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Friedrich Graf zu Solms-Laubach war protestantischer Reichshofrat in Wien, Teilnehmer des Rastatter Kongresses und während der Befreiungskriege ab November 1813 im Hauptquartier der Verbündeten in Frankfurt im Zentralverwaltungsdepartement beschäftigt. Er nahm ohne offizielle Funktion am Wiener Kongresses beratend teil, vor allem hinsichtlich einer auf Entwürfen des preußischen Staatskanzler Hardenberg (1750–1822) basierenden deutschen Verfassung, die für den von der Mediatisierung betroffenen Standesherrn von besonderem Interesse war. 1815 wurde er erster preußischer Regierungspräsident in Köln und Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg. Seine Verdienste lagen vor allem darin, die Kölner wie allgemein die rheinische Bevölkerung mit der neuen preußischen Herrschaft anzufreunden.
Friedrich Ludwig Christian Graf zu Solms-Laubach wurde am 29.8.1769 in Büdingen geboren. Seine Eltern waren der herzoglich-braunschweigische Gardeoberst und Generaladjutant Georg August Wilhelm Graf zu Solms-Laubach (1743–1772) und Elisabeth, geborene Prinzessin von Isenburg-Birstein (1753–1829); die Familie war evangelisch. Nach dem frühen Tode des Vaters wurde Friedrich schon 1772 Erbgraf, 1784 folgte er dem Großvater Christian August (1714-1784) in der Regierung, zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter.
Erzogen wurde er von Hauslehrern in Laubach; 1786-1789 studierte er Rechtswissenschaften in Gießen. Seine praktische juristische Ausbildung erhielt er 1789 beim Reichskammergericht in Wetzlar und dann beim Reichshofrat in Wien, dem anderen obersten Gericht des Reichs. Zeitweise amtierte er auch als Vertreter der Wetterauischen Grafenbank im Winter 1789/1790 auf dem Regensburger Reichstag und im Herbst 1790 bei der Wahl Kaiser Leopolds II. (römisch-deutscher Kaiser 1790-1792) in Frankfurt am Main. Im Juli 1791 erhielt er vom Kaiser die Anwartschaft auf die nächste frei werdende Reichshofratsstelle und noch im selben Monat das Dekret, das ihm anstatt des Grafen zur Lippe eine protestantische Reichshofratsstelle übertrug. Bis November 1797 blieb Solms, der auch die Würde eines k. k. Kämmerers erlangt hatte, in Wien, um dann, zunächst nur beurlaubt, die Vertretung der Wetterauischen Grafenbank und des evangelischen Teils des westfälischen Grafenkollegiums auf dem Rastatter Kongress zu übernehmen. Dieser Kongress, der von 1797 bis 1799 tagte, sollte der Durchführung der im Frieden von Campo Formio gefassten Beschlüsse dienen, namentlich die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich bestätigen. Als der Kongress länger dauerte als erwartet, erbat und erhielt Solms im September 1798 seine ehrenvolle Entlassung als Reichshofrat. Als Gesandter in Rastatt wandte Solms sich unter anderem gegen die Übergriffe der französischen Militärs und ihre drückenden Requisitionen, befürwortete aber einen raschen Friedensschluss.
Am 27.11.1807 heiratete Solms im württembergischen Eybach Henriette Gräfin von Degenfeld-Schomburg (1786–1847). Aus der Ehe gingen vier Söhne und eine Tochter hervor.
Das Abschiedsgesuch als Reichshofrat hatte Solms auch mit der Zerrüttung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse begründet. Während seiner Abwesenheit hatte er zwar durch einen regelmäßigen Briefwechsel auf die Verwaltung seiner Grafschaft eingewirkt, doch hatte in diesen Jahren bereits eine Verschuldung seiner Besitzungen begonnen. Umbauten, umfängliche Landkäufe und Wohltätigkeit, vor allem aber auch die Auswirkungen des Krieges führten dazu, dass er in der Folgezeit, bis 1813, nicht mehr nennenswert in öffentlichen Angelegenheiten wirkte. Zu erwähnen sind aber noch mehrere Gesandtschaften als Vertreter einiger Standesgenossen in Paris (1801, 1805, 1807) und besonders von 1803 bis 1806 seine führende Tätigkeit in der Frankfurter Union, einem Zusammenschluss kleinerer regierender Häuser vorwiegend aus dem hessischen Raum mit dem Ziel, deren Mediatisierung zu verhindern. Diese ließ sich aber nicht vermeiden, so dass die Solmsche Grafschaft Laubach Hessen-Darmstadt einverleibt wurde.
Mit den Befreiungskriegen wurde Solms wieder öffentlich tätig und trat im November 1813 in das Hauptquartier der Verbündeten in Frankfurt ein, wo er unter dem Freiherrn vom Stein (1857–1831) im Zentralverwaltungsdepartement beschäftigt wurde. Hier oblag Solms die allgemeine Leitung des Kreditwesens, der Zentralhospitalverwaltung und die Verwaltung des Rheinschifffahrtsoctrois, wobei Fragen der Neuregelungen der Rheinschifffahrt Solms auch in den folgenden Jahren noch beschäftigen sollten. Als sich die Frankfurter Zentralverwaltung ab Mitte 1814 sukzessive auflöste, fand sich Solms mit dem Freiherrn vom Stein und dem preußischen Staatskanzler Hardenberg in Verhandlungen über die künftige Neuordnung Deutschlands, konkret des Deutschen Bundes unter österreichischer Führung, eingebunden, die ihn zeitweise – allerdings ohne offizielle Funktion - am Wiener Kongress teilnehmen ließen. So war er auch beteiligt an den Beratungen der auf Entwürfen von Hardenberg basierenden deutschen Verfassung, die für den von der Mediatisierung betroffenen Standesherrn von hohem Interesse war.
