Biographie Hans Freiherr von Berlepsch Der Jurist Hans Freiherr von Berlepsch war ein preußischer Spitzenbeamter, zeitweilig Minister im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, kurzzeitig Oberpräsident der Rheinprovinz und schließlich preußischer Minister für Handel und Gewerbe. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit als preußischer Minister stand vor allem die Arbeiterschutzgesetzgebung der frühen 1890er Jahre. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt blieb von Berlepsch der Sozialpolitik verbunden.
Biographie Berthold von Nasse Berthold (ab 1905 von) Nasse war ein preußischer Spitzenbeamter, der seine Karriere mit Ämtern in der Regierung Koblenz begann, in der preußischen Staatsverwaltung in Berlin den weiteren Aufstieg nahm, bevor er 1881 in die Rheinprovinz zurückkehrte, wurde zunächst Regierungspräsident in Trier und schließlich 1890 Oberpräsident. Nasse war der erste gebürtige Rheinländer auf diesem Posten. In seiner 15-jährigen Amtszeit erwarb er sich den Ehrentitel „Vater der Rheinprovinz“.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.