Beschreibung

Der Bergmann Gottlieb Dutz, geboren am 20.03.1883 zu Lindenberg und wohnhaft Parkstrasse 95 Mariadorf, unterstellte Hitler und der NSDAP Bereicherung und Korruption. Am 28.06.1935 hatte Dutz nach seiner Nachtschicht im Maria-Hauptschacht gegenüber einem Kumpel erklärt: "Ich will Dir einmal sagen was die NSDAP ist: 60% davon sind Postenjäger, nämlich die SA, 30% sind Spitzbuben, das ist die P.O. und 5% das ist Adolf Hitler und seine nähere Umgebung, die stopfen sich die eigenen Taschen voll." Auf die Frage des Kumpels, was er vom Buch Hitlers halte, sagte er: "Das heisst nicht `Mein Kampf`, sondern `Mein Krampf`." Die von ihm der Korruption verdächtigte NS-Spitze betreffend äußerte er: "Der Stellvertreter des Führers und Baldur von Schirach, wo haben die gesät? Und sie ernten in Deutschland." Am 30.06.1935 kritisierte er erneut die NSDAP und ihre Organisationen, indem er sagte, "er ginge nicht zur SA, zu diesen Spitzbuben und Postenjägern; die SA bestehe doch nur aus Verbrechern und Deserteuren; so lange Dr. Ley [Robert Ley (1890-1945)] vor der Arbeitsfront [Deutsche Arbeitsfront] marschiere, gehe er auch nicht dort hinein." Der erwähnte Kumpel zeigte Dutz wegen Beleidigung "des Führers und Reichskanzlers und der NSDAP" am 09.07.1935 an. In der Vernehmung gab Dutz, der dem Stahlhelm (Bund deutscher Frontsoldaten) angehört hat und sich als Deutschnationaler bekannte, an, dass seine Äußerungen von dem Kumpel vollkommen verdreht worden seien. Andere Bergleute belasteten ihn mit ihren Zeugenaussagen schwer. Am 07.12. erging Haftbefehl gegen Dutz. Das Sondergericht Köln verurteilte Gottlieb Dutz am 18.12.1933 wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz zu vier Monaten Gefängnisstrafe. Ein Antrag seiner Frau auf Gnadenerweis wurde verworfen. Am 30.04.1935 wurde die Strafe jedoch aufgrund der Amnestie vom 23.04. desselben Jahres unter der Bedingung von drei Jahren unbeanstandeter Führung erlassen.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr. 16700

Sicherheit: belegt