Trat am 1.7.1888 in Kraft. Die Kreisordnung regelte, dass eine Stadt 40.000 Einwohner (gegen 25.000 in Altpreußen) haben musste, um aus dem Kreisverband auszuscheiden. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 erreichten 21 Städte der Rheinprovinz dieses Ziel.