Thema Die Kölner Gaffeln Die bisher umfassendste Untersuchung zu den Kölner Gaffeln stammt von Klaus Militzer aus dem Jahr 1980. 1996, zum 600. Jubiläum des Verbundbriefes von 1396, erschienen noch eine Reihe kleinerer Aufsätze, die aber nur den Forschungsstand von Militzer zusammenfassen oder unter etwas anderen Aspekten beleuchten. Eigenständige Forschungen zu diesem Themenkomplex wurden seit 1980 nicht mehr angestrengt. Arbeiten aus personen- oder netzwerkgeschichtlicher Perspektive fehlen bisher. Sie sind nach wie vor ein dringendes Desiderat der Forschung.
Thema Die rheinische Landgemeinde im Spätmittelalter Die rheinische Landgemeinde des Spätmittelalters ist ein Idealtyp. Eine einheitliche Gemeindeordnung, wie wir sie seit dem 19. Jahrhundert kennen, die es erlauben würde, Funktion und Status der Landgemeinde im staatlichen Gefüge flächendeckend für das Rheinland zu beschreiben, gab es im Mittelalter nicht. Stattdessen gab es viele einzelne Landgemeinden, die sich aber in Bezirk, Organisationsform und Zuständigkeit regional und oft von Dorf zu Dorf voneinander unterschieden. Es gab Landgemeinden, die identisch waren mit einem Dorf, andere, die sich auf zwei oder drei Dörfer bezogen oder – wie am Niederrhein und im Bergischen – Einzelhöfe und verstreut liegende Weilersiedlungen umfassten. Große Unterschiede bestanden auch hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Landgemeinden.
Orte und Räume Herzogtum Kleve Die Grafschaft - ab 1417 Herzogtum - Kleve war im Spätmittelalter kein ausgedehntes, aber ein stabiles und wohlhabendes Territorium. Außerdem war Kleve um 1360 das am fortschrittlichsten administrierte Territorium im Reich. Dieses wusste seine Selbständigkeit im Verbund mit anderen Territorien (Mark, Jülich-Berg) bis 1609 zu wahren. Das Kerngebiet des Herzogtums, das zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis gehörte, erstreckte sich auf beiden Seiten des Rheins von Duisburg bis Zyfflich.
Thema Der Kölner Stapel Der Kölner Stapel prägte über Jahrhunderte die Rheinschifffahrt und die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Niederrheins. Handel und Wandel zwischen Mainz und Dordrecht waren ohne ihn nicht denkbar. Selbst wenn man ihn umging oder umgehen wollte, musste man sich an seiner Präsenz und seinem Wirkungsradius orientieren. Es wäre jedoch falsch, sich vorzustellen, beim Kölner Stapel habe es sich um ein klar umrissenes Recht gehandelt.