Zu den Kapiteln
Theodor J. Lacomblet ist für die Geschichte des Rheinlandes in zweifacher Hinsicht bedeutsam. Zum einen geht auf sein Wirken als Provinzialarchivar in Düsseldorf ganz wesentlich die Gestaltung des niederrheinischen Archivwesens, insbesondere die Bildung des für die nördliche Rheinprovinz zuständigen Düsseldorfer Provinzial(= Staats)archivs, zurück. Zum anderen ist er der Begründer einer wissenschaftlich betriebenen niederrheinischen Landesgeschichte, zu der er mit einem vierbändigen Urkundenbuch das Fundament gelegt hat, das ungeachtet seiner inzwischen sichtbar gewordenen, vor allem durch die Fortschritte in Urkundenkritik und Editionstechnik bedingten Mängel noch heute weitgehend tragfähig ist. Beide Tätigkeitsfelder sind – oder waren jedenfalls – eng miteinander verknüpft.
Theodor Joseph Lacomblet wurde am 15.12.1789 als jüngster Sohn des Gastwirts französischer Herkunft Franz Johann Lacomblet (1735-1791) und seiner Ehefrau Anna Maria Kicks (1744-1814) in Düsseldorf geboren; die Familie war katholisch. Zu seiner Geburtsstadt hielt Lacomblet zeitlebens eine enge räumliche und emotionale Bindung. Als 1861 der Plan erwogen wurde, die beiden seit 1832 offiziell bestehenden rheinischen Provinzialarchive (= Staatsarchive) in Düsseldorf und Koblenz zusammenzulegen, schlug der Generaldirektor der preußischen Staatsarchive, de Lancizolle (1796-1871), als Sitz des vereinigten rheinischen Provinzialarchivs Düsseldorf vor, und zwar mit der vorrangigen Begründung, dass als Leiter dieses Archivs nur die „so ausgezeichnet bewährte Kraft des zwar bejahrten, aber noch sehr rüstigen und geistig ungeschwächten Düsseldorfer Provinzial-Archivars [Lacomblet]“ in Frage komme. Dieser aber sei „durch seine persönlichen Verhältnisse sowie seine ganze sehr ehrenvolle sociale Stellung so fest an seine Vaterstadt gebunden“, dass für ihn eine Umsiedlung nicht in Frage komme.
In der Tat hat Lacomblet sein ganzes Berufsleben in Düsseldorf verbracht, angefangen beim Besuch des dortigen Gymnasiums über die zum staatlichen Justiz- und Verwaltungsdienst qualifizierende Ausbildung an der Düsseldorfer Rechtsakademie (juristischen Fakultät), eine erste Stelle als Sekretär an der großherzoglichen Hofbibliothek bis zur Bestallung als Vorstand des Düsseldorfer Hauptarchivs, in welchem Amt er 1821 dem Hofrat Heinrich Joseph Kerris (gestorben 1828) nachfolgte. Damit fand Lacomblet die seinen Fähigkeiten und Neigungen gemäße Lebensstellung. Zwischenstufen auf der Karriereleiter waren nach der preußischen Inbesitznahme der Rheinlande die Positionen eines Hofbibliothekars (1818) und eines Archivassistenten (1819). Die damit gestiftete Verbindung von Bibliothek und Archiv blieb das ganze 19. Jahrhundert bestehen.
