römisch-deutscher König 1346/1349-1378, ab 1356 Kaiser) auch von dessen Söhnen Wenzel (römisch-deutscher König 1376-1400, gestorben 1419) und Sigismund (römisch-deutscher König 1410/11-1437, ab 1433 Kaiser) getragen worden. Dieser Aufstieg des Hauses Luxemburg zu europäischer Bedeutung ist auch Balduins Verdienst.
Der Erzbischof war ein überaus fähiger Verwalter. Er schuf auf einer vorgefundenen Basis die Ämterstruktur des Erzstiftes Trier (seines weltlichen Territoriums), die bis zum Ende des alten Reiches maßgeblich geblieben ist. Eine geordnete Finanzverwaltung und eine an den Verhältnissen in Frankreich orientierte Schriftgutverwaltung war dafür eine wesentliche Voraussetzung. Das dokumentieren die sogenannten „Balduineen“, vier Kopiare mit den für die Verwaltung des Territoriums wichtigsten Urkunden. Einem dieser Balduineen war der „Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt“ beigebunden, in dem Balduin den Romzug seines Bruders, dessen Kaiserkrönung und dessen Tod dokumentierte – vielfach als Augenzeuge, wie eigenhändige Anmerkungen ausweisen.
Auf den Rückseiten der ersten 14 Blätter des Bilderzyklus aber finden sich Wappen, die sich anhand der Beschriftungen den Burgmannen der trierischen Landesburgen zuweisen lassen. Jede Seite hat sechs Reihen zu je sechs Schilden - also 36 pro Seite -, die jedoch nur zum Teil mit Wappen ausgefüllt sind. Einige sind leer, aber mit Namen bezeichnet, der Rest leer ohne weitere Angaben.
Waffentechnische Entwicklungen (unter anderem die Einführung von Visieren) hatten zu Beginn des 12. Jahrhunderts dazu geführt, dass man einen voll gerüsteten Reiterkrieger nicht mehr identifizieren konnte. In den 1130er Jahren begann man daher, auf den Schilden Kennzeichen anzubringen, die eine solche Identifizierung ermöglichten. Anhand dessen, was ein Ritter „im Schilde führte“, konnte man künftig erkennen, ob es sich um Freund oder Feind handelte. Weil eine derartige Kennzeichnung einem weit verbreiteten Bedürfnis entsprach, breitete sie sich sehr schnell in ganz Europa aus – nicht nur regional, sondern auch sozial: erster bekannter Träger eines Wappens war ein Angehöriger des französischen Königshauses. Am Ende des Mittelalters war die Führung von Wappen für alle selbstverständlich, die sich dem Adel zurechneten. Später legten sich auch viele Familien aus dem Bürgertum ein Wappen zu. Gleichzeitig bildete sich eine Berufsgruppe, deren wichtigste Aufgabe die Kenntnis der Wappen war – die Herolde. Die historische Hilfswissenschaft, die sich mit den Wappen beschäftigt, wird daher als Heraldik bezeichnet. Ihre Fachsprache ist das Französische.
Unsere Quellen für die übergroße Mehrzahl der im Mittelalter geführten Wappen sind die Siegel, die als Beglaubigungsmittel (entsprechend den heutigen Unterschriften) an den Urkunden angebracht sind. Die Siegel der Fürsten, Grafen und Herren zeigen meist einen Ritter zu Pferd mit Wappenschild und Schwert, die der Niederadligen lediglich einen Wappenschild. Daneben enthalten die Siegel eine Umschrift, die den Siegelführer benennt. In Siegeln sind daher Wappen seit dem 12. Jahrhundert in sehr großer Zahl überliefert. Allerdings kennt man, bedingt durch die Besonderheit der Quellen oft nur die heraldischen Bilder, nicht aber deren Farben (Tinkturen) – auch wenn man gelegentlich versucht hat, anhand von Details (etwa Schraffuren) der Siegel Schlüsse auf die in den Wappen vorkommenden Farben zu ziehen.
Umso dankbarer ist die Heraldik für Quellen, die diesem Mangel abhelfen. Dazu gehört gelegentlich die Buchmalerei. Die Manessische Liederhandschrift, die die wichtigsten Minnesänger vorstellt, präsentiert diese Männer stets mit einem Wappen. Zahlreiche Familien, die im Mittelalter eine Rolle spielten, blühten über Jahrhunderte oder blühen bis heute. Daher kennen wir die Farben ihrer Wappen aus späteren Belegen. Dennoch bleibt unsere Kenntnis der im Mittelalter geführten Wappen sehr beschränkt. In der großen Zahl der farbig gezeichneten Wappen auch von Familien und Einzelpersonen, die nur im 14. Jahrhundert in den urkundlichen Quellen vorkommen, liegt der große Wert der Wappen auf den Rückseiten des Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt.
In vielen Fällen lassen sich aus der urkundlichen Überlieferung (nicht nur den „Balduineen“) ergänzende Information zu den Burgmannen und ihren Burglehen gewinnen. Daraus wird deutlich, in welchem Ausmaß Erzbischof Balduin eine systematische Burgenpolitik betrieben hat. Er hat sich Burgen, die bis dahin Eigen ihrer Besitzer waren, zu Lehen auftragen lassen und hat Öffnungsrechte an anderen Burgen erworben, so dass die ihm im Konfliktfall zur Verfügung standen. Vor allem aber hat er das Netz der landesherrlichen Burgen weiter ausgebaut. Etliche Burgen waren bereits von seinen Vorgängern errichtet oder erworben und mit Burgmannen besetzt worden. Einige hat er selbst neu errichtet und durch die Namensgebung mit seiner Person verbunden (Balduinstein, Balduinseck, Baldenau).
