Beschreibung

Der Kaufmann Hans Dorweiler (geboren 28.01.1902) äußerte sich am 25.10.1933 während eines Reklameumzuges an der Ecke Stiftsplatz-Kölnstraße kritisch gegen das NS-Regime. Gegenüber anwesenden Bekannten erzählte er, ein Sturmführer der SA hätte geschätzt, dass in zwei Monaten das "Kartenhaus" - gemeint ist die NS-Regierung - zusammenfiele, so wie, dass bei einer gestrigen NS-Versammlung die gesammelten Gelder veruntreut worden seien. Ferner hätte er auch nicht am Eintopfessen der NSDAP teilgenommen. Die Bekannten bestätigten in ihren Zeugenaussagen Dorweilers Äußerungen. Dieser bestritt in der Vernehmung lediglich die Äußerung über Untreue. Das Sondergericht Köln verurteilte am 18.12.1933 Hans Dorweiler wegen Verstoßes gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.03.1933", dem Vorgänger des Heimtückegesetzes, zu sechs Monaten Gefängnisstrafe.

Quellen

LAV NRW, Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112, 16475

Sicherheit: belegt