Mit der Rückkehr Napoleons im März 1815 trat Solms-Laubach wieder in den preußischen Staatsdienst ein. Bei der Neueinrichtung der preußischen Provinzialbehörden (30.4.1815) war die Einteilung der neu an Preußen gelangten Rheinlande in zwei Provinzen vorgesehen. Solms war für ein Oberpräsidium in Aussicht genommen, anfangs für die Provinz Niederrhein (Sitz Koblenz), wurde ihm schließlich, als im März 1816 das „General-Gouvernement des Mittel- und Niederrheins“ unter Johann August Sack aufgelöst wurde, die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit dem Amtssitz Köln bei 7.000 Talern Gehalt und Dienstwohnung übertragen. Der südliche Teil der Rheinprovinz erhielt den wenig zutreffenden Namen „Großherzogtum Niederrhein“. Die Zweiteilung der Provinz wurde nach dem Tod von Solms aufgehoben.
Solms trat sein Amt am 12.4.1816 an und hatte zugleich bis 6.12.1817 auch das Amt des Präsidenten der Regierung Köln inne, wobei er sich letztlich erfolgreich gegen die Personalunion von Ober- und Regierungspräsident aussprach. Daneben oblag ihm die Verwaltung der Rheinschifffahrtsangelegenheiten und seit 1819 auch die Generaldirektion der rheinischen Katasterkommission.
Solms-Laubachs Verdienste als erster preußischer Regierungspräsident in Köln und als Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg lagen vor allem darin, die Kölner wie allgemein die rheinische Bevölkerung mit der neuen preußischen Herrschaft anzufreunden. Erschwert wurde ihm das durch Maßnahmen der Berliner Regierung, wozu die Zensur des Rheinischen Merkur und die Behandlung von Joseph Görres gehörten, aber auch die Nichteinhaltung des Verfassungsversprechens von 1815 seitens des Königs. Solms war beteiligt an Überlegungen für die Besetzung des erzbischöflichen Stuhls bei der Wiedererrichtung des Erzbistums Köln nach der päpstlichen Bulle „De salute animarum“ von 1821. Als erster Kurator der 1818 gegründeten Universität Bonn versuchte Solms-Laubach in der 1819 einsetzenden Demagogenverfolgung eine besonnene und vermittelnde Position einzunehmen. Auch nachdem am 18.11.1819 zu seinem Leidwesen den Oberpräsidenten die Kuratel über die Universitäten entzogen worden war, zeigte er unvermindert Interesse an der Entwicklung der jungen rheinischen Universität.
Solms-Laubach war seit 1819 Mitglied der Leopoldina. Für die erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen war er 1820 bis 1821 als Standesherr zum Eintritt berechtigt, nahm aber an den Sitzungen weder teil noch entsandte er einen Vertreter und amtierte auch nie als ernannter Präsident der Kammer.
Er starb am 24.2.1822 in Köln und wurde am 8.3.1822 in der Familiengruft in Laubach beigesetzt.
Solms-Laubach gehört zum Figurenprogramm des Reiterdenkmals für Friedrich Wilhelm III. von 1878 auf dem Kölner Heumarkt. Erst sehr spät wurde ihm ein eigenes Denkmal gewidmet: Das von dem Maler und Bildhauer Herbert Labusga (geboren 1939) geschaffene Denkmal steht seit 1989 nahe dem Kölner Regierungspräsidium an der Zeughausstraße.
Quellen
Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38), Band 1: 19. März 1817 bis 30. Dezember 1829, bearb. von Christina Rathgeber, Hildesheim [u.a.] 2001 (Acta Borussica NF Reihe 1)
Literatur
Bär, Max, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919, ND Düsseldorf 1998.
Klein, August, Friedrich Graf zu Solms-Laubach. Preußischer Oberpräsident in Köln (1815-1822), Köln 1936.
Prößler, Helmut, Friedrich Ludwig Christian Graf zu Solms-Laubach 1769 bis 1822. Sein Lebensweg von 1769 bis 1806, Darmstadt 1957.
Rack, Klaus-Dieter (Hg. u. Bearb.), Hessische Abgeordnete 1820-1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820-1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919-1933, Darmstadt 2008 [2009], (Foto S. 839)
Romeyk, Horst, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945, Düsseldorf 1994, S. 752.
Schneider, Karin/Werner, Eva Maria, Europa in Wien. Who ist who beim Wiener Kongress 1815/15, Wien/Köln/Weimar 2015, S. 286-287.
Schütz, Rüdiger, Die preußischen Oberpräsidenten von 1815 bis 1866, in: Schwabe, Klaus (Hg.), Die preußischen Oberpräsidenten 1815-1945, Boppard am Rhein 1985, S. 33-81.
Online
Herrmann, Alfred, Solms-Laubach, Friedrich Ludwig Christian Graf zu, in: Allgemeine Deutsche Biographie 54 (1908), S. 383-391. [online]
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Lilla, Joachim, Friedrich Graf zu Solms-Laubach, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/friedrich-graf-zu-solms-laubach/DE-2086/lido/5d3ec0c37bebc3.34522039 (abgerufen am 10.12.2024)