3. Landesburgen im Erzstift Trier
Die Reihenfolge der Landesburgen auf den hier interessierenden 14 Blättern orientiert sich an der Geographie: sie beginnt südlich der Bischofsstadt Trier und wandert im Uhrzeigersinn um diese und das zweite Zentrum Koblenz herum. In allen Fällen lassen sich neben den Burgmannen, deren Wappen hier vertreten sind, auf diesen Landesburgen weitere Burgmannen nachweisen.
Die Grimburg nahe dem heute so benannten Dorf, das ursprünglich Sauschied hieß, wurde von Erzbischof Johann von Trier (1190-1212) wohl zu Beginn seiner Amtszeit angelegt. Ein erster urkundlicher Beleg datiert aus dem Jahr 1192. Die Burg sollte die in diesem Raum gelegenen Besitzungen und Rechte des Erzstifts gegen die Herzöge von Lothringen, die Herren von Montclair (lothringische Lehnsleute) und vermutlich gegen die Grafen von Sponheim sichern. Sie lag auch in Balduins Regierungszeit immer wieder im Zentrum territorialpolitischer Auseinandersetzungen, die teilweise militärisch ausgetragen wurden. Dem entspricht die große Anzahl der dortigen Burgmannen (30), von denen die Hälfte über Burgmannenhäuser auf der Burg (6) oder in der Talsiedlung (9) verfügte. Es handelt sich bei diesen um die weniger angesehenen Burgmannen, die in der Regel die umfangreicheren Residenzverpflichtungen hatten.
Die Saarburg ist die älteste Landesburg des Erzstifts Trier. Sie wurde 964 an den Grafen von Luxemburg übergeben und kam erst Mitte des 11. Jahrhunderts wieder an das Erzstift zurück. Auf letzte Rechte an der Saarburg verzichtete König Johann von Böhmen, Graf von Luxemburg (Balduins Neffe), erst im Februar 1314. Auch diese Burg diente der Sicherung des Territoriums gegen die Herzöge von Lothringen und deren Klientel, aber auch gegen die Grafen von Luxemburg. Dies erklärt die Anzahl der Burgmannen, die laufend ergänzt wurde.
Die Burg Welschbillig, eine Wasserburg, war von Erzbischof Hillin (1152-1169) für das Erzstift erworben worden. Unter Erzbischof Arnold (1242-1259) wurde sie weiter ausgebaut. Territorialpolitische Konkurrenten in diesem Raum waren hier vor allem die Grafen von Luxemburg.
Die Kyllburg ist Ende der 1230er Jahre durch Erzbischof Dietrich von Wied (1212-1242) zum Schutz der Eifelbesitzungen errichtet worden – vor allem als Gegenburg zu Malberg. 1239 wurden in einem Vertrag mit der Gräfin von Luxemburg die beiderseitigen Rechte in diesem Raum geregelt. Mit dem Erwerb von Malberg verlor die Kyllburg ihre Bedeutung, zumal der Graf von Luxemburg zu den Burgmannen gehörte, die Burg also gegen ihn nicht verwendet werden konnte.
Die Burg Malberg bestand aus zwei Teilen. Die Oberburg war 1238 Lehen des Erzstifts Trier geworden, die Unterburg wurde 1280 an Erzbischof Heinrich von Vinstingen (1260-1286) verkauft. 1302 trug allerdings Friedrich von Malberg die Oberburg dem Grafen von Luxemburg zu Lehen auf, ohne auf die trierischen Rechte Rücksicht zu nehmen. Erst 1314 konnte Erzbischof Balduin einen Verzicht seines Neffen König Johann erreichen. Malberg diente fortan der Sicherung des Erzstifts gegen die Grafen von Luxemburg. Das erklärt die große Anzahl der Burgmannen.
In Manderscheid lagen zwei Burgen dicht nebeneinander. Die Oberburg, erbaut von den Grafen von Luxemburg, war 1147 nach langwierigen Auseinandersetzungen an Erzbischof Albero (1132-1152) abgetreten worden. Innerhalb der nächsten Jahrzehnte wurde dann die Niederburg errichtet, nach der sich das Geschlecht der Herren, späteren Grafen von Manderscheid benannte, die diese Burg von den Grafen von Luxemburg zu Lehen trugen. Daraus erwuchs ein Konfliktpotential, das die große Anzahl der Burgmannen erklärt.
Die Neuerburg bei Wittlich ist in einer Fehde zwischen Erzbischof Albero und dem Grafen Heinrich von Namur und Luxemburg (1140-1147) errichtet worden; auch sie war in erster Linie gegen die Grafen von Luxemburg gerichtet. Da Erzbischof Balduin zeitweise in Auseinandersetzungen mit den Herren von Daun und von Manderscheid sowie den Grafen von Sponheim (Besitzern des Kröver Reiches) stand, warb er eine große Anzahl von Burgmannen.
Die Reichsburg Cochem wurde 1294 von König Adolf (römisch-deutscher König 1292-1298) an Erzbischof Boemund (1288-1299) verpfändet. Dieser wurde 1298 zum Erbburgmann eingesetzt. Damit war die Burg für das Erzstift gesichert. Weil sie die Schifffahrt auf der Mosel kontrollierte, ist die Burg mit einer zahlreichen Burgmannschaft besetzt gewesen.
Mit dem Bau einer Burg in Mayen hatte Erzbischof Heinrich von Vinstingen in den 1270er Jahren begonnen. Er und seine Nachfolger konnten nach und nach die Rechte Dritter am Ort (unter anderem der Grafen von Virneburg) erwerben oder verdrängen. Im Thronstreit nach der Doppelwahl von 1314 standen der Erzbischof und diese Grafen auf verschiedenen Seiten. Mit Fertigstellung der Stadtmauer (1326) verlor die Burg an Wert.
