Gründung des Klosters Steinfeld (heute Gemeinde Kall) durch die Grafen von Are
Das Eigenkloster der Grafen von Are wandelte der Kölner Erzbischof Friedrich I. 1121 in ein Regularkanonikerstift um, das sich um 1138 dem Prämonstatenserorden anschloss. Aufhebung im Zuge der Säkularisation 1802.
925-975
Mit Gottfried aus dem Geschlecht der Matfrieden wird erstmals ein Inhaber der Grafschaft im Jülichgau fassbar
Gottried war ein Bruder des Erzbischofs Wichfried von Köln.
Der Kölner Erzbischof Brun I. gründet in Köln in der Rheinvorstadt Sankt Martin als Kanonikerstift
988 erfolgte durch Erzbischof Everger die Umwandlung in eine Benediktinerabtei. Der romanische Bau von Groß Sankt Martin entstand nach dem Stadtbrand von 1150. Aufhebung des Stifts im Zuge der Säkularisation 1802.
Der Kölner Erzbischof Brun I. gründet in Köln die Benediktinerabtei Sankt Pantaleon
Die Gründung erfolgte anstelle einer bereits 866 erwähnten Kirche, die auf Fundamenten einer römischen Villa steht. Der Gründungsvorgang hat sich wohl über den größten Teil des zwölfjährigen Episkopats des Erzbischofs hingezogen. Der erste Abt kam nach 963 aus St. Maximin in Trier. Der Neubau der Kirche wurde 980 geweiht. Aufhebung im Zuge der Säkularisation 1802.
Der Kölner Erzbischof Brun I. führt im Frauenkloster St. Maria im Kapitol in Köln die Ordensregel ein
Im Südosten des römischen Köln, in den Ruinen des Tempels der kapitolinischen Trias hatte Plektrud eine Kirche errichten lassen und damit die christliche Tradition auf dem nach Osten zum Rhein hin abfallenden Kapitolshügel begründet. 1189 ist die Lage "in capitolio" erstmals bezeugt. An dieser Kirche entstand das Benediktinnerinnenkloster. Im 11. Jahrhundert wurde dort eine der bedeutendsten Kirchenbauten der Salierzeit errichtet; "er stellt, ohne unmittelbares Vorbild, einen ebenso vollendeten wie einmaligen Schöpfungsbau der rheinischen Romanik dar." (Dehio NRW I: Rheinland, 2005, S. 656). Seit dem 12., 13. Jahrhundert war Maria im Kapitol ein Kanonissenstift. Aufhebung im Zuge der Säkularisation 1802.