Biographie Hermann Freiherr von Lüninck Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Biographie Franz Albert Kramer Franz Albert Kramer war ein deutscher Journalist, Widerstandskämpfer im Exil gegen das nationalsozialistische Deutschland und ab 1946 Gründer, Herausgeber und Chefredakteur des „Rheinischen Merkur“ in Koblenz. Franz Albert Kramer kam am 18.12.1900 in Solingen als ältestes von insgesamt fünf Kindern des Tierarztes Albert Wilhelm Kramer und dessen Frau Katharina, geborene Schwarte zur Welt.
Thema Höfisches Leben am Mittelrhein unter Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1739-1812), Kurfürst und Erzbischof von Trier (1768-1803) Mit der Person von Clemens Wenzeslaus sind der letzte Glanz des Absolutismus und barocke Prachtentfaltung, aber auch das Ende des Kurstaates und Erzbistums Trier verbunden, dessen Untergang 1794 durch die Invasion französischer Besatzungstruppen und die Umsetzung der Ziele der französischen Revolution besiegelt werden sollte.
Thema Die evangelische Gemeinde Trier im Kulturkampf Zum Begriff des Kulturkampfes gibt es unterschiedliche Definitionen. Allgemein geht es um die Frage nach der Abgrenzung der Einflussbereiche von Kirche und Staat in der modernen Gesellschaft. Inwieweit sind Schule und Erziehung, Gesundheitswesen und soziale Fürsorge staatliche Aufgaben oder eine innerkirchliche Angelegenheit? Ist eine Eheschließung ein kirchlicher oder ein weltlicher Akt, ist ein Friedhof ein öffentlicher Platz, der sämtlichen Verstorbenen zur Verfügung steht, oder ein geweihter, ein heiliger Ort, der durch protestantische Leichen entweiht wird? Und wenn über eine Zuordnung zum kirchlichen oder staatlichen Bereich entschieden ist, wer darf die Spielregeln festlegen?