Thema Die Entnazifizierung im nördlichen Rheinland Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges hatten sich die Alliierten darauf verständigt, Deutschland nicht nur militärisch zu entmachten und die NSDAP und ihre Gliederungen aufzulösen; darüber hinaus sollte jeglicher nationalsozialistische Einfluss aus dem politischen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ausgeschaltet werden.
Thema Die Nachkriegszeit in Köln am Beispiel des Vorortes Höhenhaus Im Mai 1940 wurde Köln erstmals Ziel eines britischen Luftangriffs. Weitere Luftangriffe folgten, die sich ab 1941 zu Flächenbombardements ausweiteten und am 30.5.1942 zu dem furchtbaren „1.000-Bomber-Angriff“ mit 1.047 englischen Bombern auf Köln führte, der die Kölner Innenstadt in Schutt und Asche legte und 45.000 Menschen obdachlos machte. Bis März 1945 hatte die Kölner Bevölkerung insgesamt 1.122 Fliegeralarme zu erdulden, wobei mindestens 20.000 Zivilpersonen starben. Infolge der Bombenangriffe mussten viele ihre Heimatstadt verlassen, sodass im Dezember 1944 in Köln nur noch 178.000 Menschen von ehemals 770.000 lebten.
Thema Die Alliierte Hohe Kommission am Rhein (1949-1955) Anfang 1926 waren die letzten britischen und französischen Besatzungstruppen aus der Region abgezogen. Wenig mehr als zwei Jahrzehnte später machte die Bestimmung Bonns zur provisorischen Bundeshauptstadt den Raum ein weiteres Mal zum Angelpunkt alliierter Sicherheitsinteressen. Im Unterschied zur Zeit nach dem Ersten Weltkrieg diente das Rheinland ab Herbst 1949 allerdings weniger als militärische Schutzzone. Im Gegenteil: Der ganze Charakter jener hier aufgebauten Kontrollbürokratie, mit deren Hilfe die westlichen Siegermächte die Eingliederung der jungen Bundesrepublik in die atlantische Werte-, Wirtschafts- und Verteidigungsgemeinschaft steuerten, war bewusst zivil gehalten. Im selben Maße, in dem das 1949 verabschiedete Grundgesetz zum wirkungsmächtigen Fundament einer erfolgreichen Staatsgründung wurde, verblasste die Erinnerung an seine anfangs eingeschränkte Gültigkeit. Bis Mai 1955 existierte noch ein zwischen den westlichen Siegerstaaten ausgehandeltes Besatzungsstatut. Teils neben, teils über dem Grundgesetz stehend bildete es mit diesem den eigentlichen Verfassungsrahmen.