Die Lage von Münstermaifeld entsprach der von Mayen, eine Burg dürfte bereits 1285 vorhanden gewesen sein. 1333 wurde die Burg durch Erzbischof Balduin an das örtliche Stift geschenkt. Begründet wurde das durch die Vollendung der Stadtmauer.
Die auf dem Ehrenbreitstein gegenüber Koblenz gelegene Burg gehört zu den ältesten Landesburgen des Erzstifts. Sie dürfte 1018 mit dem Königshof Koblenz an den Erzbischof gelangt sein. Weil die in der Region liegenden Güter und Rechte des Erzstifts in den folgenden Jahrhunderten immer weiter ausgebaut wurden, waren sie zu Balduins Regierungszeit kaum noch in Gefahr. Das erklärt die geringe Anzahl der Burglehen.
Die Burg Hartenfels, südlich von Montabaur gelegen, wird erstmals 1249 urkundlich erwähnt. Damals verkaufte die Gräfin Mechtild von Sayn ihre dortigen Rechte an den Erzbischof Arnold von Isenburg, der in der Folge auch die Anteile der übrigen Besitzer erwarb. Die Burg war von Besitzungen Dritter umgeben, demnach immer ein gefährdeter Außenposten. Dies galt besonders in Zeiten, in denen Erzbischof Balduin im Westerwald eine expansive Territorialpolitik betrieb.
Die Burg in Montabaur ist wohl von Erzbischof Dietrich von Wied errichtet worden. Namen gebend war der im Heiligen Land gelegene Berg (lateinisch: mons) Tabor, wo ein Bruder des Erzbischofs gekämpft hatte. Bereits 1235 gewann dieser Erzbischof eine größere Anzahl von Burgmannen. Das demonstriert die militärische Bedeutung der Burg, die auch in Balduins Regierungszeit bestehen blieb.
Balduinstein an der Lahn gehört zu den Burgen, die von Balduin erbaut (1320) und benannt worden sind. Sie war gegen die nahe gelegene Schaumburg gerichtet, deren Besitzer im Thronstreit nach 1314 gegen den von Balduin gewählten und geförderten Herzog Ludwig von Bayern standen. Sie war zunächst ein gefährdeter Außenposten, verlor aber nach dem Erwerb des nahe gelegenen Limburg (1344) an Bedeutung.
An der Burg Sterrenberg (am Rhein gegenüber Bad Salzig), erbaut wohl um 1250/60 durch die Herren von Bolanden und danach in Händen von deren Erben beziehungsweise der Grafen von Katzenelnbogen, bestanden Rechte des Reiches, die 1316 durch König Ludwig (römisch-deutscher König 1314-1347, ab 1328 Kaiser) an Erzbischof Balduin übertragen worden sind. Die Burg sollte die rechtsrheinischen Besitzungen des Erzstifts schützen.
Die Burg Stolzenfels wurde 1248 durch Erzbischof Arnold von Isenburg zum Schutz der nahe gelegenen Stadt Koblenz und des dortigen Rheinzolls errichtet. Diese Aufgabe hatte sie auch noch zu Balduins Zeit. Das erklärt die größere Anzahl an Burgmannen.
Die Burg Thurandt bei Alken an der Mosel ist um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert durch den rheinischen Pfalzgrafen Heinrich (Pfalzgraf 1195-1212), Sohn Heinrichs des Löwen (Herzog 1142-1180) erbaut worden. Er wählte diesen Namen, weil er 1197 mit deutschen Kreuzfahrern an der Belagerung der Burg Toron im Heiligen Land teilgenommen hatte. 1248 konnten die Erzbischöfe von Köln und Trier die Burg nach einer längeren Belagerung erobern. Sie wurde durch eine Mauer geteilt, beide Seiten errichteten je einen Turm – das gibt der Burg bis heute ihr charakteristisches Aussehen. Im 14. Jahrhundert waren die Besitzungen des Erzstifts in diesem Raum nicht mehr gefährdet. Daher war die Anzahl der Burgmannen gering.
Die beiden Burgen zu Treis an der Mosel wurden Mitte des 12. Jahrhunderts durch Erzbischof Albero erworben. Hier besaßen die Herren von Wildenburg (Eifel) als Mitbesitzer der Burg Braunshorn auf dem Hunsrück ein Burglehen, das nach dem Tod des Philipp von Wildenburg (gestorben Juli 1328) zum Wittum von dessen Ehefrau Johannetta (aus dem Haus der Grafen von der Mark) gehörte. Daher wird sie als einziger weiblicher „Burgmann“ auf diesen Blättern genannt; das ihr zugeschriebene Wappen (in Hermelin ein roter Herzschild; Nr. 409) ist das des verstorbenen Ehemannes.
Im Juli 1325 erwarb Erzbischof Balduin von den Niederadligen von Buch ein Grundstück zum Bau einer Burg, die er Balduinseck nannte (Name erstmals belegt im August 1325). Sie sollte das erzstiftische Territorium gegen die Grafen von Sponheim-Kreuznach schützen, die unter anderem im nahen Kastellaun saßen. Die Grafen sahen sich bald zu Zugeständnissen genötigt, eine stärkere Burgmannschaft ist deshalb für Balduinseck nicht mehr angeworben worden.
Die Schmidtburg, ursprünglich im Besitz der Wildgrafen, ist 1324 durch den Wildgrafen Heinrich dem Erzbischof zu Lehen aufgetragen worden. Der Tod Heinrichs im Jahr 1328 löste eine militärische Auseinandersetzung aus, die sich bis 1342 hinzog. Die Lage der Burg machte auch weiterhin eine zahlreiche Besatzung notwendig.
