Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Die „Jahrtausendausstellungen“ in Köln und Aachen 1925 Zu den Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages vom 28.6.1919 gehörte die vorübergehende Besetzung der linksrheinischen Gebiete Deutschlands und einiger Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer durch Truppen Frankreichs, Belgiens und Großbritanniens. Dass diese Besetzung auf 15 Jahre befristet wurde, hatte der französischen Verhandlungsführung von den Vertretern Großbritanniens und der USA abgetrotzt werden müssen; Frankreich hatte eigentlich die Rheingrenze angestrebt. Auch nach dem – in Deutschland ohnedies als illegitim empfundenen – Friedensvertrag gab die französische Deutschlandpolitik auf deutscher Seite Anlass zu der Besorgnis, das Rheinland solle vom Deutschen Reich abgetrennt und einer französischen Einfluss-Sphäre einverleibt werden. Die belgisch-französische Besetzung des Ruhrgebiets im Januar 1923 wegen ausbleibender deutscher Reparationszahlungen trug ebenso zu diesen Sorgen bei wie die französische Kulturpolitik einer pénétration pacifique des besetzten Gebiets, die unter anderem geschichtspolitisch das gemeinsame kulturelle Erbe der Rheinländer und der frankophonen Zivilisation betonte, ohne jedoch auf breite Resonanz zu stoßen.
Thema Katholische Kirche und französische Rheinlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg Die grundlegenden Veränderungen als Folge des Ersten Weltkrieges rückten das Rheinland für einige Jahre in den Brennpunkt der europäischen Politik. Gegensätzliche Erwartungen der beteiligten Länder an die Friedensordnung von 1919 – nicht nur im Verhältnis zu Deutschland, sondern auch zwischen den Siegerstaaten – wurden unübersehbar nach dem Beginn der umstrittenen französisch-belgischen Ruhraktion Anfang 1923. Insgesamt gilt die Zwischenkriegszeit als gut erforscht.
Thema Rebell im Rheinland. Ferdinand Lassalle, die Revolution 1848/1849 und die Arbeiterbewegung An drei bedeutende Gedenktage erinnert dieser Beitrag: 165 Jahre sind seit der Revolution von 1848/1849 mit dem Rheinland als einem der Zentren vergangen, vor 150 Jahren, am 23.5.1863, wurde in Leipzig der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV) gegründet, ein Vorläufer der SPD. Für beide Daten steht prominent Ferdinand Lassalle, der als Anwalt und politischer Agitator während der 48er Revolution maßgeblich im Rheinland gewirkt und den ADAV mitgegründet hat (1). Sein Todestag jährt sich am 31.8.2014 zum 150. Mal.
Thema Die Düsseldorfer Malerschule im 19. Jahrhundert Der Begriff „Düsseldorfer Malerschule“ ist verbunden mit den in unterschiedlichsten Sparten ausgebildeten Künstlern der Königlich Preußischen Kunstakademie in Düsseldorf, die über Generationen hinweg Maßstäbe in der Entwicklung der Kunst in Deutschland setzten. Unter den rund 4.000 Studierenden, die zwischen 1819 und 1918 die Akademie besuchten, findet sich eine beträchtliche Anzahl von Künstlern, deren Werke und Wirken Weltruhm erlangten.
Biographie Friedrich Tillmann Friedrich Tillmann war ein frommer Idealist - und gleichzeitig NS- Schreibtischtäter. In der NS-Zeit war er Direktor der Wohlfahrtswaisenpflege der Stadt Köln und leitete daneben ab Ende 1939-1942 die Büroabteilung der mit der Durchführung der „Euthanasie-Aktion T4“ beauftragten Zentraldienststelle. Nach 1950 führte er ein unauffälliges Leben als Heimleiter von Einrichtungen der Jugendfürsorge und engagierte sich in der katholischen Pfarrgemeindearbeit, bis er 1960 verhaftet und ihm der Prozess gemacht wurde.
Biographie Maximilian Friedrich Weyhe Maximilian Friedrich Weyhe gilt als bedeutendster Gartenkünstler im Rheinland des 19. Jahrhunderts und ist auch als führender Vertreter des Landschaftsgartenstils in Deutschland anzusehen – neben Fürst Leopold III. Friedrich Franz von Anhalt-Dessau (1740-1817), Friedrich Ludwig von Sckell (1750-1823), Fürst Hermann von Pückler-Muskau (1785-1871) und Peter Joseph Lenné.
Literaturschau Rönz, Helmut/Andre, Elsbeth (Hg.), Rheinische Lebensbilder, Band 20, Redaktion: Keywan Klaus Münster, Böhlau-Verlag: Wien/Köln/Weimar 2019 Vor kurzem ist der 20. Band seit 1971 der beliebten und bewährten Reihe „Rheinische Lebensbilder“ erschienen – gleichsam pünktlich zur Verlegung des Sitzes der „Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde“ von Köln nach Bonn an das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte sowie der Installierung eines hauptamtlichen Geschäftsführers und einer Assistenz.
Thema Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918 „Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann). Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.