Thema Die Bergverwaltung in der Rheinprovinz Die staatliche Verwaltung des Berg-, Hütten- und Salinenwesens bildete in Preußen seit jeher einen eigenständigen Geschäftsbereich jenseits der allgemeinen und inneren Verwaltung, die bei den Regierungen gebündelt war. Die Rheinprovinz war angesichts ihrer bedeutenden Vorkommen an Bodenschätzen und deren Erschließung, namentlich im westlichen Ruhrgebiet, im Aachener Revier und im Saarrevier, einer der Schwerpunkte der preußischen Bergverwaltung. Das Berg-, Hütten- und Salinenwesens galt als Regal der Landeshoheit, also Eigentum- und Abbaurechte standen dem Staat als Regalinhaber zu; die Nutzung selbst konnte in der Regel gegen jährliche Konzessionsgelder an Private überlassen werden.
Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Thema Thomas Mann und die Rheinlande Die Rheinlande sind nicht die Region, die in Thomas Manns (1875-1955) Leben und Werk einen besonderen Platz eingenommen hat, kein Vergleich mit Lübeck, München, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten. Auch seine Romane und Erzählungen spielen überwiegend an anderen Orten; die Rheinlande fallen, wie es Hans R. Vaget treffend formuliert, „völlig aus dem Rahmen des Thomas Mannschen Œuvres“ . Dennoch gibt es neben zahlreichen Besuchs- und Vortragsreisen zwischen 1903 und 1932 sowie 1954 einige bemerkenswerte biographische Beziehungen des Schriftstellers zum Rheinland, namentlich seine Freundschaft mit dem Germanisten und Schriftsteller Ernst Bertram (1884-1957) sowie das philosophische Ehrendoktorat der Universität Bonn.
Thema Die Ruhrlade - Vereinigung der „führenden Persönlichkeiten der Eisen- und Kohlenindustrie im rheinisch-westfälischen Industriegebiet“ Lade ist ein altmodisches Wort, nach dem Grimmschen Wörterbuch „ein kistenförmiger gröszerer oder kleinerer behälter“. Heute ist es gelegentlich noch als Kranken- oder Sterbelade bekannt, eine alte Bezeichnung für entsprechende Versicherungen, deren Gelder und Urkunden in einer Lade aufbewahrt wurden. Aber auch zwei weitere Lesarten der Brüder Grimm sind erwägens- oder zumindest erwähnenswert: die zusammenkunft einer zunft und die zunft selbst hiesz lade: zu éiner lade halten ward von verschiedenen handwerkern gesagt, die sich in éine corporation zusammenthaten sowie eine niederdeutsche Lesart: eine gesellschaft, gelag, mit verdächtigem nebensinne, dat is en rechte lade, eine unrechtliche, liederliche, versoffene gesellschaft. Letzteres waren die zwölf überaus honorigen Herren, die sich Anfang 1928 zu der Ruhrlade zusammentaten, gewiss nicht.
Thema Die Eisenbahn am unteren linken Niederrhein Das Eisenbahnnetz am unteren linken Niederrhein entstand in seiner Grundstruktur in der recht kurzen Zeitspanne von 15 Jahren zwischen 1863 und 1878 mit einigen kleineren tatsächlichen und geplanten Erweiterungen in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts.
Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.
Thema Die Stadtverwaltung Krefeld in der NS-Zeit Die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Krefeld 1933 erfolgte nicht, wie in vielen anderen Städten, bereits im März 1933 symbolisch durch eine spektakuläre Entlassung des Oberbürgermeisters, sondern vollzog sich schrittweise vom Frühjahr bis zum Sommer, allerdings nicht weniger effektiv, und kann im August 1933 als mehr oder weniger abgeschlossen gelten. So liegt der Schwerpunkt des folgenden Beitrags auf dem Jahr 1933, in dem nicht nur personell, sondern auch organisatorisch die Tatsachen geschaffen wurden, die in Krefeld bis 1945 Bestand hatten. Die im Zusammenhang zu berücksichtigende Besonderheit der Kommunalverfassung in der Stadt Krefeld-Uerdingen a.Rh., die von 1929 bis 1940 in Geltung war, wird eingangs vorgestellt.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.