Zum Schutz seiner Besitzungen auf dem Hunsrück (gegen die Grafen von Sponheim) hat der Erzbischof im Jahr 1324 die Wasserburg Baldenau errichtet. Wegen ihrer geringen Größe ist auch die Zahl der Burgmannen stets klein geblieben.
Die Burg über Bernkastel, 1030 erstmals erwähnt, war später in Händen der Grafen von Blieskastel. Um 1200 wurde sie von Erzbischof Johann eingenommen. Obwohl damals beide Seiten vereinbart hatten, dort nie wieder eine Burg zu errichten, tat dies Erzbischof Heinrich um 1280. Rechte der Grafen beziehungsweise ihrer Erben wurden abgefunden. Die Burg diente vor allem dem Schutz der darunter gelegenen Stadt.
Die Burg in St. Wendel ist 1328 durch Erzbischof Balduin aus den Händen der Grafen von Saarbrücken erworben worden. Burg und Stadt bildeten fortan einen Außenposten des Erzstifts. Eine offensive Territorialpolitik hat Balduin in diesem Raum nicht betrieben, die Anzahl der Burgmannen blieb daher klein.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Erzbischöfe mit Arras (bei Alf), Boppard, Klotten, Koblenz, Kobern und (Freuden-) Koppe weitere Landesburgen besaßen, auf denen Burgmannen ansässig waren, die aber in der hier interessierenden Quelle nicht vorgestellt werden.
4. Burglehen und Burglehnsurkunden
Alle einschlägigen, die Wappen erläuternden und ergänzenden Informationen verdanken wir den Burglehnsurkunden beziehungsweise -reversen (ausgestellt vom Erzbischof beziehungsweise dem Burgmann). Diese sind in großer Zahl erhalten geblieben (als Ausfertigungen, Abschriften in den „Balduineen“ oder als Notizen in späteren Archivverzeichnissen). Zwei Regesten (inhaltliche Zusammenfassungen) solcher Urkunden sollen gleichsam als Beispiel für alle dienen und auch die Möglichkeiten der Auswertung demonstrieren (Zitate, insbesondere die Schreibweisen der Orts- und Personenamen in den Vorlagen, kursiv):
a) Der Ritter Gottfried, erstgeborener Sohn des Grafen von Sayn (Seyne) verpflichtet sich, für eine bestimmte Geldsumme dem Erzbischof Balduin jährlich Einkünfte von 25 Mark, 3 Heller auf den Pfennig gerechnet, aus Eigengut anzuweisen, das dem Erzstift Trier günstig gelegen ist. Diese Einkünfte soll er als Burglehen zu Hartenfels (-velz) zurückerhalten. Nimmt er eine derartige Anweisung nicht vor, soll er sein Dorf Alpenrod (Albrechtsrode) und andere Güter bei Hartenfels auftragen, bis dem Erzbischof die erwähnten Einkünfte angewiesen sind. Der Aussteller siegelt. – Datum Confluentie penultima die mensis Iuniii 1320.
An der Urkunde, ausgestellt in Koblenz am 29.6.1320 (Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 340 Nr. 10082a), hängt das Siegel des Ausstellers, von dem nur ein Rest erhalten ist: schwarz, rund, 3,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Wappenschild (Leopard). Umschrift (mit Lücken): +S. GOFRIDI. […]. SENEN[SI]S. (=Siegel des Gottfried [Grafen / Sohn des Grafen] von Sayn). Das Wappen ist identisch mit dem, dessen Abbildung sich unter den Burgmannen zu Hartenfels befindet (Nr. 241): De gueules au léopard rampant d´or, lampassé de gueules, la queue fourchue et passée en sautoir / in Rot ein goldener, aufgerichteter, rotbezungter Leopard mit Doppelschwanz.
b) Der wohlgeborene Knecht Johann von [Daun genannt von] Zievel bekundet, des Erzbischofs Balduin Burgmann in Burg und Stadt Manderscheid (-scheit) zu sein. Dafür hat er vom Erzbischof seit langen Zeiten zu Lehen ein Viertel des Gerichts zu Neroth (Rode) bei Freudenkoppe (Koppe) und die Hälfte der Mühle daselbst mit Leuten und anderem Zubehör. Er und seine Lehnserben sollen es vom Erzbischof tragen und jedes Jahr zu Manderscheid Burgseß leisten mit Pferd und Harnisch sechs Wochen und drei Tage, auch mehr, wenn sie deswegen gemahnt werden. (1) Johann siegelt; er bittet um Mitbesieglung (2) Wilhelm Herrn von Manderscheid und (3) Richard von Buch, Amtmann zu Manderscheid. Diese kündigen ihre Siegel an. – Der gegeben ist 1352 na gewonheit zu schribene in dem stifte zu Trier des zwey und zwentzigsten dages des mandes der zu Latine Martius ist genannt.
Zum Datum ist anzumerken: nach der Gewohnheit des Erzstifts Trier (trierischem Stil, üblich bis zur Einführung des gregorianischen Kalenders) begann das neue Jahr am 25. März (Fest Mariä Verkündigung, Annunciationsstil); die Urkunde ist daher nach heutiger Rechnung am 22.3.1353 ausgestellt. Hinzuweisen ist auch auf die Zählung der Tage im Monat, damals noch ganz außergewöhnlich. Man nannte an dieser Stelle in der Regel Heiligenfeste oder orientierte sich am Beginn der Sonntagsmesse (Introitus).
An der Urkunde (Landeshauptarchiv Koblenz Best. 1 A Nr. 5706) hängen zwei Siegel (das dritte fehlt): 1) grün, rund, 2,2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Wappenschild (Schräggitter mit dreilätzigem Turnierkragen) Umschrift: +S. IOHAN(N)IS. DE. DVNA. (=Siegel des Johann von Daun). Das Wappen entspricht dem des Johann von Zievel unter den Burgmannen zu Manderscheid (Nr. 118): De gueules fretté d´argent, au lambel (3) d´azur / in Rot ein weißes Schräggitter, darüber ein dreilätziger blauer Turnierkragen.
