Zu den Kapiteln
Karl Theodor von Guérard durchlief zunächst die klassische Laufbahn eines Verwaltungsjuristen, die ihn unter anderem an die Spitze des Landratsamts Monschau, dann in führende Stellungen bei der Regierung in Koblenz und dem Oberpräsidium der Rheinprovinz führte. Nach dem Ersten Weltkrieg betätigte er sich auch politisch-parlamentarisch für die Zentrunmspartei als Reichstagsabgeordneter. Er bekleidete in den letzten Jahren der Weimarer Republik die Ämter des Reichsverkehrsministers, des Reichsjustizministers sowie des Reichsministers für die besetzten Gebiete.
Karl Theodor von Guérard wurde am 29.12.1863 in Koblenz als Sohn des Obergerichtsprokurators in Koblenz, dann Ersten Staatsanwalts in Düsseldorf, Bernhard von Guérard (1825–1882) und seiner Frau Eleonore geborene Kehrmann (1829–1905) geboren; die Familie war katholisch und hatte lothringischen Adelsstand (Lunéville 29.5.1723). Der Sohn besuchte das Görres-Gymnasium in Düsseldorf, legte dort Ostern 1882 das Abitur ab und studierte anschließend Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg i.Br., Bonn und Berlin. Nach Ablegung des ersten Staatsexamens am 12.12.1885 wurde er am 24. Dezember zum Gerichtsreferendar ernannt und am 2.1.1886 beim Amtsgericht Gerresheim (heute Stadt Düsseldorf) vereidigt. Weitere Stationen des Vorbereitungsdienstes waren das Landgericht, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Düsseldorf. Am 16.8.1888 wurde er als Regierungsreferendar in die innere Verwaltung übernommen und setzte seine Ausbildung bei den Regierungen Düsseldorf und Hannover fort. Die Große Staatsprüfung legte er im Mai 1891 ab. Am 12.10.1891 heiratete er in Düsseldorf Hedwig Mooren (1871–1950), Tochter des Augenarztes Professor Dr. Albert Mooren (1828–1899); aus der Ehe gingen zwei Söhne und zwei Töchter hervor.
Am 21.6.1891 trat er als Regierungsassessor bei der Regierung Potsdam ein. Während seiner Dienstzeit in Potsdam war er unter anderem Vorsitzender beziehungsweise stellvertretender Vorsitzender mehrerer Schiedsgerichte zur Durchführung der Invaliditäts- und Altersversicherung in Brandenburg, stellvertretender Vorsitzender der Brandenburgischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Vorsitzender der Schiedsgerichte der Kommunalverbände Westpriegnitz und Oberbarnim in Perleberg und Freienwalde an der Oder. Aus dieser Stellung wurde er am 29.4.1898 kommissarisch mit der Verwaltung des Landratsamts des Kreises Monschau beauftragt. Die definitive Bestallung als Landrat erfolgte am 9. November. In dieser Stellung verblieb er bis zum 1.4.1905, als er zum Regierungsrat bei der Regierung in Koblenz ernannt wurde. Dort war er überwiegend in der Abteilung I (Präsidialabteilung) tätig, während des Ersten Weltkrieges, an dem er als Hauptmann der Reserve teilnahm, wurde ihm der Titel Geheimer Regierungsrat verliehen. Im Oktober 1921 wechselte er als Oberregierungsrat an das Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz. In der Zwischenzeit war von Guérard auch politisch aktiv geworden: Er war nach 1918 dem Zentrum beigetreten, gehörte von Juni 1920 bis September 1930 dem Reichstag an, jeweils gewählt im Wahlkreis Koblenz-Trier. Am 27.9.1921 wurde er stellvertretender Vorsitzender, am 22.5.1926 geschäftsführender Vorsitzender und am 1.12.1927 Vorsitzender der Reichstagsfraktion des Zentrums. 1925 wurde er in den Reichsausschuss der Zentrumspartei gewählt. In der Partei stand er zunächst dem konservativen Flügel nahe, parlamentarisch wirkte er im Haushaltsausschuss, im Steuerausschuss, im volkswirtschaftlichen Ausschuss und im Petitionsausschuss mit. 1924 setzte er sich noch für eine Koalition mit den Deutschnationalen ein, vollzog jedoch in der Folgezeit eine Linksorientierung. Nachdem die Regierung Marx IV am 12.6.1928 demissionieren musste - nicht zuletzt wegen der zwielichtigen Rolle von Guérards bei den Verhandlungen über das Reichsschulgesetz - und am 28. Juni durch die Regierung Hermann Müller II (28.6.1928-27.3.1930) ersetzt wurde, trat von Guérard als zunächst einziger Vertreter des Zentrums in die neue, aus SPD, DVP, DDP, Zentrum und BVP gebildete Regierung ein. Ihm wurde das Ressort des Reichsverkehrsministers übertragen und gleichzeitig mit der Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete beauftragt. Im Zusammenhang mit seiner Ernennung zum Reichsverkehrsminister wurde er „auf Nachsuchen“ aus dem Staatsdienst entlassen. Ein gutes halbes Jahr später, am 6.2.1929, trat er als Reichsminister zurück, weil das Zentrum eine noch stärkere personelle Berücksichtigung in der Reichsregierung forderte.
