Biographie Adolf Baron Steengracht von Moyland Adolf Baron Steengracht von Moyland war der letzte Staatssekretär des Auswärtigen Amtes in der Zeit des Nationalsozialismus. In diese exponierte, wenngleich zeitbedingt letztlich einflusslose Position kam der Jurist und Gutsbesitzer als diplomatischer Seiteneinsteiger durch seine guten Beziehungen zu Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop. Erstaunlicherweise genoss von Steengracht in bestimmten Kreisen des konservativen Widerstandes, besonders bei Helmuth James Graf von Moltke (1907-1945) und seiner Frau Freya, einen relativ guten Ruf und galt als vertrauenswürdig.
Biographie Philipp von Pestel Philipp von Pestel diente der preußischen Monarchie 1793–1806 als Steuer-, Kriegs- und Domänenrat in Minden. Zwischen 1808 und 1813 stand er als hoher Verwaltungsbeamter in Diensten des napoleonischen Königreichs Westphalen sowie 1814 des Generalgouvernements Berg und wechselte 1815 wieder in den preußischen Staatsdienst. 1816 wurde er der erste Regierungspräsident des Regierungsbezirks Düsseldorf und erreichte schließlich 1831 mit dem Amt des Oberpräsidenten der Rheinprovinz ein Spitzenamt in der preußischen Staatsverwaltung.
Biographie Johannes (Hans) Fuchs Hans Fuchs war ein hoher preußischer Verwaltungsbeamter, der, abgesehen von den Jahren 1914 bis 1919, in der Rheinprovinz wirkte und 1922-1933 ihr Oberpräsident war. Selbst wenn seine Laufbahn im Großen und Ganzen geradlinig und unspektakulär war, rückten ihn die Zeitläufe doch in bestimmten Jahren, vor allem 1923, in die Nähe auch der großen Politik.
Biographie Hermann Freiherr von Lüninck Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Biographie Rudolf von Auerswald Der Anhänger „des von Kant und Adam Smith geprägten ostpreußischen Liberalismus“ (Gollwitzer) war ein preußischer Spitzenbeamter, der hohe Verwaltungsämter vom Landrat und Regierungspräsidenten bis hin zum und Oberpräsidenten inne hatte und dazwischen im politisch bewegten Jahr 1848 kurzzeitig Minister beziehungsweise preußischer Ministerpräsident war.
Thema Die Ruhrlade - Vereinigung der „führenden Persönlichkeiten der Eisen- und Kohlenindustrie im rheinisch-westfälischen Industriegebiet“ Lade ist ein altmodisches Wort, nach dem Grimmschen Wörterbuch „ein kistenförmiger gröszerer oder kleinerer behälter“. Heute ist es gelegentlich noch als Kranken- oder Sterbelade bekannt, eine alte Bezeichnung für entsprechende Versicherungen, deren Gelder und Urkunden in einer Lade aufbewahrt wurden. Aber auch zwei weitere Lesarten der Brüder Grimm sind erwägens- oder zumindest erwähnenswert: die zusammenkunft einer zunft und die zunft selbst hiesz lade: zu éiner lade halten ward von verschiedenen handwerkern gesagt, die sich in éine corporation zusammenthaten sowie eine niederdeutsche Lesart: eine gesellschaft, gelag, mit verdächtigem nebensinne, dat is en rechte lade, eine unrechtliche, liederliche, versoffene gesellschaft. Letzteres waren die zwölf überaus honorigen Herren, die sich Anfang 1928 zu der Ruhrlade zusammentaten, gewiss nicht.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918 „Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann). Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.