Mit dem Ende des Ancien Régime war der Raum, den wir heute Rheinland nennen, stark zersplittert. Erst mit der französischen Herrschaft links des Rheins nahm die Genese des Rheinlands als Bewusstseinsregion ihren Anfang. Dieser Prozess erhielt durch die Übernahme des heutigen Rheinlands durch das Königreich Preußen 1815 und schließlich durch die Gründung der Rheinprovinz 1830 einen Abschluss.
Erstmals – und bisher auch zum einzigen Mal – existierte mit der Rheinprovinz eine Gebietskörperschaft, eine staatliche Verwaltungseinheit, die den rheinischen Namen in sich trug und raumbildend wirkte. Dieses preußische Rheinland umfasste im Norden die heutigen Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, im Süden die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier sowie das Saarland mit Ausnahme der ehemals saarpfälzischen Kreise, die bis 1945 noch zu Bayern gehört hatten.
Die Rheinlandgenese wurde zuvor schon von anderen Rahmenbedingungen und Ereignissen befördert. So hatte der rheinische Raum, zumindest der linksrheinische, eine eigene französische Rechtstradition über das Jahr 1815 hinaus, bekannt als Rheinisches Recht beziehungsweise Rheinisches Institut. Dass schließlich das Rheinland mit der Region an Rhein, Mosel und Ruhr, Sauer, Sieg und Saar verbunden wird, beruht auf der prägenden Kraft der Rheinprovinz, auch wenn so mancher Tourist etwa die Loreley oder das Niederwalddenkmal – allesamt nassauische Sehenswürdigkeiten – gerne in das „romantische" Rheinland transferiert.
In der Rheinprovinz, in ihren Gemeinden, Städten und Kreisen bildeten sich nicht nur ein gemeinsames Raumbewusstsein, sondern auch spezifische politische, administrative und kulturelle Strukturen mit Langzeitwirkung. Dem Umstand, dass das Rheinland nicht bei Bonn-Mehlem und auch nicht nördlich von Köln endet, tragen wir hier Rechnung. Alle Texte und Darstellungen berücksichtigen den gesamten rheinischen Raum, auch wenn er heute auf drei Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) aufgeteilt ist.