Den Kern des Düsseldorfer Archivs bildete das alte Territorialarchiv der Herzogtümer Jülich und Berg; daran angelagert hatten sich einzelne Archive der anfangs des 19. Jahrhunderts aufgehobenen geistlichen Korporationen innerhalb dieses Länderverbunds. Im Zuge der Neuordnung des preußischen Archivwesens wurden dann in Düsseldorf auch die Archive, Archivteile und behördlichen Altregistraturen innerhalb der neu errichteten Regierungsbezirke Aachen, Köln, Düsseldorf und Kleve (schon 1822 aufgelöst und mit Düsseldorf vereinigt) nach und nach zusammengezogen, die noch in verschiedenen Depots in Essen, Aachen, Köln und Arnsberg lagerten. Zusammenfügung und Ordnung dieser Archivalienmassen waren die vordringliche Aufgabe und das Verdienst Lacomblets, der diesem Geschäft die ersten Jahrzehnte seiner beruflichen Tätigkeit widmete. Der ihm sehr gewogene Düsseldorfer Regierungspräsident Philipp von Pestel (1767-1835), der später zum Oberpräsidenten der Rheinprovinz avancierte, hat ihm 1828 bescheinigt, er habe sich der Organisation und Erschließung der Archive „mit ganz ungemeiner Anstrengung und mit enthusiastischer Liebe hingegeben.“ Schon im Jahr zuvor (1827) hatte von Pestel dieser Feststellung mit einer äußerst positiven Beurteilung Lacomblets vorgearbeitet, als er ihn als einen „in jeder Beziehung ausgezeichneten, durch seine Ausbildung und Kenntnisse wie durch seinen sittlichen Wert und Wandel, durch nicht zu ermüdenden Fleiß und das, was er dem Archiv nicht allein, sondern auch der laufenden Verwaltung besonders geleistet hat, höchst achtbaren Beamten“ charakterisierte. Anlass für diese Beurteilung war eine von Lacomblet vorgetragene Bitte um Gehaltserhöhung. Im Rückblick beschrieb 1853 der solchermaßen Gelobte selbst seine berufliche Tätigkeit in den ersten Dezennien folgendermaßen: „Ich hatte bei meinem Dienstantritte die Aufgabe, sämtliche zahlreiche Landes- und Klosterarchive, welche sich vorfanden oder noch eingezogen würden, soweit übersichtlich zu ordnen, daß den ununterbrochenen Rekursen der Verwaltungsbehörden Genüge geleistet werden konnte. […] Meine Amtstätigkeit hatte daher in den ersten beiden Decennien nur in beschränkter Weise auch eine streng wissenschaftliche sein können.“
Das bedeutet, dass Lacomblet zunächst die organisatorische und verwaltungspraktische Seite der Archivarbeit in den Vordergrund rücken musste. Auf diesem Gebiet hat er Vorzügliches geleistet. Bei der Ordnung und Verzeichnung der Archivbestände hielt er sich an das von Berlin aus vorgegebene, von ihm selbst konsequent weiterentwickelte Arbeitsschema: erstens die gesonderte Verzeichnung jedes Archivfonds (Provenienzprinzip), ferner die Trennung von Urkunden, Amtsbüchern (Literalien) und Akten innerhalb der Fonds und schließlich die Ordnung der Urkunden nach der Zeitfolge. Damit schuf er die Voraussetzung für ein schon früh ins Auge gefasstes Projekt: die Erstellung eines Urkundenbuchs für die niederrheinischen Territorien, deren Überlieferung, bereichert um die Bestände der alten Kloster- und Stiftsarchive, den Inhalt des von ihm gebildeten Düsseldorfer Archivs ausmachten, das seit 1831 als preußisches Provinzialarchiv firmierte, und zwar für den nördlichen Teil der Rheinprovinz, die als einzige der preußischen Provinzen zwei Provinzialarchive aufwies.
Durch pflichtgemäße Bereisung des ihm zugeordneten Sprengels verschaffte sich Lacomblet eine Übersicht über die darin befindlichen Kommunal- und Kirchenarchive, auf die der Staat keinen Anspruch hatte oder – wenn doch – nicht durchsetzen konnte. Er war bestrebt, die ordnungsgemäße Erhaltung und Repertorisierung auch dieser jenseits des Provinzialarchivs verwahrten Bestände dadurch zu fördern, dass er einesteils über die unteren Staatsbehörden Druck ausüben ließ, andernteils praktische Arbeitsanleitungen zur Verfügung stellte, wie etwa 1837 die „Anweisung zum vorläufigen Ordnen und Verzeichnen der Gemeindearchive“. Bernhard Vollmer hat dieser Seite seiner dienstlichen Tätigkeit, die später in das Aufgabengebiet der bei der Provinzialverwaltung eingerichteten Archivberatungsstellen überging, 1934 eine eingehende Studie gewidmet.
