Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Biographie Julius Dorpmüller Dorpmüller stand fast 20 Jahre an der Spitze der deutschen Reichsbahn, die seinerzeit das größe Verkehrsunternehmen der Welt war. In dieser Zeit (1926 bis 1945) führte er Eisenbahn und Eisenbahner durch schwierige Zeiten, die in der Überforderung der Ressourcen der Reichsbahn im Zweiten Weltkrieg gipfelten und endeten. Der „gelernte“ Eisenbahner Dorpmüller, heute nicht umumstritten, galt den meisten der bei der Reichsbahn Tätigen als guter Sachwalter ihrer Belange, so dass sich für ihn auch die Bezeichnung, „Hindenburg der Eisenbahn“ einbürgerte.