Biographie Georg Freiherr von Rheinbaben Georg Freiherr von Rheinbaben war ein preußischer Verwaltungsbeamter und Politiker, der als Regierungspräsident in Düsseldorf, preußischer Staatsminister und schließlich Oberpräsident der Rheinprovinz in der rheinischen und preußisch-deutschen Politik zwischen der Mitte der 1890er Jahre und dem Ende der Monarchie 1918 eine bedeutende Rolle spielte und auch im historischen Bewusstsein der Rheinlande etwa durch Straßennamen präsent geblieben ist.
Biographie Eduard von Moeller Eduard von Moeller war ein preußischer Spitzenbeamter, der hohe Verwaltungsämtern als Regierungspräsident und vor allem als Oberpräsident zwei in dem 1866 an Preußen gekommenen Hessen-Nassau und ab 1871 der Reichslande Elsass-Lothringen. Er bewährte sich auch in diesem Amt - einem der schwierigsten Ämter, die das Deutsche Reich seinerzeit zu vergeben hatte.
Biographie Rudolf von Groote Rudolf von Groote war ein preußischer Verwaltungsbeamter, der fast 30 Jahre als Landrat in Rheinbach wirkte, zugleich zehn Jahre Vorsitzender der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz war und seine berufliche Laufbahn als Oberpräsident der Rheinprovinz beschloss.
Biographie Clemens Freiherr von Schorlemer Die klassische Laufbahn des preußischen Verwaltungsbeamten absolvierte Clemens Freiherr von Schorlemer von der Pike bis zu einer der höchsten Stelle der preußischen Beamtenhierarchie, dem Oberpräsidenten.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.