So gewiss es ist, dass die Ordnungs- und Verzeichnungstätigkeit in und außerhalb des Düsseldorfer Archivs ihren dauernden Wert in sich hatte, scheint Lacomblet sie doch weitgehend als Vorarbeit für das große Projekt seines wissenschaftlichen Strebens angesehen zu haben: das Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, das in vier Bänden 1840, 1846, 1853 und 1858 erschienen ist. Mit diesem Werk bleibt sein Name verknüpft, solange rheinische Landesgeschichte betrieben wird. Vorausgegangen waren diesem Opus magnum Studien und Editionen zu Einzelaspekten der niederrheinischen Geschichte in vormoderner Zeit, die Lacomblet in einer vornehmlich von ihm selbst bestückten Zeitschrift veröffentlicht hat, deren Titel „Archiv für die Geschichte des Niederrheins“ auf den engen Zusammenhang mit dem Urkundenbuch hinweist. Von dieser Zeitschrift war das erste Heft des 1. Bandes, das Lacomblet seinem Gönner, dem Düsseldorfer Regierungspräsidenten von Pestel gewidmet hat, 1831 erschienen. Das von Lacomblet ins Leben gerufene Publikationsorgan war eine Frucht des um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert deutschlandweit erwachten romantisch getönten nationalen Geschichtsbewusstseins, einer aus verschiedenen Motiven gespeisten – wie Lacomblet im Vorwort zum 1. Heft schrieb – „verjüngten Liebe zum deutschen Vaterlande“, der „die Denkmale seiner Vorzeit theurer, ehrwürdiger geworden.“ Die ohnehin schmale, mit der Zeit noch weiter schmelzende Zahl der Abonnenten, die die Weiterführung der Zeitschrift stets mit einem finanziellen Risiko belastete, lässt allerdings keinen Zweifel daran, dass das Interesse der Öffentlichkeit an den Zeugnissen der „heimathlichen Vorzeit“ sich in Grenzen hielt. Öffentlichkeit bedeutete ohnehin nur die dünne Schicht des mehr oder weniger gut situierten Wirtschafts- und beamteten Bildungsbürgertums. Dem 1831/1832 erschienen 1. Band folgte erst 1857 der zweite, nahezu zeitgleich mit dem vierten und letzten Band des Urkundenbuchs, jenes Werkes, das Lacomblet beim Erscheinen des 3. Bandes 1853 als das „wichtigste Ergebnis meiner amtlichen Stellung“ bezeichnete, „dem ich gern einen Teil der der häuslichen Muße vorbehaltenen Stunden gewidmet habe.“
Als Lacomblet den Plan fasste, ein regionales Urkundenbuch auf der Basis des ihm anvertrauten Archivsprengels zu erstellen, reihte er sich in Bestrebungen ein, die zu dieser Zeit auch anderswo virulent waren. Dahinter stand die wissenschaftliche Überzeugung, dass Urkunden „die vielseitigste Quelle und sicherste Stütze auf dem Gebiet geschichtlicher Forschung“ sind, dass mithin „ein Urkundenbuch als die reinste Quelle für die Geschichte … als leuchtender Stern in dem dunkeln Gebiet ihrer Erforschung [hervortritt], werthvoll nicht bloß der Provinz, der es eigenthümlich gewidmet ist, sondern dem gesamten Mutterlande, dessen Glied sie ist.