Orte und Räume Regierungsbezirk Düsseldorf Der im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen gelegene Regierungsbezirk Düsseldorf wird umgrenzt vom Regierungsbezirk Münster im Norden, vom Regierungsbezirk Arnsberg im Osten sowie vom Regierungsbezirk Köln im Süden. Die westliche Bezirksgrenze ist auf 138 Kilometern identisch mit der deutschen Grenze zu den Niederlanden. Sitz der Bezirksregierung ist die Stadt Düsseldorf.
Biographie Eduard von Schaper Eduard von Schaper war ein preußischer Spitzenbeamter, der verschiedene Positionen und Stationen in altpreußischen Provinzen durchlief, bis er schließlich zwischen 1839 und 1846 in den Westprovinzen höchste Ämter als Regierungspräsident in Trier, als Oberpräsident der Rheinprovinz wie der Provinz Westfalen erreichte und seine Karriere 1846-1849 als Generalpostmeister beendete.
Epoche 1871 bis 1918 - Das Rheinland im Kaiserreich Von der nationalen Begeisterung, die viele Deutsche beim Beginn des Deutsch-Französischen Krieges im Sommer 1870 ergriff, blieb auch die Bevölkerung des Rheinlands nicht unberührt. Im Jahr darauf wurden die zurückkehrenden siegreichen Truppen und ihr Monarch in rheinischen Städten mit Pomp und Enthusiasmus empfangen. Aufgrund ihrer exponierten Lage an der Westgrenze des neu geschaffenen Deutschen Reichs konnte die Rheinprovinz sich der besonderen symbolischen Wertschätzung des nationalistischen Empfindens gewiss sein: Als eine inoffizielle Nationalhymne galt in den folgenden Jahrzehnten die von Max Schneckenburger (1819-1849) gedichtete „Wacht am Rhein“.
Epoche 1848 bis 1871 - Zwischen Revolution und Reichsgründung. Durchbruch zur Industrialisierung In den beiden Jahrzehnten zwischen der Revolution von 1848 und der Reichsgründung von 1871 fand im preußischen Rheinland „der entscheidende Durchbruch auf dem Weg zur Industrialisierung“ (Hermann Kellenbenz) statt. Zu Recht stellte das Deutsche Historische Museum in einer Ausstellung im Jahre 2008 diese Epoche als Gründerzeit heraus.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.