- grün, rund, 3,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Wappenschild (Zickzackbalken) mit Helm. Umschrift: S. DOMINI. WILH(ELMI). DOMINI. DE. MAND(ERSCHEIT). MILITI(IS). (=Siegel des Herrn Wilhelm, Herrn von Manderscheid, Ritters). Wilhelm war Burgmann zu Neuerburg. Sein dort wiedergegebenes Wappen (Nr. 146) passt zu dem in seinem Siegel: D´or à la fasce vivrée de gueules / in Gold ein roter Zickzackbalken.
Richard von Buch, Amtmann zu Manderscheid, dessen Siegel inzwischen fehlt, hatte 1325 gemeinsam mit seinem Bruder dem Erzbischof das Gelände zur Errichtung der Burg Balduinseck abgetreten. Er gehörte nicht zu den trierischen Burgmannen, deren Wappen abgebildet ist. Nach Ausweis seines Siegels, von dem mehrere Abdrücke erhalten sind, führte er im Wappen ein Schräggitter (wie der Herr von Daun, Burgmann zu Neuerburg; Nr. 145).
Insgesamt bilden die Burgmannen und ihre Wappen das gesamte soziale Spektrum des spätmittelalterlichen Adels ab: an der Spitze stand König Johann von Böhmen, der in seiner Eigenschaft als Graf von Luxemburg erblich Burgmann auf der Kyllburg war. Im Dezember 1346 bestätigte dessen Sohn Karl, inzwischen Römischer König, die einschlägige, 1239 zwischen dem Erzbischof und der Gräfin von Luxemburg getroffene Vereinbarung. Ein förmlicher, von Johann oder Karl ausgestellter Burglehnsrevers nicht überliefert. Deshalb wissen wir auch nichts von einer Residenzverpflichtung (die erfolgte zweifellos durch Vertreter).
Weitere Burgmannen aus Grafenhäusern waren: Wildgraf Friedrich und Raugraf Philipp (Grimburg, Nr. 16 / 17) sowie die Grafen von Diez (Cochem und Montabaur, Nr. 175 / 271) und Sayn (Hartenfels Nr. 241); 1346 wurde ein Graf von Nassau Burgmann zu Montabaur (sein Wappen fehlt – ein Datierungskriterium für die hier interessierenden Zeichnungen). Wildgraf und Raugraf konnten sich, wenn sie gemahnt wurden, durch einen Ritter mit zwei Knappen vertreten lassen (1323 beziehungsweise 1344). Für Gottfried von Sayn (Nr. 242, aus einer Nebenlinie des Grafenhauses und naher Verwandter seines oben erwähnten Namensvetters aus der gräflichen Linie), der 1319 Burgmann zu Hartenfels wurde, war eine Vertretung durch zwei geeignete Edelknechte möglich.
Wesentlich zahlreicher sind Angehörige von edelfreien Familien und solchen ursprünglich ministerialischer (also unfreier) Herkunft, die aber seit Generationen als lehnsfähig (also adlig) angesehen wurden. Ihre Verpflichtungen standen in einem direkten Verhältnis zum sozialen Status (wenn der niedrig war, dann bestand eine lange Verpflichtung). Daher waren die angesehenen Herren von Falkenstein (Nr. 272) und Molsberg (Nr. 276), Burgmannen zu Montabaur, nur auf Mahnung zur Residenz verpflichtet. Für Edelfreie war dies wohl die Regel. Die Urkunde für den Herrn von Limburg als Burgmann zu Montabaur (Nr. 273) aus dem Jahr 1322 enthält die Formulierung, er sei zur Residenz verpflichtet, wie es für Herren (nobiles) üblich sei. Von derartigen „üblichen“ Verpflichtungen (auf Mahnung oder für eine bestimmte Frist) ist in sehr vielen Urkunden die Rede. Konrad Husch (Nr. 123), der 1319 Burgmann zu Manderscheid wurde, hatte dauernd persönlich Residenz auf der Burg zu leisten. Für seinen Sohn Konrad (Nr. 124) wurde diese Pflicht 1324 auf ein halbes Jahr festgelegt. Gleiches galt 1324 auch für Werner Süß, Burgmann zu Montabaur (Nr. 301). Johann von Erdorf (Nr. 80, 1325) hatte sich sechs Wochen auf der Kyllburg aufzuhalten.
Am unteren Rand dieser sozialen Gruppe sind mehrere Männer einzuordnen, die kein Siegel (und möglicherweise auch kein Wappen) besaßen; jedenfalls fehlen ihre Wappen in der hier vorgestellten Quelle: Colin von Altrich (Neuerburg, 1325), Residenz ein Vierteljahr; Walter Roderwolf, Wigand Enolfi und Isfried Siebengerier (Hartenfels, 1324 / 1325), alle dauernde Residenz; der Falkner Arnold von Erbringen (Grimburg, 1310), „übliche“ Residenz; Thilmann Armbruster (Saarburg, 1316) – keine Angabe zur Residenzverpflichtung.
Interessant ist auch, wer nicht in dieses System eingebunden war: die territorialpolitischen Konkurrenten auf dem Hunsrück, in der Eifel, in Westerwald und Taunus – die Grafen von Katzenelnbogen, Nassau und Sponheim (unter den zahlreichen Angehörigen dieser Häuser gab es allerdings auch Verbündete Balduins) sowie die Herren von Westerburg.
