1920 Die preußische Regierung überträgt dem Provinzialausschuss vorübergehend die Befugnisse des Rheinischen Provinziallandtags
27.11.1934 Praktische Auflösung Preußens durch die Verordnung über den Neuaufbau des Reiches, die die Oberpräsidenten zu Vertretern der Reichsregierung in den preußischen Provinzen bestellt