Orte und Räume Bistum Aachen Das am 14.6.1929 in Berlin unterzeichnete Preußische Konkordat lieferte die staatsrechtliche Voraussetzung für die geplante Errichtung einer Aachener Diözese, die aus dem Regierungsbezirk Aachen sowie den Kreisen Grevenbroich, Gladbach, München-Gladbach, Rheydt, Krefeld (Stadt und Land) und Kempen bestehen sollte. Das Aachener Kollegiatstift, am 28.1.1826 anstelle des aufgelösten französischen Domkapitels eingerichtet, wurde in ein Kathedralkapitel umgewandelt. Ihm gehörten neben dem Propst sechs residierende Kapitulare an. Dazu kamen vier nicht residierende Kapitulare und sechs Vikare. Dem noch nicht gewählten Bischof sollte ein Weihbischof zur Seite stehen. Am Sonntag, dem 31.8.1930, wurde die feierliche Errichtung der Diözese formell vollzogen.
Orte und Räume Reichsstift und Fürstentum Essen In der Mitte des 9. Jahrhunderts gründeten Alfried, seit 851 Bischof von Hildesheim, und seine Verwandte (vermutlich seine Schwester) Gerswid, die zugleich erste Äbtissin wurde, eine geistliche Frauengemeinschaft. Die Angaben müssen so vage bleiben, nicht nur weil die schriftlichen Zeugnisse für die Frühzeit bei einem großen Brand 946 verloren gegangen sind. Die Gründung war zudem ein langwieriger Prozess: Es musste Land zur Versorgung der Frauengemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, die Kirche und die Konventsgebäude waren zu errichten.
Orte und Räume Reichsstift Elten Ausgangspunkt für das reichsunmittelbare Territorium des Stifts Elten war die auf dem Eltenberg (Hochelten) am rechten Rheinufer zwischen Emmerich und Arnheim Ende 9., Anfang 10. Jahrhundert nachgewiesene Burg der Grafen im Hamaland, wo 944 Otto I. (Regierungszeit 936-973) urkundete. Dort gründete Graf Wichmann (gestorben 973) wohl 967 ein dem heiligen Vitus geweihtes hochadeliges Damenstift, das mit Privileg Ottos II. (Regierungszeit 973-983) von 973 Reichsstift wurde. Die Kanonissen erhielten das Recht, mit Zustimmung des Utrechter Bischofs ihre Äbtissin zu wählen, ferner die Immunität und verschiedene Einkünfte. Die Ernennung des Vogtes stand der Äbtissin zu.