“ In der Kontroverse um die Grundsteinlegung des gotischen Kölner Doms, die nach Erscheinen des 2. Bandes des Urkundenbuchs zwischen Lacomblet und Sulpiz Boisserée ausgefochten wurde, hat dieser seinem Kontrahenten eine übertriebene Fixierung auf die urkundlichen Zeugnisse, eine Art Urkundenpositivismus, vorgeworfen – zu Unrecht, denn Lacomblet hat Urkunden nirgendwo als die einzigen, wohl aber als die zuverlässigsten historischen Quellen bezeichnet. Sie sollten die sichere Basis für eine landesgeschichtliche Darstellung abgeben. Als 1831 der preußische Kultusminister Karl vom Stein zum Altenstein (1770-1840) empfahl, um Finanzierungsschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen das Archiv für die Geschichte des Niederrheins mit Ledeburs „Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates“ zusammenzulegen, lehnte Lacomblet diesen Vorschlag in einem Gutachten mit der Begründung ab, dass „die Behandlung der provinziellen Landesgeschichte nur auf ihrem heimathlichen Boden gedeihe“ und fügte erläuternd hinzu: Das Archiv für die Geschichte des Niederrheins „soll in einiger Beziehung zu einem eigentlichen Urkundenbuche [stehen] und zu einer umfassenden Landesgeschichte dieser Provinz ein vorbereitendes und ergänzendes Werk liefern.“ Diese Landesgeschichte hat Lacomblet dann unter dem Titel „Düsseldorf. Mit stetem Blick auf die Landesgeschichte dargestellt“ [bis 1575] vorgelegt, ein Werk, das in vier Teilen in den Bänden 3 bis 5 des ‚Archivs’ publiziert worden ist und von dem Lacomblets Amtsnachfolger Woldemar Harleß (1828-1902) schrieb, es sei als „erster Versuch quellenmäßiger Darstellung des Gegenstands bemerkenswerth, wenngleich nicht immer leicht lesbar“, während Lacomblets Freund Ferdinand Deycks (1802-1867) es als“ lichtvollen Überblick der [niederrheinischen] Gesamtgeschichte“ charakterisierte, den Lacomblet „an den ihm so werthen Mittelpunkt seiner Vaterstadt anknüpft.“
Diese ‚Vaterstadt’ hat ihm aber mehr als bloß wissenschaftliche Aufmerksamkeit, nämlich ein auf die Tagesaktualitäten bezogenes kommunalpolitisches Engagement zu verdanken. Das erstaunt bei einem Archivar und Urkundeneditor, der der Nachwelt nur als ein solcher noch bekannt ist. Aber Lacomblet entsprach keineswegs dem Ur- beziehungsweise Zerrbild eines völlig in die von ihm bewahrten und verwalteten Dokumente versunkenen, gegenwartsentrückten Archivars. Deycks hat nachdrücklich auf seine schöngeistigen Interessen hingewiesen, die im freundschaftlichen Umgang mit Künstlern zum Ausdruck kamen, was es ihm erlaubte, „auch unter Bücherstaub und Moder treulich ein warmes, dem Schönen zugekehrtes Gemüth“ zu bewahren, was nicht zuletzt seine Mitgliedschaft im städtischen Verein zur Hebung des Theaters beweist, in dessen Verwaltungsrat er 1834 eintrat. Das hing gewiss auch damit zusammen, dass er seit 1830 dem Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat angehörte, zunächst als ernanntes, dann seit dem Erlass der Rheinischen Gemeindeordnung 1845 als gewähltes Mitglied. Als 1853 zum wiederholten Mal die Wahl auf ihn fiel, wurde ihm deren Annahme unter Hinweis auf seine Dienstaufgaben durch den Oberpräsidenten verboten, und zwar mit der Begründung, dass Lacomblet als intimer Kenner der städtischen Verwaltungsangelegenheiten mit Sonderaufgaben zu sehr belastet würde. In der Tat gehörte er seit 1836 der städtischen Bau- und seit 1837 auch der Schulkommission an. 1837 wurde er Mitglied des Verwaltungsrats der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn, in deren Direktorialrat er in den Jahren 1841-1844 saß, wobei er – laut F. Deycks – „deren Anfangs weniger geordneten Verhältnisse … durch seine Rechtschaffenheit und sein gesundes Urtheil in praktischen Dingen mit bestem Erfolg aufhalf.“ Diese Tätigkeit wurde ihm im Übrigen mit insgesamt 800 Talern honoriert.
