Zeittafel 1920

5.5.1920

Gründung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR)

Der kommunale Zweckverband hatte als vorrangige Aufgabe die Förderung der Siedlungstätigkeit (Wohnungs- und Straßenbau, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung). Das Verbandsgebiet umfasste bei der Gründung die Stadtkreise Bochum, Buer, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamborn, Hamm, Herne, Hörde, Mülheim/Ruhr, Oberhausen, Recklinghausen, Sterkrade und Witten, die Landkreise Bochum, Dinslaken, Dortmund, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Hamm, Hattingen, Hörde, Moers und Recklinghausen. Die Auflösung erfolgte zum 31.12.1975. Nachfolgeorganisation war der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR), heute Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen.

1920

In Köln findet die Ausstellung "Dada Vorfrühling" statt

Die Ausstellung war der Höhepunkt von Dada-Köln. Die "Arbeitsgemeinschaft Kölner Künstler" veranstaltete für ihre Mitglieder eine juryfreie Ausstellung im Lichthof des Kunstgewerbemuseums am Hansaring. Der neue Direktor des Museums empörte sich vor allem  vor den Montagen und Skulpturen von Theodor Baargeld (das ist Alfred Ferdinand Gruenwald, 1892-1927) und Dadamax (Max Ernst). Diese mussten vor der Eröffnung entfernt werden. Die beiden Ausgestoßenen mieteten den teilweise dem Regen ausgesetzten Lichthof des Brauhauses Winter in der Schildergasse. Aussteller waren neben Max Ernst und Theodor Baargeld Hans Arp (1886-1966), Francis Picabia (1879-1953) und ein nicht näher identifizierter "Vulgärdilettant". Die etwa 170 Ausstellungsstücke waren weniger als Kunstwerke im herkömmlichen Sinne gedacht, sondern eher als dadaistische Provokation; erhalten blieb keins.

1920

Hans Riegel gründet in Bonn HARIBO, heute größter Fruchtgummihersteller der Welt

1920

Die preußische Regierung überträgt dem Provinzialausschuss vorübergehend die Befugnisse des Rheinischen Provinziallandtags

Das preußische Gesetz vom 16.7.1919, das die Provinziallandtage auflöste, konnte in der Rheinprovinz mit Rücksicht auf die Besatzungsverhältnisse nicht angewandt werden, so dass die Staatsregierung zu diesem Mittel greifen musste. Um die Zusammensetzung des Ausschusses den Zeiterfordernissen anzupassen, ernannte die Regierung sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter. Erst im Mai 1920 wurde in der Rheinprovinz das neue Wahlgesetz gültig, das die Interalliierte Rheinland-Kommission im Juli genehmigte. Anschließend erfolgten die Wahlen aus den Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen. Da diese aufgrund des allgemeinen und gleichen Wahlrechts und nach Parteien stattgefunden hatten, bot der Provinziallandtag ein völlig anderes Bild als in der Zeit vor 1914.