Orte und Räume Vest Recklinghausen Im Mittelniederdeutschen taucht der vornehmlich für Westfalen überlieferte Terminus „vest(e)“ im juristisch-administrativen Sprachgebrauch auf. Der Begriff Vest, der auch für Lüdenscheid, Gummersbach, Hagen und Schwelm sporadische Belege aufweist, spricht dabei auf einen Gerichtsbezirk, einen Jurisdiktionssprengel an, der später auch im allgemeinen Sinne eines Verwaltungsdistriktes verstanden wurde. Urkunden des 13. und frühen 14. Jahrhunderts bezeichnen das Vest Recklinghausen zunächst als iudicium; 1336 taucht in einer gegen Grenzverletzungen im Raum Dinslaken gerichteten klevischen Klageschrift erstmalig die Formulierung veste van Rekelychusen auf.