Orte und Räume Grafschaft Blankenheim Ein Herr von Blankenheim wird erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts in einer Kölner Urkunde erwähnt, eindeutige Nennungen von Burg und Ort datieren ebenfalls aus dieser Zeit. Vermutlich gingen, nach Ausweis des Wappens, die Blankenheimer aus einer Nebenlinie der Grafen von Jülich hervor. Zumindest seit dem 14. Jahrhundert waren die Herren von Blankenheim auch Besitzer von Gerolstein und Kasselburg. 1380 wurden sie zu Grafen erhoben. Im 13. und 14. Jahrhundert werden sie als Kölner, Brabanter, Kurtrierer und Luxemburger Vasallen bezeichnet. Die Lehnshoheit von Jülich wurde bis ins 16. Jahrhundert anerkannt, dann aber bestritten. Schließlich verzichtete 1668 Pfalzgraf Philipp Wilhelm als Herzog von Jülich auf die Lehnsrechte über Blankenheim und Gerolstein.