Thema Der Parlamentarische Rat in Bonn 1948–1949 Nachdem die deutsche Wehrmacht am 8./9.5.1945 bedingungslos kapituliert hatte, leiteten die von den Vier Mächten eingesetzten Militärgouverneure politisch und verwaltungstechnisch das in die amerikanische, britische, französische und sowjetische Besatzungszone eingeteilte Deutschland (ohne die annektierten Ostgebiete). Die Militärverwaltungen begannen in der sowjetischen Besatzungszone bereits 1945, in den übrigen drei Zonen erst 1946 und 1947 damit, Länder zu schaffen, Ministerpräsidenten zu bestellen und diese mit der Verwaltung der Länder zu beauftragen. Es wurden Parteien zugelassen, die sich ab 1949 auch über die Besatzungszonen hinweg zusammenschlossen.
Thema Der Nordwestdeutsche Rundfunk Köln (NWDR) 1945-1955 Bereits am 4.5.1945 hatten die Briten das unzerstörte Funkhaus des Reichssenders Hamburg an der Rothenbaumchaussee erobert, wenige Stunden darauf meldete sich „Radio Hamburg, a station of the Allied Military Government“. In Hamburg etablierten die Briten den Hauptsitz des Rundfunks in ihrer Besatzungszone, die die späteren Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umfasste. Bremen als Enklave der amerikanischen Besatzungszone in Norddeutschland erhielt einen eigenen Sender – Radio Bremen. Das Rundfunksystem der britischen Militärregierung in Hamburg war wie das britische zentralistisch ausgerichtet und orientierte sich organisatorisch am Vorbild der Londoner BBC. Das „Ellipsenmodell“ der Briten sah eine Zentrale in Hamburg, einen Nebensender in Köln und ein Studio in Berlin vor, das für den britischen Sektor Berlins zuständig war und Informationen aus Berlin für Hamburg zulieferte. Insgesamt unterstand der Rundfunkbetrieb Kontrolloffizieren der Britischen Militärregierung, der so genannten „Broadcasting Unit“ (BCU) (ab 1946 „Broadcasting Section (ISC Branch)“.
Thema Die Alliierte Hohe Kommission am Rhein (1949-1955) Anfang 1926 waren die letzten britischen und französischen Besatzungstruppen aus der Region abgezogen. Wenig mehr als zwei Jahrzehnte später machte die Bestimmung Bonns zur provisorischen Bundeshauptstadt den Raum ein weiteres Mal zum Angelpunkt alliierter Sicherheitsinteressen. Im Unterschied zur Zeit nach dem Ersten Weltkrieg diente das Rheinland ab Herbst 1949 allerdings weniger als militärische Schutzzone. Im Gegenteil: Der ganze Charakter jener hier aufgebauten Kontrollbürokratie, mit deren Hilfe die westlichen Siegermächte die Eingliederung der jungen Bundesrepublik in die atlantische Werte-, Wirtschafts- und Verteidigungsgemeinschaft steuerten, war bewusst zivil gehalten. Im selben Maße, in dem das 1949 verabschiedete Grundgesetz zum wirkungsmächtigen Fundament einer erfolgreichen Staatsgründung wurde, verblasste die Erinnerung an seine anfangs eingeschränkte Gültigkeit. Bis Mai 1955 existierte noch ein zwischen den westlichen Siegerstaaten ausgehandeltes Besatzungsstatut. Teils neben, teils über dem Grundgesetz stehend bildete es mit diesem den eigentlichen Verfassungsrahmen.