Die Landesbank der Rheinprovinz wird als Folge der Weltwirtschaftskrise zahlungsunfähig
Ab 1933 gelang die Sanierung der Bank, die gleichzeitig eine neue Organisationsform erhielt und ab 1.4.1935 zur "Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank" wurde. Nach der Satzung vom 26.4.1935 wurde die Bank gleichberechtigt vom Provinzialverband und dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband getragen und verwaltet. Die staatliche Aufsicht lag beim Oberpräsidium der Rheinprovinz.