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Ein Herr von Blankenheim wird erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts in einer Kölner Urkunde erwähnt, eindeutige Nennungen von Burg und Ort datieren ebenfalls aus dieser Zeit. Vermutlich gingen, nach Ausweis des Wappens, die Blankenheimer aus einer Nebenlinie der Grafen von Jülich hervor. Zumindest seit dem 14. Jahrhundert waren die Herren von Blankenheim auch Besitzer von Gerolstein und Kasselburg. 1380 wurden sie zu Grafen erhoben. Im 13. und 14. Jahrhundert werden sie als Kölner, Brabanter, Kurtrierer und Luxemburger Vasallen bezeichnet. Die Lehnshoheit von Jülich wurde bis ins 16. Jahrhundert anerkannt, dann aber bestritten. Schließlich verzichtete 1668 Pfalzgraf Philipp Wilhelm als Herzog von Jülich auf die Lehnsrechte über Blankenheim und Gerolstein. Danach beanspruchte der Graf von Manderscheid-Blankenheim die volle Landeshoheit, er hatte Stimmrecht auf den Reichstagen und im Reichsfürstenrat.
Der Mannesstamm der Grafen von Blankenheim starb 1406 aus, Nachfolger wurden 1415 bis 1468 die Grafen von Loen; seit 1469 war Blankenheim im Besitz der Grafen von Manderscheid, die auf Burg Blankenheim (neben Manderscheid und Schleiden) einen zentralen Ort ihrer Verwaltung der Eifelterritorien ausbauten. In Blankenheim wurde 1488 nach einer Erbteilung eine der drei Linien des Hauses Manderscheid ansässig. Ihr wurden die Herrschaft/Grafschaft Gerolstein und die Unterherrschaft Jünkerath zugewiesen. Von dieser Blankenheimer Linie spaltete sich 1524 die Linie Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein ab, die ihren Sitz in Gerolstein nahm, aber 1697 ausstarb. Damit fiel die Grafschaft Gerolstein wieder an Blankenheim zurück. Die Manderscheid-Blankenheimer Linie beerbte auch 1742 die Linie Manderscheid-Kail nach deren Aussterben, so dass die Burg Blankenheim in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur Zentrale des Geschlechts der Manderscheider in der Eifel wurde. Im Jahre 1780 erlosch die männliche Linie des Hauses Manderscheid; es folgte die Gräfin Augusta von Manderscheid, Gemahlin des Grafen Philipp Christian von Sternberg, die bis zum Ende des Alten Reiches Besitzerin aller Manderscheider Territorien in der Eifel war.
Nach einem Statusbuch von 1614 gehörten zur Grafschaft Blankenheim elf Schultheißereien, außerdem die Kellnerei Erp und die beiden Gerichte Bleibuir und Bure in Tondorf. Zu den Lehnsgütern der Grafen gehörten unter anderem Besitzungen in den Moselorten Zeltingen, Rachtig, Pünderich, Ürzig, Kesten und Poltersdorf, daneben Streubesitz im Raum Daun und Wittlich. Ein geschlossenes Territorium bildete sich an der oberen Ahr, am Ober- und Mittellauf der Kyll, am Oberlauf der Urft und auf der Wasserscheide der Eifel (Raum Schmidtheim). Ende des 18. Jahrhunderts umfasste die Grafschaft die Gerichte Blankenheim, Gau, Lorbach, Ripsdorf, Rohr und Vussem und die Herrschaften Houverath, Obergartzem und Schmidtheim. Als Annexe der Grafschaft galten die Herrschaften Dollendorf und Jünkerath. Die Herrschaft hatte um 1790 einen Umfang von 13.952 Hektar, die angegliederten Herrschaften Dollendorf und Jünkerath umfassten zusammen 6.888 Hektar. Wie die einzelnen Teile zu der Herrschaft/Grafschaft zusammengewachsen sind, lässt sich im einzelnen nicht mehr nachvollziehen. Zweifellos haben verschiedene Eheverbindungen mit Eifeler Grafenfamilien (unter anderem Manderscheid, Dollendorf, Schönecken, Bruch) mit zur Erwerbung verschiedener Grundherrschaften und Gerichte geführt. Bei einigen Landesteilen lässt sich allerdings nachweisen, wie und wann sie in Blankenheimer Besitz kamen. Das Gericht Ripsdorf, das ursprünglich zum Jülicher Amt Münstereifel gehörte, kam 1725 durch einen Tauschvertrag zu Blankenheim. Graf Franz Georg von Manderscheid-Blankenheim (geboren 1669, Regierungszeit 1705–1731) gab dafür das Gericht Bleibuir ab. Die Herrschaft Dollendorf kam 1742 nach dem Aussterben der Linie Manderscheid-Kail an Blankenheim, der Besitz wurde aber durch den Grafen von Salm-Dyck bis 1781 streitig gemacht. Die Unterherrschaft Schmidtheim unterstand seit Anfang des 16. Jahrhunderts der Blankenheimer Landeshoheit. Vussem wurde zusammen mit den Orten Bouderath, Roderath und Bergheim 1780 beim Aussterben des Manderscheider Mannesstammes als Lehen vom Kurfürsten von Trier eingezogen. Da natürliche Grenzen fast überall fehlten, kam es immer wieder zu Streitigkeiten mit Nachbarn (unter anderem mit Arenberg, Jülich, Luxemburg).
