Thema „Grenzland seit Menschengedenken“ – Eupen, Malmedy, St. Vith zwischen Wiener Kongress und Versailler Vertrag Mit der nachnapoleonischen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 bildeten die frühneuzeitlichen Herzogtümer Limburg und Luxemburg sowie die Fürstabtei Stavelot-Malmedy keine Einheiten mehr. Willkürlich wurden neue Grenzen gezogen zwischen dem Vereinigten Königreich der Niederlande – bestehend aus den ehemaligen sieben Vereinigten Provinzen sowie den Österreichischen Niederlanden – und dem Königreich Preußen unter Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840). Dieser nahm die ihm übertragenen, ursprünglich nicht gewollten rheinischen Territorien im April des Jahres in Besitz.
Thema Kaiserswerth als Lazarettstandort Als der Kaiserswerther Pfarrer Theodor Fliedner im Jahr 1836 das weltweit erste Diakonissenmutterhaus gründete, sah er sich trotz des unbestrittenen Bedürfnisses nach sozialen Angeboten von Seiten der evangelischen Kirchen auch aus den eigenen Reihen vielfacher Anwürfe ausgesetzt, war doch eine klosterähnliche Schwesterngemeinschaft in dieser Konfession bisher ohne Vorbild. Der hohe äußere Druck, der auf der neu gegründeten Anstalt lag, machte, verbunden mit einer knappen finanziellen Ausstattung, eine enge Verbindung zur bürgerlichen und adligen Oberschicht überlebensnotwendig. Insbesondere die über den Tod Fliedners hinaus anhaltende Fühlungnahme mit dem Hause Hohenzollern diente der Diakonissenanstalt als Mittel zur gesellschaftlichen Akzeptanz ihres karitativen Unternehmens in protestantischen Kreisen. Der im Rheinland nicht unumstrittene preußische Staat wiederum betrachtete Initiativen wie diese als nützliche Faktoren, den eigenen Einfluss auszudehnen und den sozialen Frieden zu erhalten.
Thema Festungen im Rheinland Betrachtet man die geschichtswissenschaftliche Forschung zur Kriegführung im 19. Jahrhundert beziehungsweise zum Kriegsbild in der Zeit vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, so dominiert hier das Paradigma vom Bewegungskrieg. Dieses Urteil basiert zum einen auf Untersuchungen zur Kriegführung Napoleons, zum anderen auf Studien zu den operativen Maximen des älteren Moltke sowie vornehmlich den Planungen des deutschen Generalstabs in der Zeit Schlieffens. Diese einseitige Perspektive überrascht, denn der Festungsbau erlebte nach 1815 eine Renaissance, die sich gerade auch im Rheinland zeigte.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.