Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde besteht aus Stiftern, Patronen und Mitgliedern. Ein Eintritt in die Gesellschaft ist nicht möglich.
Die Mitglieder sind stets Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandten Gebieten und werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesellschaft in ihren Hauptversammlungen ernannt.
Alle Mitglieder der Gesellschaft haben ein Vorschlagsrecht. Die Mitglieder werden zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen und haben dort Stimmrecht. Dort entscheiden sie über weitere Zuwahlen, Satzungs- und Geschäftsfragen. Die Mitglieder sind meist auch Bearbeiter einzelner Editionsprojekte und tragen die Arbeit der Gesellschaft, die im Rheinischen Raum als Historische Kommission für das Rheinland fungiert.
Aktuell umfasst die Gesellschaft 198 Mitglieder.
Zum 1.8.2023 haben die folgenden Mitglieder der Verarbeitung und Veröffentlichung der im Folgenden genannten Daten (gemäß DSGVO § 12-23) zugestimmt: