Thema „Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945) In die Psychiatrie eingewiesene Männer und Frauen waren während der NS-Herrschaft von Anfang an in besonderer Weise bedroht. Denn für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden sollten. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Schaltzentralen der Macht gelangten, fanden sie einen vom Preußischen Landesgesundheitsrat 1932 ausgearbeiteten Entwurf vor, den sie noch verschärften und der am 14.7.1933 mit Wirkung zum 1.1.1934 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" Rechtskraft erlangte.
Thema Kaiserswerth als Lazarettstandort Als der Kaiserswerther Pfarrer Theodor Fliedner im Jahr 1836 das weltweit erste Diakonissenmutterhaus gründete, sah er sich trotz des unbestrittenen Bedürfnisses nach sozialen Angeboten von Seiten der evangelischen Kirchen auch aus den eigenen Reihen vielfacher Anwürfe ausgesetzt, war doch eine klosterähnliche Schwesterngemeinschaft in dieser Konfession bisher ohne Vorbild. Der hohe äußere Druck, der auf der neu gegründeten Anstalt lag, machte, verbunden mit einer knappen finanziellen Ausstattung, eine enge Verbindung zur bürgerlichen und adligen Oberschicht überlebensnotwendig. Insbesondere die über den Tod Fliedners hinaus anhaltende Fühlungnahme mit dem Hause Hohenzollern diente der Diakonissenanstalt als Mittel zur gesellschaftlichen Akzeptanz ihres karitativen Unternehmens in protestantischen Kreisen. Der im Rheinland nicht unumstrittene preußische Staat wiederum betrachtete Initiativen wie diese als nützliche Faktoren, den eigenen Einfluss auszudehnen und den sozialen Frieden zu erhalten.