Nach langen Verhandlungen wurden dem Zentrum im Zuge einer Umbildung der Reichsregierung am 13.4.1929 dann drei Ressorts zugestanden, neben von Guérard, der als Reichsminister der Justiz an den Kabinettstisch zurückkehrte, gehörten der neuen Regierung für das Zentrum noch Adam Stegerwald (1874-1945) als Reichsverkehrsminister und Joseph Wirth (1879-1956) als Reichsminister für die besetzten Gebiete an. An der Spitze des Justizressorts widersetzte sich von Guérard in strikter Anlehnung an die Grundsätze der Zentrumspartei einer Reform des Ehescheidungsrechts. Nach der Bildung der Regierung unter Reichskanzler Heinrich Brüning kehrte er am 30.3.1930 wieder an die Spitze des Reichsverkehrsministeriums zurück. Bei der Reichstagswahl am 14.9.1930 wurde er nicht mehr in den Reichstag gewählt, nachdem ihn das Zentrum (wohl gegen seinen Willen) nicht mehr als Kandidaten aufgestellt hatte, weder im Wahlkreis Koblenz-Trier noch auf dem Reichswahlvorschlag. Anlässlich der Umbildung der Regierung Brüning im Herbst 1931 schied er am 10.10.1931 aus dem Amt, einerseits, weil Reichspräsident von Hindenburg den Rückzug mehrerer Minister des Zentrums wünschte. Andererseits, und das dürfte ein weiterer Grund für sein Ausscheiden aus der Reichsregierung gewesen sein, war es ihm während seiner Amtszeit nicht gelungen, den Einfluss der Reichsregierung auf das größte öffentliche Verkehrsunternehmen, die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) zu stärken. Diese hatte eine juristisch komplizierte Organisationsform, nach ihrer Geschäftsordnung waren „die Stellen der [Reichsbahn-]Gesellschaft keine Behörden oder amtlichen Stellen des Reichs“, behielten jedoch „die öffentlich rechtlichen Befugnisse in gleichem Umfang wie bisher“, das von der Reichsregierung zwar zu besetzende, von ihr aber unabhängige Aufsichts- und Kontrollorgan war der Verwaltungsrat. Eine besondere öffentliche Rolle hat von Guérard in der Folgezeit nicht mehr gespielt. Er starb am 21.7.1943 im westfälischen Ahaus.
Quellen
Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik: Das Kabinett Müller II (1928–1930), bearb. von Martin Vogt, Boppard 1970. - Das Kabinett Brüning I (1930 bis 1931), bearb. von Tilmann Koops, Boppard 1982. - (online-Edition: http-blank://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/index.html (16.11.2011).
Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung 1921, 1928.
Preußische Staatshandbücher 1914, 1918, 1922, 1925–1928.
Literatur
Haunfelder, Bernd, Reichstagsabgeordnete der Deutschen Zentrumspartei. Biographisches Handbuch und historische Biographien, Düsseldorf 1999, S. 314-315.
Romeyk, Horst, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945, Düsseldorf 1994, S. 488.
Schumacher, Martin, M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. Politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung 1933–1945. Eine biographische Dokumentation, 3. erweiterte Auflage, Düsseldorf 1994, S. 499.
Online
Becker, Josef, „Guérard, Theodor von“, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 280-281. [Online]
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Lilla, Joachim, Theodor von Guérard, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/theodor-von-gu%25C3%25A9rard/DE-2086/lido/57c6da3bdfd582.57846633 (abgerufen am 09.12.2024)