Zeittafel 1839

19.3.1839

Verbot der Kinderarbeit in der Rheinprovinz

Bereits 1837 wandte sich der (Wuppertal-) Barmer Fabrikant Schuchard auf dem Rheinischen Provinziallandtag gegen die Kinderarbeit. Die Petition des Landtags bewirkte, dass 1839 die Arbeit von Kindern unter neun Jahren ganz verboten, von Jugendlichen unter 16 Jahren auf maximal zehn Stunden pro Tag begrenzt wurde. Mit diesem ersten Kinderschutzgesetz begann die Sozialgesetzgebung in Preußen.