Erzbischof Dietrich II. von Moers hatte das Kurfürstentum finanziell ruiniert hinterlassen. Die Erblandesvereinigung diente der Überwindung der Missstände. Zukünftig waren Wahl und Huldigung des neuen Erzbischofs mit der vorherigen Beschwörung der Erblandesvereinigung verknüpft. Alle wichtigeren Maßnahmen, vor allem die finanziellen, waren danach an die Zustimmung der Landstände gebunden. Die Erblandesvereinigung, die die Bedeutung einer Landesverfassung erhielt, wurde 1550 von den Ständen gemeinsam mit Erzbischof Adolf von Schauenburg erneuert und bis zum Ende des Kurstaates von allen Kurfürsten bestätigt.