Orte und Räume Bistum Aachen Das am 14.6.1929 in Berlin unterzeichnete Preußische Konkordat lieferte die staatsrechtliche Voraussetzung für die geplante Errichtung einer Aachener Diözese, die aus dem Regierungsbezirk Aachen sowie den Kreisen Grevenbroich, Gladbach, München-Gladbach, Rheydt, Krefeld (Stadt und Land) und Kempen bestehen sollte. Das Aachener Kollegiatstift, am 28.1.1826 anstelle des aufgelösten französischen Domkapitels eingerichtet, wurde in ein Kathedralkapitel umgewandelt. Ihm gehörten neben dem Propst sechs residierende Kapitulare an. Dazu kamen vier nicht residierende Kapitulare und sechs Vikare. Dem noch nicht gewählten Bischof sollte ein Weihbischof zur Seite stehen. Am Sonntag, dem 31.8.1930, wurde die feierliche Errichtung der Diözese formell vollzogen.
Orte und Räume Evangelische Kirche im Rheinland Die zahlreichen lutherischen und reformierten Kirchentümer im Bereich der späteren Rheinprovinz hatten zumeist den Status einer Minderheitenkirche, nur wenige bildeten eigene Landeskirchen aus und wurden obrigkeitlich gefördert. Die Erzstifte Köln und Trier blieben rein katholisch, wobei sich in Köln einige heimliche Gemeinden behaupten konnten. In den Herzogtümern Jülich und Berg, für deren konfessionelle Zustände sich der Terminus von der (evangelischen) „Kirche unter dem Kreuz" etabliert hat, und im Herzogtum Kleve war im Cöllner Religionsvergleich von 1672 ein fragiler Interessenabgleich zwischen dem katholischen Pfalz-Neuburg und dem reformierten Brandenburg gefunden worden. Die französische Besatzung seit 1794 förderte die religiöse Toleranz und brachte die Gleichberechtigung der Konfessionen. Erstmals durften evangelische Gottesdienste auch in ehedem rein katholischen Städten frei ausgeübt werden.