Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.