Orte und Räume Kurpfalz Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war ein Territorium des Alten Reichs, das im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 aufgelöst wurde. Ihre Ursprünge liegen im seit dem frühen Mittelalter nachweisbaren lothringischen Pfalzgrafenamt. Diese Würde wurde durch die fränkischen und römisch-deutschen Könige im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Geschlechter übertragen. Dabei lässt sich in der Zeit vom zweiten Viertel des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine sukzessive Verschiebung des durch unterschiedliche Rechtstitel und Ansprüche konstituierten Herrschaftsgebiets nach Süden verfolgen.
Thema Die rheinische Landgemeinde im Spätmittelalter Die rheinische Landgemeinde des Spätmittelalters ist ein Idealtyp. Eine einheitliche Gemeindeordnung, wie wir sie seit dem 19. Jahrhundert kennen, die es erlauben würde, Funktion und Status der Landgemeinde im staatlichen Gefüge flächendeckend für das Rheinland zu beschreiben, gab es im Mittelalter nicht. Stattdessen gab es viele einzelne Landgemeinden, die sich aber in Bezirk, Organisationsform und Zuständigkeit regional und oft von Dorf zu Dorf voneinander unterschieden. Es gab Landgemeinden, die identisch waren mit einem Dorf, andere, die sich auf zwei oder drei Dörfer bezogen oder – wie am Niederrhein und im Bergischen – Einzelhöfe und verstreut liegende Weilersiedlungen umfassten. Große Unterschiede bestanden auch hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Landgemeinden.