Beschreibung

Eine Gruppe von ca. 12-20 Menschen (Eigenangabe) traf sich nach dem Verbot der christlichen Freikirche "Christliche Versammlung" weiterhin und hielt in mehreren Privatwohnungen Gottesdienste ab. Dieser wurde in der selben Weise geführt wie vor dem Verbot, lediglich im geheimen und trotz Wissen um die Illegalität. Am 03. Mai 1942 verhaftete Schupohauptwachtmeister Wühle (Rest unbekannt) während eines Gottesdienstes in der Wohnung von Wilhelm Stolz eine Gruppe von 14 Personen. Die I. Strafkammer des Landgerichts in Wuppertal verurteilte die Gläubigen am 21. August 1942 wegen Fortführung einer verbotenen Religionsgemeinschaft zu Geld- und Freiheitsstrafen. Im Einzelnen waren dies: Der Kraftfahrer Erich Reuter, wohnhaft in Wuppertal-Elberfeld, Ludwigstraße 87, geb. am 12.November.1904 in Elberfeld (heute Wuppertal): Vier Monate Gefängnis. Dessen Ehefrau Helene Reuter, geb. König, wohnhaft in Wuppertal-Elberfeld, Ludwigstraße 87, geb. am 14. Oktober 1898 in Werne: Zweihundert RM Geldstrafe. Der Arbeitssuchende Wilhelm Stolz, wohnhaft in Wuppertal-Elberfeld, Hainstraße 51, geb. am 21. Juni 1860 in Elberfeld (heute Wuppertal): Zweihundert RM Geldstrafe. Die Haustochter Hildegard Stolz, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Hainstraße 51, geb. am 22. Juli 1910 in Elberfeld (heute Wuppertal): Zweihundert RM Geldstrafe. Die Witwe Elisabeth Schulz, geb. Schumacher, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Höchsten 21, geb am 14. Juni 1886 in Elberfeld (heute Wuppertal): Drei Monate Gefängnis. Der Invalide Otto Voss, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Wirkerstraße 25, geb. am 18. Februar 1876 in Remscheid: Fünfzig RM Geldstrafe. Ida Ehlich, geb. Hefius, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, neue Friedrichstraße 61, geb am 10. Juni 1901 in Weide (Kreis Wittgenstein): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die berufslose Elfriede von Kamen, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Neue Friedrichstraße 46, geb. am 17. Januar 1886 in Elberfeld (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die Kontoristin Ottilie von Kamen, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Neue Friedrichstraße 46, geb. am 06. Dezember 1889 in Elberfeld (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die Witwe Emilie Haldenwang geb. Schuster, wohnhaft in Wuppertal-Elberfeld, Wiesenstraße 129, geb. am 02. Feburar 1869 in Barmen (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die Westenschneiderin Emilie Menninga, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Wilhelm Ehrlichstraße 5, geb. am 15. Juni 1903 in Elberfeld (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die Westenschneiderin Grete Menninga, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Wilhelm Ehrlichstraße 5, geb. am 10. August 1909 in Elberfeld (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Margarete Fuchs, geb Wagner, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Ravensbergstraße 51, geb. am 07. Februar 1909 in Elberfeld (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die berufslose Frieda Pabst, wohnhaft Wuppertal-Elberfeld, Grifflenberg 28, geb. am 05. August 1894 in Elberfeld (heute Wuppertal): Hundertfünfzig RM Geldstrafe. Die wichtigste Rolle innerhalb der Gruppe, die nach Eigenangaben ohne Führung war, nahm Reuter ein, der seine Wohnung für Gottesdienste zur Verfügung stellte, er war Vorleser und Vorbeter und kaufte den für den Gottesdienst erforderlichen Wein. Wilhelm Stolz wird ebenfalls eine wichtige Rolle zugeschrieben, da auch er seine Wohnung zur Vefühgung stellte und längste Zeit seines Lebens Teil der Sekte war. Elisabeth Schulz stellte ebenfalls ihre Wohnung zur Verfügung. Helene Reuter und Hildegard Stolz sind zu höheren Geldstrafen verurteilt worden. Sie halfen ihrem Mann (Erich Reuter) bzw. Vater (Wilhelm Stolz) bei der Vorbereitung der Gottesdienste. Die restliche Gruppe wurde lediglich wegen Besuch der Versammlungen verurteilt und führten nach Gerichtskenntnis keine weiteren Aktivitäten durch.

Quellen

LAV NRW Abtl. Rheinland, RW58, Nr. 37050

Sicherheit: belegt