Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Nachkriegsprozesse gegen Gestapo-Beamte vor dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg (1949-1951) Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher waren ein transnationales Phänomen, denn in nahezu allen im Zweiten Weltkrieg beteiligten Ländern wurden solche Prozesse geführt, so auch im Großherzogtum Luxemburg. Insgesamt ermittelte die luxemburgische Staatsanwaltschaft gegen 181 Reichsdeutsche wegen Kriegsverbrechen, gegen 162 wurde in Luxemburg ein Gerichtsverfahren eröffnet. Im Laufe der Jahre wurden 44 Deutsche verurteilt, davon fünf zum Tode (drei in Abwesenheit), 15 wurden freigesprochen, und in 103 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.