In diese Zeit nach der Fertigstellung des 1. Bandes seines Urkundenbuchs fällt auch sein 1842 veröffentlichter Aufruf zur Gründung eines bergischen Filialvereins des 1841 ins Leben getretenen Kölner Zentraldombauvereins, der in seiner Argumentation ganz auf die historischen Verbindungen des Bergischen Landes zur Kölner „Mutterkirche“ abhebt und als eine konzise Skizze der kölnisch-bergischen Beziehungen im frühen und hohen Mittelalter gelten kann.
Seit 1851 war Lacomblet für einige Jahre Vertreter Düsseldorfs im Rheinischen Provinziallandtag, wo er unter anderem mit Erfolg für eine bessere finanzielle Ausstattung der Archive und eine bessere Besoldung der Archivare wirkte, allerdings nicht in vorderster Front, sondern als Anreger und Sachkenner aus dem Hintergrund. Immerhin konnte sich Lacomblet, der anfänglich hart um ein ausreichendes Einkommen kämpfen musste, am Ende seines Lebens in einer wirtschaftlich gesicherten Lage fühlen. Das mag seine konservative Lebenseinstellung gefestigt haben, die ihren Grund wohl einerseits in einem wissenschaftlich erarbeiteten Respekt vor den aus der Vergangenheit überkommenen Traditionen, andererseits in einem durch die kirchliche Erneuerungsbewegung geformten religiösen Bewusstsein gehabt haben, das nicht ohne Einfluss auf Lacomblet geblieben ist. 1853, als die Frage anstand, ob man Lacomblet die Annahme seiner Wiederwahl zum Stadtverordneten gestatten könne, hat Lacomblet seine politischen Überzeugungen bekannt: „Ich trage das Bewusstsein in mir, in jenen wildbewegten Tagen des Jahres 1849 im Gemeinderate den Bestrebungen der Umwälzung beharrlich widerstanden als in den Provincial-Versammlungen das conservative Princip vertreten zu haben.“ So war es nur folgerichtig, dass er schon im Mai 1848 den Wahlaufruf der Koalition aus Freikonservativen und Katholiken unterschrieb, den der „ultramontane“ Pfarrer von Bilk A. J. Binterim initiiert hatte. Denn das in diesem Aufruf entwickelte politische und kirchenpolitische Programm dürfte den gemäßigt konservativen Überzeugungen Lacomblets durchaus entsprochen haben, der im Übrigen nicht blind gegenüber den Missständen der Vergangenheit war und die Notwendigkeit von Veränderungen keineswegs verkannte. Konsequenterweise bezog er eine Frontstellung gegen die radikal-demokratischen Bestrebungen in seiner Vaterstadt während der Revolution von 1848/1849, die ihn allerdings nicht in der vordersten Kampflinie sah.
Lacomblets berufliches, gesellschaftliches und kommunalpolitisches Engagement blieb nicht ohne Anerkennung. 1829 wurde ihm statt der beantragten und vom Regierungspräsidenten befürworteten Gehaltserhöhung der Titel eines Archivrats verliehen. 1840 bekam er vom König die goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft. 1843 wurde er von der Universität Bonn zum Dr. iur. h. c. promoviert, die Universität (Akademie) in Münster folgte 1863 mit der Zuerkennung der philosophischen Ehrendoktorwürde. Zuvor schon, 1861, war ihm der Titel eines Geheimen Archivrats zuerkannt worden. Nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtrat sowie dem Erscheinen des 3. Bandes des Urkundenbuchs verlieh ihm König Friedrich Wilhelm IV. (Regentschaft 1840-1861) den Roten Adlerorden IV. Klasse. 1854 gewährte der Rheinische Provinziallandtag ihm und seinem Koblenzer Kollegen eine Gehaltszulage von je 200 Talern, überdies einen Zuschuss zur Herausgabe des Urkundenbuchs, dessen Kosten Lacomblet bis dahin auf eigenes finanzielles Risiko getragen hatte. 1856 bezog Lacomblet neben dem Gehalt noch ansehnliche Nebeneinkünfte aus verschiedenen Ehrenämtern, womit er sich im Vergleich zu seiner bedrängten wirtschaftlichen Lage am Beginn seiner Berufstätigkeit jetzt gut situiert fühlen konnte, und das um so mehr, als seine 1822 geschlossene Ehe mit Friederike Magdalene Dörr (1790-1872) kinderlos blieb und ihm Zeit für Aktivitäten zum Nutzen der Wissenschaft und der Stadt ließ.
