Thema Die Novemberrevolution 1918 im Siebengebirge Das Attentat serbischer Extremisten auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand (1863-1914) und seine Frau Sophie (1868-1914) in Sarajewo am 28.6.1914 löste auch in der Region des Siebengebirges Entsetzen und Empörung aus. Die Unterstützung des deutschen Bundesgenossen Österreich-Ungarn zu einem energischen Vorgehen gegen Serbien stellte daher eine Selbstverständlichkeit dar. In den ersten Juliwochen blieb es sommerlich ruhig, da die deutsche Regierung nur hinter den Kulissen die Bewältigung der immer bedrohlicheren Krise betrieb. Ende Juli aber versuchte jeder an Neuigkeiten über die dramatische Entwicklung der Ereignisse zu kommen. Das Geschäftslokal der Lokalzeitung „Echo des Siebengebirges“ in Königswinter war bald von einer Menschenmenge umlagert, die hier die aktuellsten Extrablätter mit den neuesten Nachrichtenmeldungen erwartete. In Königswinter, so berichtete die Zeitung am 27.7.1914, war die Stimmung bei Bekanntwerden der Kriegserklärung Österreichs an Serbien sehr patriotisch: in den Hotels und Restaurationen seien das Deutschlandlied, „Es braust ein Ruf wie Donnerhall“, „Heil dir im Siegerkranz“ und „Gott erhalte Franz den Kaiser“ gesungen worden.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Die „Jahrtausendausstellungen“ in Köln und Aachen 1925 Zu den Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages vom 28.6.1919 gehörte die vorübergehende Besetzung der linksrheinischen Gebiete Deutschlands und einiger Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer durch Truppen Frankreichs, Belgiens und Großbritanniens. Dass diese Besetzung auf 15 Jahre befristet wurde, hatte der französischen Verhandlungsführung von den Vertretern Großbritanniens und der USA abgetrotzt werden müssen; Frankreich hatte eigentlich die Rheingrenze angestrebt. Auch nach dem – in Deutschland ohnedies als illegitim empfundenen – Friedensvertrag gab die französische Deutschlandpolitik auf deutscher Seite Anlass zu der Besorgnis, das Rheinland solle vom Deutschen Reich abgetrennt und einer französischen Einfluss-Sphäre einverleibt werden. Die belgisch-französische Besetzung des Ruhrgebiets im Januar 1923 wegen ausbleibender deutscher Reparationszahlungen trug ebenso zu diesen Sorgen bei wie die französische Kulturpolitik einer pénétration pacifique des besetzten Gebiets, die unter anderem geschichtspolitisch das gemeinsame kulturelle Erbe der Rheinländer und der frankophonen Zivilisation betonte, ohne jedoch auf breite Resonanz zu stoßen.
Thema Die Städteordnung für die Rheinprovinz von 1856 Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1815 fielen zahlreiche unterschiedliche Territorien in den Rheinlanden an Preußen. Die Übergangsverwaltung unter dem Generalgouverneur Johann August Sack (1764-1831) mit Sitz in Aachen behielt das tradierte gleiche Kommunalverfassungsrecht für Stadt und Land bei. Die bisherigen „Maires“ nannten sich nun „Bürgermeister“. Deren Bürgermeistereien blieben Zusammenschlüsse von mehreren Einzelgemeinden in einem Kreisverband mit ihrer gemeinsamen Verwaltung. 1816 wurden die rheinischen Gebiete von einer ordentlichen preußischen Verwaltung mit Landräten, Regierungs- und Oberpräsidenten der beiden eingerichteten Provinzen übernommen. 1822 wurden die beiden Provinzen zusammengeschlossen. Die neue Provinz hieß ab 1830 „Rheinprovinz“. Im Unterschied zur französischen Verwaltung war die neue kollegialistische Ordnung Preußens deutlich schwerfälliger.
Thema Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1918 bis 1933 Wahlen sind Personalentscheidungen der Wählerinnen und Wähler, durch die politische Verantwortungsträger rekrutiert und legitimiert werden sollen. Mit Wahlen werden Repräsentativorgane wie der Reichstag oder Personen für ein Wahlamt bestimmt. Sie können in der Gesellschaft vorhandene Interessen und Strömungen integrieren. Durch Wahlen sollen politische Prozesse beeinflusst und Wähler für bestimmte gesellschaftliche Werte und Ziele mobilisiert werden. Wahlen sind ein entscheidendes Element der Demokratie.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.