Aus den vom oben genannten Personenkreis ausgestellten Burglehnsurkunden, vor allem aus deren Daten, lassen sich dann auch Kriterien für die Datierung der Wappenzeichnungen herleiten: sie sind um 1340 entstanden, demnach einige Jahre nach dem Bilderzyklus auf der Vorderseite der Blätter. Abgeschlossen worden sind die Arbeiten wohl nicht: man wird vermuten können, dass zu den mit Namen versehenen Schilden die Wappen ergänzt werden sollten. Warum das nicht mehr geschehen ist, wird sich wohl nicht klären lassen.
Die farbigen Zeichnungen einer sehr großen Zahl von Wappen aus der Mitte des 14. Jahrhunderts stellen in jedem Fall eine einzigartige Quelle dar.
5. Anhang: Inhaltsangaben zu den mit Wappen versehenen (Rück-) Seiten im Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt
Bl. 1v: Grimburg: 36 Schilde (Nr. 1-36), davon 29 ausgefüllt: Johann von Rappweiler; Johann Durchschlag [von Sötern]; Johann Plate von Steinkallenfels; Wilhelm der Lange [von Sötern]; Berthold von Sötern; Nikolaus Kepkin [diese waren im Besitz von Häusern auf der Burg]; Emund von Buweiler; Johann Rischkin [von Grimburg]; Johann von Neumagen; Philipp von Weiskirchen; Johann von Hagen; Simon von Lahnstein; Johann Kachel [von Grimburg], Gottfried von Wadrill; R. von Limbach [sie waren im Besitz von Häusern in der Talsiedlung]; Wildgraf Friedrich; Raugraf Heinrich; Heinrich von Oberstein; Boemund Vogt von Hunolstein; Thilmann Herr von Schwarzenberg; Johann Waldhase und Wilhelm Flach [von Schwarzenberg]; Johann von Chambley; Arnold von Siersberg; Ensfried von Gutenberg; drei Brüder [Heinrich, Gerhard und Simon] von Heppenheim, R. von Imsweiler; Gerhard von Pannhausen. Es folgen ein namentlich bezeichneter leerer Schild (Rudolf von Nalbach) und sechs leere Schilde.
Bl. 2v: Saarburg: 24 Schilde (Nr. 37-60), davon zehn ausgefüllt: Johann von Sierck, Propst [von St. Peter zu Utrecht]; Sohier Herr von Bourscheid; Heinrich, Sohn des Nikolaus von der Leyen; Thilmann von Rodemacher; Nikolaus von Redlingen; Ludwig von Hirzberg; Walter von Mengen; Ägidius von Reuland; Nikolaus Sohn des Speisers Rudolf [von Hagelsdorf]; Dietrich von Perl. 14 Schilde sind leer.
Bl. 2v/3v: Welschbillig: 18 Schilde (Nr. 61-78), davon vier ausgefüllt: Johann von der Fels; Heinrich Bayer von Boppard; Peter Bomoldey; Jakob Hund von Trier. Zwei leere Schilde sind mit Namen versehen (Jakob von Dudeldorf; Kobe von Welschbillig); 12 sind leer.
Bl. 3v: Kyllburg: 12 Schilde (Nr. 79-90), davon drei ausgefüllt: [Johann] König von Böhmen [Graf von Luxemburg]; Johann von Erdorf; Herr von Dreimühlen. Neun Schilde sind leer.
Bl. 3v/4v: Malberg: 24 Schilde (Nr. 91-114), davon 14 ausgefüllt: Dietrich von Hetzerath; Matthäus von [Malberg-] Weich; Cuno von Wilsecker; Werner von Brandenburg; Herbrand Boyart [von Malberg]; Wilhelm von Fließem; Werner von Weich; Hermann von Fließem; Peter von Rommersheim; Heinrich Lister [von Malberg]; Adolf von Malberg; Gobel von Erdorf; Jakob von Dudeldorf; Wirich Stolle [von Dudeldorf]. Zwei Schilde sind leer mit Namen (R. Bruder des H. Schneider - sartor; H. Schneider), acht sind leer.
Bl. 4v: Manderscheid: 30 Schilde (Nr. 115-144), davon 13 ausgefüllt: Dietrich Herr von Runkel; Heinrich von Pyrmont; Dietrich von Daun; Johann und Wilhelm Brüder von [Daun zu] Zievel; Richard [von Daun genannt] von Zolver; Cuno von Daun genannt vom Markt; Walter von Wollmerath; Konrad Husch [von Manderscheid]; Konrad Sohn des Konrad Husch; Bartholomäus Rupsack [von Manderscheid]; Arnold Metzepenning von Esch; Philipp von Spiegelberg. Ein Schild ist leer mit Namen (Christian von Dohm), 16 sind leer.
Bl. 5v: Neuerburg [bei Wittlich]: 30 Schilde (Nr. 145-174), davon 27 ausgefüllt: Ägidius Herr von Daun; Wilhelm Herr von Manderscheid; Hermann Herr von Brandenburg; Johann Herr von Falkenstein (Our); Dietrich Herr von Esch (Salm); NN. Frei von Treis; Paul von Eich; Heinrich von der Leyen; Konrad von Lösnich; Hermann von Lösnich; Richard von Kröv; Friedrich von Kröv; Wilhelm von Orley; Heinrich Mühl [von der Neuerburg]; Johann und Werner Hutzing [von der Neuerburg]; Johann von Schönecken; Johann Vinkelin [von Wittlich]; Richard und Arnold Haich [von Platten]; Colin von Wittlich; Johann Vrays [von der Neuerburg]; Arnold Buning [von der Neuerburg]; Paul von Hammerstein; Johann Sibrecht [von der Neuerburg]; W. von Gappenach; Walter von Reil; Peter Wiehe [von Daun]; Jakob Kellner [von der Neuerburg]. Es folgt ein namentlich bezeichneter leerer Schild (Hermann von Kinheim). Zwei Schilde sind leer.