Am 18.3.1866 ist Lacomblet, nachdem er noch das Erscheinen des 5. Bandes des ‚Archivs‘ erlebt hatte, nach kurzer Krankheit gestorben. Unter großer Beteiligung der Bevölkerung wurde er auf dem damals noch vor der Stadt liegenden Golzheimer Friedhof begraben. In einem Kondolenzschreiben, dass der Oberpräsident an Lacomblets Amtsnachfolger Harleß richtete, wurde der Verstorbene als das nicht nur „älteste, sondern auch vermöge seiner vieljährigen […] ausgezeichneten Leistungen bei der Organisation und der Verwaltung des […] ihm anvertrauten Archivs sowohl als bei der Nutzbarmachung desselben […] für wissenschaftliche, insonderheit der Landesgeschichte gewidmete Publikationen hervorragendste Mitglied“ [der preußischen Archivverwaltung] gerühmt.
Quellen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland:
Alte Dienstregistratur (BR 2093), Nr. 19: Zusammenführung und Erschließung der Bestände (unter anderem Tätigkeit Th. J. Lacomblets).
Nachlass Lacomblet.
Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro, Nr. 643, 1621.
Werke (Auswahl)
Archiv für die Geschichte des Niederrheins 1- 5, Düsseldorf 1832-1866. [fortgesetzt als Neue Folge von Woldemar Harleß], Neudruck 1968.
Literatur
Croon, Gustav, Der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874, Düsseldorf 1918, Nachdruck 1974.
Deycks, Ferdinand, Theodor Joseph Lacomblet. Ein Nachruf, in: Archiv für die Geschichte des Niederrheins 6 (1867), S. 1-8.
Harleß, W[oldemar], Entwicklungsgang des Königlichen Provinzial-Archivs zu Düsseldorf. Ein Erinnerungsblatt an dessen Begründer Dr. Theodor Jos. Lacomblet, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 3 (1866), S. 301-326.
Koser, Reinhold, Die Neuordnung des preußischen Archivwesens durch den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg, Leipzig 1904.
Most, Otto Geschichte der Stadt Düsseldorf II: Von 1815 bis zur Einführung der Rheinischen Städteordnung (1856), Düsseldorf 1921.
Niemann, Dietmar, Düsseldorf während der Revolution 1848/49, Münster 1983.
Oediger, Friedrich Wilhelm, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände I: Landes- und Gerichtsarchive von Jülich-Berg, Kleve-Mark, Moers und Geldern, Siegburg 1957, S. 3-29.
Pabst, Klaus, Geschichtszeitschriften und Geschichtsvereine im Rheinland seit 1815, in: Düwell, Kurt/Köllmann, Wolfgang (Hg.), Rheinland-Westfalen im Industriezeitalter I, Wuppertal 1983, S. 317-332.
Scriverius, Dieter, Geschichte des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs, Düsseldorf 1983, bes. S. 24-28.
Vollmer, Bernhard, Die Fürsorge für die nichtstaatlichen Archive durch das Staatsarchiv Düsseldorf, in: Archivalische Zeitschrift 42/43 (1934), S. 183-211.
Online
Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Köln, der Fürstentümer Jülich und Berg, Geldern, Moers, Kleve und Mark und der Reichsstifte Elten, Essen und Wreden, 4 Bände, Düsseldorf 1840-1858, 2. Neudruck Aalen 1966. [Online]
Harleß, „Lacomblet, Theodor Joseph“, in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 484-486 [Online] .
Hömig, Herbert, „Lacomblet, Theodor Joseph“, in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 380 f. [Online].
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Janssen, Wilhelm, Theodor Joseph Lacomblet, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/theodor-joseph-lacomblet/DE-2086/lido/57c93c720d3cf5.74459288 (abgerufen am 22.01.2025)