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Graf Johann V. war der letzte Angehörige seines Grafenhauses. 1075 hatte sich ein Vorfahr erstmals nach der Burg in Sponheim benannt. Dessen Nachkommen konnten in der Folgezeit zwischen Mosel und Nahe ein größeres Territorium schaffen. 1124 ist von Angehörigen des Grafenhauses das Benediktinerkloster Sponheim gegründet worden.
In den 1230er Jahren haben die Brüder Johann, Simon und Heinrich die vom Vater und der Mutter ererbten Territorien geteilt. Johann war der Stammvater der Grafen von Sponheim-Starkenburg und der Grafen von Sayn (heute: Fürsten von Sayn-Wittgenstein). Von Simon stammen die Grafen von Sponheim-Kreuznach ab, von Heinrich Herren von Heinsberg und Löwenburg (erloschen 1469). Die Teilgrafschaften bezeichnet man als (von Mainz aus gesehen) Vordere und Hintere Grafschaft Sponheim. Die Linie Starkenburg hat sich stärker nach Norden orientiert, zu den Erzstiften Trier und Köln, die Linie Kreuznach nach Süden zum Erzstift Mainz und den Pfalzgrafen bei Rhein. Das hat jedoch Konflikte aller Art nicht verhindert. Ein Konkurrenzverhältnis bestand auch zwischen den beiden Zweigen der Familie.
Im Juli 1338 legten der Erzbischof von Mainz und Pfalzgraf Ruprecht I. (1309-1390) die Streitigkeiten zwischen den Grafen Johann III. von Sponheim-Starkenburg (um 1315-1398) und Walram von Sponheim-Kreuznach (um 1305-1380) bei. Johanns gleichnamiger Sohn (vor 1338-1413/1414) sollte binnen acht Jahren Walrams Tochter Elisabeth heiraten. Aus der 1346, vielleicht auch erst 1356 geschlossenen Ehe ist als einziges Kind der Sohn Johann V. hervorgegangen. Urkundlich ist er erstmals belegt, als er im April 1382 die Streitigkeiten zwischen seinen Eltern schlichtete.
Als Graf Johann IV. 1398 die Nachfolge des Vaters antrat, war er schon in höherem Alter. Um die Verheiratung seines Sohnes, der das Geschlecht fortsetzen sollte, hat er sich offenbar nicht bemüht. Zwischen Oktober 1413 und April 1414 folgte Johann V. dem Vater in der Regierung der Hinteren Grafschaft. Er war seit dem Tod des Grafen Simon III. aus der Linie Kreuznach (nach 1330-August 1414) der letzte männliche Angehörige des Grafenhauses, da Simon, Bruder von Johanns Mutter, lediglich eine Tochter namens Elisabeth hinterlassen hatte, die die Vordere Grafschaft und die von der Mutter ererbte Grafschaft Vianden (im Großherzogtum Luxemburg) regierte. Graf Johann V. hat im Dezember 1415 eine Tochter des Grafen Johann von Leiningen-Rixingen (1385-1442/45) namens Walpurg geheiratet; aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.
Da die aus zwei Ehen kinderlose Gräfin Elisabeth von Sponheim und Vianden (1365-1417) im Februar 1416 ein Fünftel an den Städten und Festen und Schlössern Kreuznach, Ebernburg, Gutenberg, Argenschwang, Naumburg, Koppenstein, Gemünden und Kirchberg ihrem Schwager, dem Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig III. (1378-1436) schenkte, hat sich Graf Johann V. in den Folgejahren auf die Sicherung der übrigen, ihm zustehenden Anteile an der Vorderen Grafschaft konzentriert. Kastellaun und Winterburg sowie die Anteile an den Stammburgen Sponheim und Dill waren von der Schenkung nicht betroffen. Sie fielen nach dem Tod der Gräfin Elisabeth (31.7.1417) ganz an Graf Johann und sind fortan zur Hinteren Grafschaft Sponheim gerechnet worden.
Im Dezember 1419 traf Graf Johann eine erste Erbregelung zugunsten des Markgrafen Bernhard von Baden (1364-1431) und des Grafen Friedrich von Veldenz (gestorben 1444). Beide waren Söhne von Schwestern seines Vaters. Begünstigt wurde durch die Regelung auch der mit der einzigen Tochter des Grafen von Veldenz verheiratete Pfalzgraf Stephan (1385-1459), der sich mit seinem Bruder, dem Kurfürsten, überworfen hatte. Auf diese Verwandten konnte Graf Johann V. in den folgenden Jahren zählen.
Da seine finanzielle Situation angespannt war, sah sich der Graf allerdings genötigt, seine Anteile an der Vorderen Grafschaft und weitere Besitzungen zu verpfänden. 1420 kam so die Herrschaft Gräfenstein (in der Pfalz) an den Markgrafen von Baden, 1421 ein weiteres Fünftel der Vorderen Grafschaft an den Pfalzgrafen Ludwig III.
Vom 16.3.1425 datiert die Erbregelung, die nach dem Tod des Grafen Johann umgesetzt worden ist und die das Schicksal der Hinteren und der in Händen des Grafen befindlichen Anteile an der Vorderen Grafschaft bis in das 18. Jahrhundert bestimmt hat (sie wurde später nach dem Ausstellungsort Beinheim im Elsass als „Beinheimer Entscheid“ bezeichnet). Als nächste Verwandte sollten Markgraf Bernhard von Baden und Graf Friedrich von Veldenz nach dem Tod des letzten Grafen im ungeteilten Besitz der Grafschaft(en) bleiben. Beim Tod des Grafen von Veldenz sollte an dessen Stelle der älteste Sohn des Pfalzgrafen Stephan treten, Pfalzgraf Friedrich (1417-1480, Gründer der Linie Simmern). Derjenige, der zuerst in die Gemeinschaft eingetreten war, sollte als „ältester Graf“ im Namen beider Teilhaber die Passivlehen empfangen und die Aktivlehen verleihen.