Bl. 5v/6v: Cochem: 18 Schilde (Nr. 175-192), davon 13 ausgefüllt: [Gottfried] Graf von Diez; Herr [von Bolanden] am Donnersberg; Herr von Schönenberg (Eifel); Heinrich von Ulmen und Heinrich Bove [von Ulmen]; Nikolaus Brabant von Ulmen; Cuno von Ulmen; Konrad von Winneburg; Die Walpoden [von Ulmen]; Philipp von Bürresheim; Johann von Monreal; Hermann Durenstoßer [von Arras]; Dietrich Stetzis von Zell; Kinder von Cond. Fünf Schilde sind leer.
Bl. 6v/7v: Mayen: 30 Schilde (Nr. 193-222), davon 23 ausgefüllt: Dietrich und Simon Herren von Kempenich; Gerhard Herr von Landskron; Philipp von Virneburg; Johann von Virneburg; Nikolaus Vrobose von Ulmen; Lancelot und Johann von Eltz; Konrad von Bürresheim; Heinrich von Bürresheim; Johann von Bürresheim; Friedrich von Bürresheim; Wilhelm von Dattenberg; Johann von Polch; Johann von Kottenheim; Dietrich von Kretz; Gerhard von Mayen; Jakob von Bell; Hermann Scheppe [von Mayen]; Emmerich von Lahnstein; Johann, Sohn des Jakob von Polch; Konrad Bottel [von Mayen], Johann Ernesti [genannt von Bürresheim]; Johann von [Land-] Kern; Sibert Huych [von Ulmen]. Sieben Schilde sind leer.
Bl. 7v: Münstermaifeld: sechs Schilde (Nr. 223-228), davon drei ausgefüllt: Dietrich Mohr [von Münstermaifeld]; [Elias] Tuter von Mertloch; Eberhard Hase [von Dieblich]. Die übrigen drei Schilde sind leer.
Bl. 7v: Ehrenbreitstein: 12 Schilde (Nr. 229-240), keiner ausgefüllt, sechs mit Namen versehen (Diethard von Pfaffendorf, Johann [unter den Juden] von Boppard; Friedrich von Spay, Gerhard von Breitscheid, Johann vom Werth, W. Kämmerer); die übrigen sind leer.
Bl. 7v/8v: Hartenfels 30 Schilde (Nr. 241-270), davon 13 ausgefüllt: [Gottfried] Graf von Sayn; Gottfried von Sayn; Johann von Wildenburg (Sieg); Ludwig Walpode [von der Neuerburg]; Ludwig von Kleeberg; Siegfried und Johann von Braunsberg; Rorich von Herschbach; Gerlach Winter [von Herschbach]; Ludwig von Miehlen; Arnold von Driesch / Volrad von Neurath / Th. Pastor; Wilhelm von Steinebach; Gottfried von Bicken; Rorich Grauesel [von Weltersburg]. 17 Schilde sind leer.
Bl. 8v/9v/10v: Montabaur: 60 Schilde (Nr. 271-330), davon 40 ausgefüllt: Der Graf von Diez; [Philipp] Herr von Falkenstein (Donnersberg); [Gerlach] Herr von Limburg; Gerlach Herr von Isenburg; [Reinhard] Herr von Westerburg; [Giso] Herr von Molsberg; [Dietrich] Herr von Runkel; [Hermann] Herr von Helfenstein; Hermann Herr von Brandenburg; Siegfried von Hadamar; Johann von Hadamar; [Heinrich] Bayer von Boppard; Kinder von Randeck, Diethard von Pfaffendorf; Johann vom Stein [zu Nassau]; Dymo von Langenau; W. von Villmar; A. von Elkerhausen; Simon von Senheim; Otto von Diez; W[etzel] von Miehlen; Jakob Pletz [von Montabaur]; H[einrich] Specht [von Westert]; Hilger von Langenau; P[eter] von Wirges; C. von Braunsberg; R[üdiger] von Braunsberg; Werner Süß [von Montabaur]; Eberhard Süß [von Montabaur]; Friedrich Wifrieds Sohn [von Montabaur]; Friedrich von Dieburg; H[einrich] und H[einrich] von Stockum; Johann von Stockum; G[ottfried] von Dernbach; Gerhard von Dernbach / Siegfried und Friedrich Rode [von Dernbach]; Ludwig Bucher [von Westerburg]; Hermann Schwalborn [von Montabaur]; Cuno Mulich [von Limburg]; Johann von Laimbach; Hermann von Stockheim (Taunus). 20 Schilde sind leer.
Bl. 10v: Balduinstein: 18 Schilde (Nr. 331-348), davon sieben ausgefüllt: Otto und Rudolf von [Diez genannt von] Breisig; Gerhard von Bubenheim; Heinrich Specht von Bubenheim; Peter von Limburg; Heinrich von Bermbach; Wirich von Langenau; NN. von Grenzau; die übrigen Schilde sind leer.
Bl. 10v/11v: Sterrenberg: 24 Schilde (Nr. 349-372), davon 15 ausgefüllt: W. von Sterrenberg; Hartmud von Sterrenberg; Werner Schenk [von Sterrenberg]; Enolf von Sterrenberg; Johann Pelz [von Boppard]; Hertwin von Winningen; Dietrich von Güls; Johann [unter den Juden] von Boppard; Friedrich Walpode [von Waldmannshausen]; Simon von Senheim; Werner Knebel [von Katzenelnbogen]; Johann Pyner [von Katzenelnbogen]; Bernhard von Miehlen; Rembold von Rhens; Gerlach von Bell. Neun Schilde sind leer.
