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Philipp von Pestel diente der preußischen Monarchie 1793–1806 als Steuer-, Kriegs- und Domänenrat in Minden. Zwischen 1808 und 1813 stand er als hoher Verwaltungsbeamter in Diensten des napoleonischen Königreichs Westphalen sowie 1814 des Generalgouvernements Berg und wechselte 1815 wieder in den preußischen Staatsdienst. 1816 wurde er der erste Regierungspräsident des Regierungsbezirks Düsseldorf und erreichte schließlich 1831 mit dem Amt des Oberpräsidenten der Rheinprovinz ein Spitzenamt in der preußischen Staatsverwaltung.
Philipp Franz Wilhelm (von) Pestel wurde am 11.10.1767[1] in Minden in Westfalen geboren. Seine Eltern waren der preußische Kriegs- und Domänenrat Carl Philipp Pestel (1729–1791) und Johanna Louise geborene Kotzebue. Die Familie war evangelisch und wurde am 20.11.1786 durch Patent vom 3.1.1787 nobilitiert.
Pestel erhielt nach eigener Angabe in seinen frühen Jahren teils privaten, teils öffentlichen Unterricht, wechselte 1784 zur Vorbereitung auf die Universität auf das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin, das er dreieinhalb Jahre besuchte mit Erreichung der ersten Klassen. Ab 1788 studierte er drei Jahre Rechtswissenschaften und Kameralistik in Halle und kehrte dann nach Minden zurück, um seinen kranken Vater zu unterstützen. Unter dessen Anleitung lernte er den steuerrätlichen Dienst kennen. 1790 wurde er Referendar bei der Kriegs- und Domänenkammer Minden; Mitte 1791 hatte er offenbar Gelegenheit, sich auch mit landrätlicher Arbeit vertraut zu machen. Ende 1791 wurde er beauftragt, interimistisch das steuerrätliche Officium seines inzwischen verstorbenen Vaters zu verwalten. Darin bewährte er sich und wurde nach vier Monaten Assistent des neu ernannten Steuerrats.
Während seines Referendariats führte er verschiedene Kommissionen in der Provinz durch und erledigte Aufträge in Kleve, Mark und Lingen. Am 15.11.1791 bat er um Zulassung zum Rigorosum; aufgrund eines Gutachtens der Prüfungskommission vom 10.3.1792 wurde er vom mündlichen Examen befreit, unter anderem wegen der durch den Tod des Vaters bedrängten Lage der Familie und die Qualität seiner Arbeit, die von praktischen Kenntnissen zeugte. Die Prüfung legte er erfolgreich am 20.3.1792 ab. Im Januar 1793 erfolgte seine Ernennung zum Kriegs- und Domänen-Steuerrat in Minden, zeitweilig war er auch in Paderborn tätig.
Am 15.1.1798 heiratete er in Minden Charlotte von Hüllesheim (1773–1810), Tochter des Kriegs- und Domänenrats und Kammerjustitiars Johann Bernhard von Hüllesheim (1729-1806) und der Anna Wilhelmine geborene Haccius (1738-1830).
Eine dienstliche Beurteilung Pestels aus dem Jahr 1800 bescheinigt ihm, er habe ein „richtiges Urteil, zeichne sich durch eine kluge Leitung der Geschäfte, Ordnungsliebe und äußeren Anstand aus“.[2] Im Herbst 1804 wurde er von seinem Amt als Steuerrat dispensiert, blieb aber Kriegs- und Domänenrat. Den Vorschlag, Pestel Ende 1804 zum Vize-Kammerdirektor zu ernennen, lehnte König Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840) ab. Pestel verblieb bis zum Ende der preußischen Herrschaft Ende 1806 auf seinem Posten in Minden.
Später trat er in den Dienst des Königreichs Westphalen. Im Januar 1808 wurde er zum Präfekten des durch königliches Dekret errichteten Departements der Weser ernannt. Dieses Departement hatte seinen Sitz in Osnabrück und bestand aus den Arrondissements Osnabrück, Minden, Bielefeld und Minden. Der Präfekt des Departements hatte zugleich die Unterpräfektur des Arrondissements Osnabrück inne. 1811 endete die Amtszeit Pestels als Präfekt in Osnabrück, vermutlich im Zusammenhang mit der gebietlichen Verkleinerung des Departements, das seine nördlichen Teile an das Kaiserreich Frankreich abzutreten hatte. In der Folgezeit war Pestel Generalintendant des öffentlichen Schatzes des Königreichs Westphalen bis zu dessen Aufhebung 1813.
Nach den Befreiungskriegen war Pestel 1814 zunächst Kriegs- und Domänenrat und Direktor des Gouvernementsrates des Generalgouvernements Berg. Ab dem 3.7.1815 amtierte er als Organisationskommissar für den Regierungsbezirk Koblenz, vom 20. November bis Ende 1815 in gleicher Eigenschaft für den Regierungsbezirk Köln; um diese Zeit erfolgte seine Ernennung zum Geheimen Regierungsrat. Durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 16.1.1816 wurde Pestel der erste Regierungspräsident von Düsseldorf, dem 1822 der Regierungsbezirk Kleve zugeschlagen wurde.
Durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 3.7.1831 zum Oberpräsidenten der Rheinprovinz ernannt, trat er dieses Amt am 1. September an. Auf eigenen Antrag vom 11.4.1834 wurde er zum 1.7.1834 in den Ruhestand versetzt. Pestel starb am 9.6.1835 auf Gut Unterbach bei Düsseldorf.
Quellen
Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38, hg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften unter der Leitung v. Jürgen Kocka u. Wolfgang Neugebauer (Acta Borussica NF Reihe 1), Band 1: 19. März 1817 bis 30. Dezember 1829, bearb. v. Christina Rathgeber, Hildesheim [u.a.] 2001.
Literatur
Bär, Max, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919, ND Düsseldorf 1998.
Romeyk, Horst, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten deer Rheinprovinz 1816–1945, Düsseldorf 1994, S. 666.
Straubel, Rolf, Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15, Band 2, München 2009, S. 725.
- 1: Nach Romeyk, der mit Fragezeichen auch 1769 nennt, bei Straubel findet sich als Geburtsjahr 1768 (1768?1769?). Die Daten für die folgenden Jahre differieren zwischen Straubel und Romeyk. Da Straubel für die Jahre bis 1806 detaillierter ist, wurden dessen Daten übernommen.
- 2: Zitiert nach Straubel, S. 725.
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Lilla, Joachim, Philipp von Pestel, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/philipp-von-pestel/DE-2086/lido/6242c0c84cb374.68990538 (abgerufen am 07.11.2024)