Biographie Otto Bräutigam Der Jurist und Diplomat Otto Bräutigam war während der Weimarer Republik und des „Dritten Reiches“ leitender Ministerialbeamter im Auswärtigen Amt (AA) wie im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RmfdbO) unter Alfred Rosenberg (1893-1946). Als ausgewiesener Sowjetunionexperte war er in den Völkermord an den europäischen Juden und die deutsche Besatzungspolitik Osteuropas involviert. In der jungen Bundesrepublik gelang Bräutigam eine zweite Karriere im Auswärtigen Dienst, in dem er rasch bis zum Ministerialdirigenten und Leiter der Ostabteilung des neuen AA aufstieg. Er gilt wegen seiner Verstrickung in nationalsozialistische Verbrechen als eine der umstrittensten Gestalten des alten und neuen Auswärtigen Amtes.
Biographie Heinrich Brauns Der katholische Theologe, Priester und Zentrums-Politiker Heinrich Brauns gehörte in den 1920er Jahren zu den wenigen „Rekordhaltern“ im fragilen politischen System der Weimarer Republik: Mit einer Amtszeit von acht Jahren diente er von Juni 1920 bis Juni 1928 ohne Unterbrechung in allen Reichskabinetten dieser Zeit als Reichsarbeitsminister und prägte - obwohl heute fast vergessen - wie kaum ein anderer die Arbeits- und Sozialpolitik der Umbruchsjahre Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg bis zum Beginn des “Dritten Reiches“.
Biographie Heinrich von Achenbach Heinrich von Achenbach entstammte der Siegener Bildungsbürgerschicht. Die Anfänge seiner Berufskarriere lagen im rheinisch-westfälischen Raum. Acht Jahre lang war er Justitiar im Rheinischen Oberbergamt in Bonn, bevor er zu höheren Ämtern nach Berlin berufen wurde.
Biographie Rudolf von Auerswald Der Anhänger „des von Kant und Adam Smith geprägten ostpreußischen Liberalismus“ (Gollwitzer) war ein preußischer Spitzenbeamter, der hohe Verwaltungsämter vom Landrat und Regierungspräsidenten bis hin zum und Oberpräsidenten inne hatte und dazwischen im politisch bewegten Jahr 1848 kurzzeitig Minister beziehungsweise preußischer Ministerpräsident war.
Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.