Bl. 11v: [Stolzenfels – der Name fehlt]: 24 Schilde (Nr. 373-396) davon sieben ausgefüllt: Eberhard Brenner [von Lahnstein]; der Sohn des Thilmann von Schönburg; Heinrich von Liebenstein; [Johann] Schilling von Lahnstein; Rorich von Miehlen; Rembold von den Erlen; Simon von dem Burgtor [zu Koblenz]. Sechs Schilde sind leer, aber mit Namen versehen (Simon Bayer [von Boppard], Heinrich Schetzel [von Lorch], Heinrich von Geroldstein, Johann von Derschen, Johann von der Arken, Arnold von Rhens), die übrigen elf Schilde sind leer.
Bl. 12v: Thurandt (bei Alken): 12 Schilde (Nr. 397-408), davon sechs ausgefüllt: Hertwin von Winningen; Rudolf von Waldeck; Dietrich von Eltz; Friedrich von Arsburg; Dietrich Hoyse [von Lehmen]; Johann von Löf; die sechs übrigen Schilde sind leer.
Bl. 12v: Treis: 18 Schilde (Nr. 409-426), davon acht ausgefüllt: Johannetta Frau von Wildenburg (Eifel); Heinrich von Ehrenburg; Johann Herr von Braunshorn; Werner Frei von Treis; die Erben des Konrad Keyser [von Uhler]; Walter von Treis; Wilhelm von Treis; Konrad Grün [von Treis]. Die übrigen zehn Schilde sind leer.
Bl. 12v/13v: Balduinseck: 12 Schilde (Nr. 427-438), davon drei mit Namen versehen (Hermann Sunder [von Senheim], die Erben Keyser, Otto von Senheim). Die übrigen neun Schilde sind leer.
Bl. 13v: Schmidtburg: 30 Schilde (Nr. 439-468), davon 21 ausgefüllt: Johann von Bosenheim, Heinrich Schetzel [von Lorch]; Wilhelm Ryme; Rudolf von Ansenbruch; Bovo [von Sien genannt] vom Stein; Heinrich von Bollenbach; Nikolaus von Schmidtburg; Peter von [Gondorf genannt von] Holbach, Berthold von Sötern; Volker von Wildburg; Enolf und Emmerich von Layen; Nikolaus und Johann von Kellenbach; Lamprecht von Schönburg; Johann Struphaver [von Dill]; [das gleiche Wappen ohne Namen]; Hermann Sunder [von Senheim]; Johann von Steeg; Werner Waldhase [von Dhaun]; Jakob von Landsberg; Jakob von Kirchberg; Hermann von Igelsbach. Einer ist leer mit Namen (Jakob Mimming), die übrigen acht Schilde sind leer.
Bl. 14v: Baldenau: 12 Schilde (Nr. 469-480), einer ist ausgefüllt: [Johann von] Bosenheim, drei sind mit Namen versehen (Eberhard von Steinkallenfels, Peter Bart, Johann von Ottweiler), die übrigen acht Schilde sind leer.
Bl. 14v: Bernkastel: sechs Schilde (Nr. 481-486), einer ist ausgefüllt: [Johann von] Hunolstein, zwei sind mit Namen versehen (Heinrich Muditz [von Trarbach], Friedrich von Kellenbach), die übrigen drei Schilde sind leer.
Bl. 14v: St. Wendel: 18 Schilde (Nr. 487-504), davon sieben leer mit Namen (Thomas von Schaumburg, Dietrich von Schaumburg, Werner von Winterbach, Ludwig von der Linden, Johann Harsbaum [von Lichtenberg], Philipp von Weiskirchen, Gerhard Apenheubre), die übrigen elf Schilde sind leer.
Literatur
Balduin aus dem Hause Luxemburg. Erzbischof und Kurfürst von Trier 1285-1354, Luxemburg 2009.
Balduinseck. Baugeschichte und Instandsetzung einer Burgruine im Hunsrück, Petersberg 2018.
Berns, Wolf-Rüdiger, Beobachtungen zur Burgenpolitik Balduins, in: Heyen, Franz-Josef (Hg.), Balduin von Luxemburg – Erzbischof von Trier, Kurfürst des Reiches 1285-1354. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtstages, Mainz 1985, S. 303-315.
Berns, Wolf-Rüger, Burgenpolitik und Herrschaft des Erzbischofs Balduin von Trier (1307-1354), Sigmaringen 1980.
Eulenstein, Julia, Territorialisierung mit dem Schwert? Die Fehdeführung des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg (1307/08-1354) im Erzstift Trier, Koblenz 2012.
Heyen, Franz-Josef (Hg.), Balduin von Luxemburg – Erzbischof von Trier, Kurfürst des Reiches 1285-1354. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtstages, Mainz 1985.
Heyen, Franz-Josef, Kaiser Heinrichs Romfahrt. Die Bilderchronik von Kaiser Heinrich VII. und Kurfürst Balduin von Luxemburg 1308-1313, München 1978.
Loutsch, Jean-Claude/Mötsch, Johannes, Die Wappen der trierischen Burgmannen um 1340, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 18 (1992), S. 1-179.
Jean Claude Loutsch (1932-2002) aus Bridel/Luxemburg, von Beruf Augenarzt, war Präsident der Académie internationale d´héraldique. Von ihm stammen in diesem Beitrag die heraldischen Beschreibungen der Wappen.
Nolden, Reiner (Hg.), Balduin von Luxemburg. Erzbischof und Kurfürst von Trier (1308-1354), Trier 2010.
Scholz, Ingeborg, Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-1354) als Bauherr von Landesburgen im Erzstift Trier, Münster 2004.
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Mötsch, Johannes, Die Wappen der trierischen Burgmannen um 1340, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-wappen-der-trierischen-burgmannen-um-1340/DE-2086/lido/603f778cc0b6c5.24537615 (abgerufen am 10.12.2024)