Nach dem Protokoll des Reichsdeputationshauptschlusses gehörten zur Grafschaft Blankenheim 25 Flecken und Dörfer mit rund 3.900 Einwohnern. In der angegliederten Herrschaft Jünkerath zählte man sieben Dörfer mit rund 780 Einwohnern und in der angegliederten Herrschaft Dollendorf drei Dörfer mit rund 570 Einwohnern.
Die Zentralregierung für das Territorium befand sich in Blankenheim und setzte sich aus einem Direktor und drei bis fünf Räten zusammen. Seit 1697 gab es in der Grafschaft Gerolstein, die seit diesem Jahr in Personalunion mit Blankenheim verwaltet wurde, einen Landschultheißen, der an der Spitze der dortigen Verwaltung stand. Das Obergericht für die Grafschaft Blankenheim wird seit 1597 genannt, es war in Blankenheim ansässig. Blankenheim gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Kreis.
Nach der Besetzung des linken Rheinufers durch die Franzosen bildete sich in Blankenheim um 1795/1797 eine Zentralbehörde für die ehemaligen Grafschaften Blankenheim, Schleiden, Manderscheid und Reifferscheid. Seit 1789 gehörten Kanton und Mairie Blankenheim zum Arrondissement Prüm im Saar-Departement. 1815–1818 gab es einen Kreis Blankenheim in der preußischen Rheinprovinz, 1818–1828 gehörte Blankenheim zum Kreis Gemünd, 1828–1971 zum Kreis Schleiden, seither zum Kreis Euskirchen.
Quellen
Ennen, J. H., Blankenheimer Hofordnungen, in: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 35 (1880), S. 134-155.
Ennen, Leonhard, Blankenheimer Ministerialenstatut, in: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 9/10 (1861), S. 122-126.
Literatur
Becker, Johannes, Geschichte der Pfarreien des Dekanates Blankenheim, Köln 1893.
Blankenheim. Die schöne Eifel, Heft 13, Düren 1960.
Die Manderscheider. Eine Eifeler Adelsfamilie. Herrschaft – Wirtschaft – Kultur. Ausstellungskatalog, Köln 1990.
Fabricius, Wilhelm, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band 2: Die Karte von 1789, Bonn 1898, Nachdruck Bonn 1965, S. 344-351.
Neu, Peter, Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid vornehmlich im 15. und 16. Jahrhundert, Bonn 1972.
Neu, Peter, Manderscheid und das Reich, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 36 (1972), S. 53–70.
Neu, Peter, Burg und Burgflecken Blankenheim, in: Die Stadt in der europäischen Geschichte. Festschrift Edith Ennen, Bonn 1972, S. 451-458.
Rheinischer Städteatlas II Nr. 11: Blankenheim, bearb. von Peter Neu, Bonn 1974.
Schannat, Johann Friedrich / Bärsch, Georg, Eiflia illustrata oder geographische und historische Beschreibung der Eifel, 3 Bände, Köln / Aachen 1824-1855.
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Neu, Peter, Grafschaft Blankenheim, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Orte-und-Raeume/grafschaft-blankenheim/DE-2086/lido/57d11750abf0b7.80281129 (abgerufen am 01.12.2024)