Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Biographie Peter Hermes Die Biographie des einzigen überlebenden Sohnes von Andreas Hermes zeigt nicht nur dessen enge Verwobenheit mit dem politischen Schicksal des Vaters, sondern darin auch die Abgründe der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Familiär tief geprägt von den Exzessen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, den Fronterlebnissen während des Zweiten Weltkrieges mit anschließender fünfjähriger russischer Lagerhaft gehört der Lebensweg des überzeugten Christen Peter Hermes schließlich zu den eindrucksvollsten Diplomatenkarrieren in der Bonner Republik.
Biographie Hermann Freiherr von Lüninck Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Thema Der Parlamentarische Rat in Bonn 1948–1949 Nachdem die deutsche Wehrmacht am 8./9.5.1945 bedingungslos kapituliert hatte, leiteten die von den Vier Mächten eingesetzten Militärgouverneure politisch und verwaltungstechnisch das in die amerikanische, britische, französische und sowjetische Besatzungszone eingeteilte Deutschland (ohne die annektierten Ostgebiete). Die Militärverwaltungen begannen in der sowjetischen Besatzungszone bereits 1945, in den übrigen drei Zonen erst 1946 und 1947 damit, Länder zu schaffen, Ministerpräsidenten zu bestellen und diese mit der Verwaltung der Länder zu beauftragen. Es wurden Parteien zugelassen, die sich ab 1949 auch über die Besatzungszonen hinweg zusammenschlossen.
Biographie Berthold von Nasse Berthold (ab 1905 von) Nasse war ein preußischer Spitzenbeamter, der seine Karriere mit Ämtern in der Regierung Koblenz begann, in der preußischen Staatsverwaltung in Berlin den weiteren Aufstieg nahm, bevor er 1881 in die Rheinprovinz zurückkehrte, wurde zunächst Regierungspräsident in Trier und schließlich 1890 Oberpräsident. Nasse war der erste gebürtige Rheinländer auf diesem Posten. In seiner 15-jährigen Amtszeit erwarb er sich den Ehrentitel „Vater der Rheinprovinz“.
Thema Nachkriegsprozesse gegen Gestapo-Beamte vor dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg (1949-1951) Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher waren ein transnationales Phänomen, denn in nahezu allen im Zweiten Weltkrieg beteiligten Ländern wurden solche Prozesse geführt, so auch im Großherzogtum Luxemburg. Insgesamt ermittelte die luxemburgische Staatsanwaltschaft gegen 181 Reichsdeutsche wegen Kriegsverbrechen, gegen 162 wurde in Luxemburg ein Gerichtsverfahren eröffnet. Im Laufe der Jahre wurden 44 Deutsche verurteilt, davon fünf zum Tode (drei in Abwesenheit), 15 wurden freigesprochen, und in 103 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.
Thema Die Anfänge der Bundesrepublik Deutschland in der provisorischen Hauptstadt Bonn 1949/1950 Am 10.5.1949 entschied sich der Parlamentarische Rat mit knapper Mehrheit für Bonn als vorläufigen Sitz des neuen westdeutschen Staates. Drei Monate später sollten die ersten Bundestagswahlen stattfinden, in der zweiten Septemberwoche die 402 frischgebackenen Parlamentarier und die Bundesratsvertreter anrücken. Bundesversammlung, Kanzlerwahl, Regierungsbildung und Arbeitsaufnahme der Ministerien waren die nächsten Schritte. Es blieben also ganze vier Monate, um in der kleinen Universitätsstadt am Rhein die Voraussetzungen zu schaffen.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.