Graf Johann war im Mai 1407 zu einer Wallfahrt ins Heilige Land aufgebrochen. Im Spätsommer / Herbst 1421 zog er gegen die Hussiten in Böhmen; damit wollte er wohl auch das Wohlwollen des Königs Sigmund (1368-1437, römisch-deutscher König ab 1411, ab 1433 Kaiser) erwerben.
Zu Beginn des Jahres 1426 verschärfte sich erneut der Konflikt mit dem Pfalzgrafen. Der Graf, der sich auf die Unterstützung seiner Erben verlassen konnte, suchte durch eine Reise nach Wien auch den dort anwesenden König Sigmund auf seine Seite zu bringen. Das Wohlwollen des Königs richtete jedoch gegen die Verzögerungstaktik des Pfalzgrafen Ludwig nichts aus. Gleiches gilt für ein im Herbst 1431 eingeholtes Rechtsgutachten, in dem zehn Juristen der Universität Köln Empfehlungen für das weitere Vorgehen gaben.
Noch während man verhandelte, war Graf Johann im Januar 1429 erneut zu einer Pilgerreise in das Heilige Land aufgebrochen, von der er im Oktober 1429 zurück war. Beim Aufbruch hatte er Vertreter bestellt, die während seiner Abwesenheit die Grafschaft(en) regieren sollten. Nach der Rückkehr hat er die Mehrzahl abgesetzt, ein Adliger kam offenbar ins Gefängnis, aus dem ihn erst 1437 die Erben des Grafen befreiten.
Die auf dem Hunsrück gelegenen Teile des Territoriums waren nicht von der Natur begünstigt und dicht bewaldet. Die Jagd hat daher für die Vorfahren des Grafen und für Johann selbst eine wichtige Rolle gespielt. In Herrstein wurden 1437 Wolfshunde und wilde Pferde gehalten. Im Dienst der Grafen standen zahlreiche Jäger, Enten- und Otterfänger.
Seit den 1320er Jahren haben sich die Regenten der Hinteren Grafschaft von Untertanen sogenannte „Nichtabzugsverpflichtungen“ ausstellen lassen, in denen diese Frauen und Männer unter Stellung von Bürgen versprachen, nicht aus der Grafschaft wegzugehen. In einem solchen Fall hatten die Bürgen, wohl meist Verwandte der Aussteller, hohe Summen zu zahlen. Wirksam war dieses Instrument offensichtlich nicht. Seit 1385 stammen solche Urkunden auch aus den Orten an der Mosel. Graf Johann hat offenbar versucht, der Landflucht durch das entgegenzutreten, was man heute als Wirtschaftsförderung bezeichnen würde. Im Oktober 1422 verpflichtete er einen Mann, der zwei Knaben über zwei Jahre das Drechslerhandwerk lehren sollte. Im Juli 1424 quittierte ein Apotheker, der im Dienst des Grafen gestanden hatte, über die ihm zustehenden Gelder. Im Dezember 1435 einigte sich der Graf mit Konrad Glaser aus Bern, für den man Gebäude errichtet hatte, der aber seinen Zusagen nicht nachgekommen und in den Turm gelegt worden war. Konrad verpflichtete sich, zwei vom Grafen benannten Leuten alles über Glaswerk zu lehren, auch über die Farben.
Dies ist wohl der Hintergrund für die Feststellung des Johannes Trithemius (1462-1516, Abt des Klosters Sponheim 1483-1506), der letzte Graf habe an seinem Hof „Alchimisten, […], Schwarzkünstler und Wahrsager“ unterhalten.
Am 24.10.1437 ist Graf Johann V. als letzter männlicher Angehöriger des Grafenhauses gestorben. Seine Witwe ist noch bis 1447 belegt. Der Graf hatte offenbar bereits zu Lebzeiten die Pfarrkirche zu Trarbach, dem wichtigsten Ort der Hinteren Grafschaft, als Begräbnisort ausgewählt. Damit brach er mit der Tradition seiner Vorfahren, die im Kloster Himmerod begraben waren. Johann erhielt ein Grabdenkmal aus Messing, das ihn lebensgroß und in Harnisch zeigte. In den 1830er Jahren ist es als Altmetall verkauft und eingeschmolzen worden.
Die Nachfolge in den Grafschaften Sponheim haben gemäß der 1425 getroffenen Regelung Graf Friedrich von Veldenz und Markgraf Bernhard von Baden angetreten. Sie haben auch gemäß der Regelung im Beinheimer Entscheid die sponheimischen Wappen übernommen: Graf Friedrich führte in seinem gevierten Schild neben dem blauen Löwen in Silber (Veldenz) das blau-goldene Schach der Vorderen, der Markgraf in seinem ebenfalls gevierten Schild neben dem roten Schrägbalken in Gold (Baden) das silber-rote Schach der Hinteren Grafschaft. Ihre Nachkommen, die Pfalzgrafen bei Rhein (Linien Simmern und Zweibrücken) und die Markgrafen von Baden haben im August 1707 die Vordere und im September 1776 die Hintere Grafschaft geteilt. Zuletzt haben Pfalzgraf Maximilian Josef (1756-1825, 1806 erster König von Bayern) und Markgraf Karl Friedrich (1728-1811, 1806 erster Großherzog von Baden) den Titel eines Grafen von Sponheim geführt.
Quellen
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Literatur
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Mötsch, Johannes, Johann V. von Sponheim, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/johann-v.-von-sponheim/DE-2086/lido/5f96a37ee585e4.37753327 (abgerufen am 10.12.2024)