Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk[^5752] ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Die Aufmarschtransportbewegungen des Heeres 1914 im Rheinland Der Aufmarschplan des Großen Generalstabs („Schlieffen-Plan“) sah für den Kriegsfall vor, nahezu sämtliche Landstreitkräfte Im Westen gegen Frankreich einzusetzen, für die vorgesehene Umfassung der französischen Truppen auch durch Belgien (unter Missachtung der belgischen Neutralität) und Luxemburg vorzurücken. Der Großteil der mit der Eisenbahn durchgeführten Aufmarschtransportbewegungen Richtung Westen hatte Bestimmungen in der Rheinprovinz zum Ziel, die in den folgenden Übersichten dokumentiert werden.
Biographie Johannes Johansen Johannes Johansen war einer der bedeutendsten Oberbürgermeister der Stadt Krefeld im 19. und 20. Jahrhundert. Johansens Amtsführung fiel in schwierige Zeiten, umfasste den Ersten Weltkrieg, die nachfolgenden Jahre des Zusammenbruchs, die Zeit der belgischen Besatzung, der Inflation und der Separatistenunruhen, schließlich der politischen und wirtschaftlichen Scheinblüte der späteren 1920er Jahre, die mit der Wirtschaftskrise des Jahres 1929 ein abruptes Ende fand.
Biographie Heinrich Hüpper Heinrich Hüpper, der in der Weimarer Zeit in Neuss, später in Krefeld als Oberbürgermeister tätig war, ist im historischen Bewusstsein beider Städte insgesamt nicht sehr präsent geblieben. Seine berufliche Laufbahn wurde während des „Dritten Reiches“ zwar unsanft, aber nicht existentiell unterbrochen. Während des Zweiten Weltkrieges fand er als Dienstverpflichteter wieder Verwendung im öffentlichen Dienst und konnte danach seine Karriere in der Finanzverwaltung im neugebildeten Land Rheinland-Pfalz fortsetzen.
Biographie Johannes Blum Johannes Blum war ein langjähriger leitender Funktionär des Zentrums in Krefeld; gegen Ende des Ersten Weltkrieges wurde er noch in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt, der Nationalversammlung gehörte er 1919/1920 an, dem Reichstag von 1920 bis November 1933. 1945 setzte er sich noch für die Gründung einer überkonfessionellen christlichen Partei auch in Krefeld ein.
Biographie Johannes Bell Johannes Bell war Jurist und betätigte sich frühzeitig in der Zentrumspartei, Von 1908 bis 1921 gehörte er dem preußischen Landtag und von 1912 bis 1933 dem Deutschen Reichstag an, dessen Vizepräsident er von 1920 bis 1926 war. Er war 1919 der einzige Reichskolonialminister der Weimarer Republik, von Juni 1919 bis Ende April 1920 deren erster Reichsverkehrsminister.