Orte und Räume Bistum Aachen Das am 14.6.1929 in Berlin unterzeichnete Preußische Konkordat lieferte die staatsrechtliche Voraussetzung für die geplante Errichtung einer Aachener Diözese, die aus dem Regierungsbezirk Aachen sowie den Kreisen Grevenbroich, Gladbach, München-Gladbach, Rheydt, Krefeld (Stadt und Land) und Kempen bestehen sollte. Das Aachener Kollegiatstift, am 28.1.1826 anstelle des aufgelösten französischen Domkapitels eingerichtet, wurde in ein Kathedralkapitel umgewandelt. Ihm gehörten neben dem Propst sechs residierende Kapitulare an. Dazu kamen vier nicht residierende Kapitulare und sechs Vikare. Dem noch nicht gewählten Bischof sollte ein Weihbischof zur Seite stehen. Am Sonntag, dem 31.8.1930, wurde die feierliche Errichtung der Diözese formell vollzogen.