Thema Die Alliierte Hohe Kommission am Rhein (1949-1955) Anfang 1926 waren die letzten britischen und französischen Besatzungstruppen aus der Region abgezogen. Wenig mehr als zwei Jahrzehnte später machte die Bestimmung Bonns zur provisorischen Bundeshauptstadt den Raum ein weiteres Mal zum Angelpunkt alliierter Sicherheitsinteressen. Im Unterschied zur Zeit nach dem Ersten Weltkrieg diente das Rheinland ab Herbst 1949 allerdings weniger als militärische Schutzzone. Im Gegenteil: Der ganze Charakter jener hier aufgebauten Kontrollbürokratie, mit deren Hilfe die westlichen Siegermächte die Eingliederung der jungen Bundesrepublik in die atlantische Werte-, Wirtschafts- und Verteidigungsgemeinschaft steuerten, war bewusst zivil gehalten. Im selben Maße, in dem das 1949 verabschiedete Grundgesetz zum wirkungsmächtigen Fundament einer erfolgreichen Staatsgründung wurde, verblasste die Erinnerung an seine anfangs eingeschränkte Gültigkeit. Bis Mai 1955 existierte noch ein zwischen den westlichen Siegerstaaten ausgehandeltes Besatzungsstatut. Teils neben, teils über dem Grundgesetz stehend bildete es mit diesem den eigentlichen Verfassungsrahmen.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.